24. März 2016
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Weniger Tempo – weniger Baumunfälle

(rb) Hannover. Die von Verkehrsminister Olaf Lies im Sommer 2014 gestartete Kampagne für mehr Verkehrssicherheit auf Niedersachsens Straßen und das damit verbundene Modellprojekt zur Vermeidung von Baumunfällen in sechs niedersächsischen Landkreisen verzeichnet eine positive Zwischenbilanz. Nach Angaben des Ministers konnte die Zahl der Baumunfälle auf den zumeist schmalen Landesstraßen zum Teil deutlich gesenkt werden. So sei die Zahl der Baumunfälle mit getöteten und schwerverletzten Personen von 178 im Jahr 2014 auf 163 gesunken (-8,4 Prozent). Im Landesdurchschnitt hatte der Rückgang 5,3 Prozent betragen. Besonders deutlich lasse sich der positive Trend auf den 308 ausgewählten Untersuchungsstrecken in den Landkreisen Cuxhaven, Emsland, Friesland, Osnabrück, Osterholz und Hildesheim belegen, wo vor allem mit Geschwindigkeitsbegrenzungen und Warnschildern gearbeitet wurde: Hier ging die Zahl schwerer Baumunfälle sogar um ein Drittel zurück, berichtete Lies am Mittwoch in der Landespressekonferenz. Die Anzahl der Unfälle mit Todesopfern und Schwerverletzten sei von 51 auf 34 zurückgegangen. Die Gesamtzahl der Baumunfälle vermindert sich um 16 Prozent von 155 auf 130. Für ihn sei die Botschaft ganz klar: „Weniger Tempo bedeutet weniger Unfälle, weniger Verkehrstote und weniger Schwerverletzte“, betonte der Verkehrsminister. Die beteiligten Landkreise hätten die Möglichkeit genutzt, auf besonders gefährlichen Strecken ein Tempolimit von 70 oder 80 Stundenkilometern anzuordnen und damit nachweislich viel für die Verkehrssicherheit getan. Lies sieht sich mit diesem Projekt, das noch bis 2017 laufen soll, auf dem richtigen Weg. Sein Ziel sei es jedoch nicht, „am Ende Recht zu behalten“. Vielmehr sollte am Ende eine sorgfältige Auswertung stehen, mit der er dann in der Verkehrsministerkonferenz bei seinen Länderkolleg/innen für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung werben will. Denn die Landkreise und selbst das Land können Tempolimits jenseits von Modellvorhaben nicht ohne gesetzliche Grundlage verhängen. Notwendig sei dafür eine bundesgesetzliche Regelung. Zu dem Modellversuch gehören neben den Tempolimits und Warnhinweisen, die wegen ihrer angeblich missverständlichen Darstellung zwischenzeitlich auf einem Richtertisch gelandet waren und damit bundesweites Aufsehen erregten, auch ein Schutzplankenprogramm im Umfang von fünf Millionen Euro, mobile Dialogdisplays, die mit einem lachenden bzw. einem weinenden Smiley mit Autofahrern kommunizierten – nicht aber die finale „Baumab“-Methode.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #59.
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