Haben in den Kreistagen und Räten die Vertreter der kleinen Gruppierungen zu viel Gewicht? Ja, meint Franz Einhaus, Landrat von Peine und Landesvorsitzender der SPD-Kommunalpolitiker. Im Interview mit Klaus Wallbaum äußert er sogar verfassungsrechtliche Bedenken.
Rundblick: Herr Einhaus, Sie fordern als Vorsitzender der SGK, in der ein Großteil der sozialdemokratischen Kommunalpolitiker und Hauptverwaltungsbeamten organisiert sind, eine Reform des Kommunalwahlrechts. Ist das nicht der falsche Zeitpunkt, denn die Kommunalwahl liegt doch gerade erst ein paar Monate zurück?
Einhaus: Eine solche Reform sollte gründlich durchdacht werden – und sie darf nie unter der Hektik eines nahenden Wahltermins geschehen. Daher ist es jetzt, ausgehend von den Erfahrungen nach der Neuwahl der Räte und Kreistage, genau der richtige Zeitpunkt.
Rundblick: Sie wollen das Zählverfahren bei der Sitzverteilung ändern. Seit 2006 in Niedersachsen gilt Hare-Niemeyer, und das führt dazu, dass Parteien mit geringen Wahlergebnissen tendenziell stärker berücksichtigt werden als solche mit hohen. Warum möchten Sie jetzt zurück nach dem d’Hondt-Verfahren – es hat doch seit 2006 kaum laut vernehmbare Beschwerden gegeben?
Einhaus: Weil es uns um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien geht – und weil sich tatsächlich die politische Lage geändert hat. Ein Beispiel: In Celle reichten für das „Bündnis Soziale Gerechtigkeit“ 1,3 Prozent der Stimmen, um einen Sitz zu erringen. Die Wählergemeinschaft WG hatte mehr als doppelt so viele Stimmen, nämlich 2,8 Prozent, bekam aber auch nur ein Mandat. Wenn man sich die weiteren Ergebnisse in der Stadt anschaut, ist der Zählwert einer Wählerstimme für eine sehr kleine Partei deutlich wirksamer als der für größere Parteien. Mit d’Hondt wäre diese Bevorteilung der kleinen Gruppierungen beendet, das Rechenverfahren ist ein völlig anderes – und das käme den Räten insgesamt zugute.
Rundblick: Warum?
Einhaus: Weil die Meinungsbildung in den Gremien funktionieren muss. Heute haben wir in vielen Kreistagen und Räten das Problem, dass zehn oder mehr Gruppierungen dort sitzen. Das hängt mit veränderten Wahlentscheidungen der Bürger zusammen, aber es erschwert eben doch sehr oft die Mehrheitsbildung beispielsweise in den Kreisausschüssen oder Verwaltungsausschüssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Gruppierung nicht konstruktiv mitwirken, sondern pure Oppositionspolitik machen will. So etwas kann man zwar nicht unterbinden, denn die Wähler haben es ja so gewollt. Aber die bisher geduldete Fehlentwicklung, dass das Auszählverfahren die kleinen Gruppen zusätzlich bevorzugt und damit das Abbild des Wählerwillens in den Gremien verfälscht, sollten wir nicht länger hinnehmen.
Rundblick: Sie sagen auch, dass die geltende Regelung rechtlich problematisch wäre…
Einhaus: Ja. Der Vorwurf, das Hare-Niemeyer-Verfahren würde zu einem „negativen Stimmengewicht“ führen, wird erhoben. Das gilt beispielsweise dann, wenn aus einem Kreistag ein Kreisausschuss gebildet wird und die Kräfteverhältnisse dort abgebildet werden sollen. Die Bevorzugung kleiner Gruppen führt dazu, dass dann dort Abgeordnete, die viele Stimmen erhalten haben, aber auf einer Liste einer großen Partei standen, schlechter gestellt werden als Abgeordnete von kleinen Parteien, die sich durchsetzen können. Sehr ausführlich hat das der frühere Landrat von Uelzen, Theodor Elster, in einer Abhandlung beschrieben. Er geht sogar so weit, das geltende Hare-Niemeyer-Verfahren als „verfassungswidrig“ zu bezeichnen.
Rundblick: Wenn das so wäre, bestünde ja dringender Handlungsbedarf, oder?
Einhaus: Im Vorstand der SGK sind wir uns einig, dass das Wahlgesetz geändert wird. Wir fordern sogar eine Entscheidung noch in dieser Wahlperiode des Landtags. Die rot-grüne Koalition könnte das in die Wege leiten, denn auch die Grünen können kein Interesse daran haben, dass eine zerfledderte Parteienlandschaft in den Kommunen durch ein verzerrendes Auszählverfahren noch verstärkt wird. Außerdem habe ich mich mit meinem Kollegen Reinhard Winter, dem Landrat des Emslandes, abgestimmt. Er ist Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU – und er sieht das genauso wie wir.
Rundblick: Wie ist die Resonanz im Landtag?
Einhaus: Wir hoffen mal, dass die guten Argumente dort auch Gewicht bekommen.
Rundblick: Gibt es noch weitere Änderungen im Kommunalwahlrecht, die Sie für angemessen halten?
Einhaus: Über die Stichwahlen wird viel diskutiert. Einerseits ist es richtig, dass jeder kommunale Verwaltungschef in einer Wahl mindestens die Hälfte der Wähler hinter sich bringen sollte, um für seine Position legitimiert zu sein. Auf der anderen Seite wird das Argument entwertet, wenn die Wahlbeteiligung bei einer Stichwahl dramatisch absinkt. Der Vorschlag aus der Schweiz, eine „integrierte Stichwahl“ vorzusehen, hat viele Vorzüge. Die Idee ist, dass der Wähler gleich am ersten Wahltag auf einem zweiten Zettel ankreuzt, wem er im Fall der Notwendigkeit eines Stichentscheids zwischen den beiden Bestplatzierten den Vorzug geben würde. Ich stehe solchen Überlegungen aufgeschlossen gegenüber – allerdings nur, wenn man das Verfahren verständlich gestaltet und die Wähler auch gründlich über das System aufgeklärt werden.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #35.