17. Apr. 2017
Kommentar

Wer die Musik bezahlt, darf sie auch bestellen

Darum geht es: Der Bund schickt sich an, den Ländern genau vorschreiben zu wollen, wie Zuschüsse für die Schulsanierung verwendet werden. Dazu ein Kommentar von Klaus Wallbaum. Zwei Föderalismus-Reformen hat die Bundesrepublik in diesem Jahrtausend schon erlebt, 2004 und 2009, und in beiden Fällen war das Ziel deutlich formuliert: Die Zuständigkeiten sollen klarer geregelt, die Abgrenzungen besser sichtbar werden. Das Wirrwarr von Mischfinanzierungen führt dazu, dass am Ende keiner mehr so genau weiß, wer eigentlich für welche politische Entscheidung verantwortlich ist. Also sollte nachvollziehbar werden, was die Sache des Bundes ist und was die Sache der Länder. Das erleichtert im Übrigen auch die parlamentarische Kontrolle. So ist es geschehen, und tatsächlich hat sich schon einiges in der gewünschten Richtung bewegt. Was wir jetzt allerdings erleben, kann man mit dem Begriff Anti-Föderalismusreform bezeichnen. Als die Ministerpräsidenten Anfang Dezember dem Bund Milliarden-Hilfen für die finanzschwachen Länder ab dem Jahr 2020 abgerungen hatten, feierten sie sich als erfolgreiche Unterhändler. Besser wäre es gewesen, sie hätten ihre Euphorie gebremst – denn sie hatten damit gleichzeitig ein großes Stück ihrer Gestaltungsfreiheit zu Grabe getragen. Die 2004 und 2009 angepeilte und damals teilweise durchgesetzte Linie, den Ländern ein größeres politisches Eigengewicht zu geben, wird nun Zug um Zug wieder ins Gegenteil verkehrt. Das fängt bei den Autobahnen an, weil der Bund auf einer eigenen Verwaltung besteht. Und es setzt sich fort bei der Investitionsförderung des Bundes für die Sanierung der Schulgebäude. Mit einem 3,5-Milliarden-Euro-Programm hatte das Bundesfinanzministerium die Ministerpräsidenten gelockt. Wer hätte dazu nein sagen wollen? In jeder Stadt gibt es viele Schulgebäude, die schon vor Jahren hätten saniert werden müssen – und kein Landespolitiker hätte ein Nein zu diesem Angebot des Bundes politisch überstehen können. Also waren alle erst einmal dafür. Trotzdem ist das, was jetzt geschieht, eigentlich verfassungswidrig. Schulpolitik ist nun einmal Ländersache, Bau und Pflege der Schulgebäude obliegt den Kommunen. Der schleichende Kompetenzgewinn des Bundes bei der Finanzierung der Schulen mag im Sinne vieler auf der Bundesebene tätiger Bildungspolitiker sein, die schon lange mehr Kompetenzen in Kultusfragen verlangen. Der Widerstand der Länder und Kommunen, die sich die Förderbedingungen für die Bauvorhaben vom Bund nicht im Detail vorschreiben lassen wollen, ist verständlich. Doch vermessen ist die Haltung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble keineswegs. Wer das Geld bereitstellt, darf gefälligst auch über die Bedingungen für die Ausgaben bestimmen. Das war ja Teil des Kompromisses vom vergangenen Dezember, den damals alle Seiten als „historisch“ bezeichneten. Spätestens jetzt zeigt sich, wie sehr das für die Länder eine historische Niederlage war. Sie haben bei der Neuordnung der bundesdeutschen Finanzbeziehungen im vergangenen Jahr ihre eigene Unabhängigkeit verkauft – und viele wollen sich das bis heute nicht eingestehen. Jammern nützt nun nichts, und kein Land hat die Absicht, das nach jahrelanger Debatte geschnürte Kompromisspaket zum Länderfinanzausgleich kurz vor der vereinbarten Grundgesetzänderung wieder aufzureißen. Klar ist: Wenn es tatsächlich eine Unterfinanzierung der Kommunen geben sollte, wofür der schlechte Zustand vieler Schulgebäude ein Indikator sein kann, dann hätte man an der Steuerschraube drehen und den Kommunen über die Länder mehr vom Kuchen der Mehrwertsteuereinnahmen geben müssen. Es kam nicht so – und das ist schlecht für den Föderalismus. Und schlecht für Deutschland.   Mail an den Autor dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #72.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning