Die niedersächsische AfD hat wieder ein Thema gefunden, an dem sich die verfeindeten Gruppen kräftig reiben können. Es geht um den vom Landesvorsitzenden Jens Kestner aus Northeim durchgesetzten Beschluss des AfD-Landesvorstandes, die Landesliste zur Landtagswahl per Briefwahl von allen 2500 niedersächsischen AfD-Mitgliedern bestimmen zu lassen. Anhänger von Kestner bewerten diesen Schritt als „Coup“ und strategische Meisterleistung – denn bei den einfachen Mitgliedern hätten Kestner selbst und der mit ihm verbündete frühere Bundestagsabgeordnete Armin-Paul Hampel (Uelzen) noch eine Chance, da beide recht bekannt seien.

„Am Ende kann Hampel sogar Spitzenkandidat für die Landtagswahl werden, gefolgt von Kestner auf Rang zwei“, kommentiert ein AfD-Politiker. Auf regulären Mitgliederversammlungen in Präsenz, für bestimmte Strategen stets kräftig mobilisiert und Bus-Konvois organisiert hatten, erlebte das Kestner-Lager zweimal eine herbe Niederlage – da seine Gegner einfach besser vernetzt waren. Dies würde wohl wieder drohen, sollte ein Präsenz-Parteitag stattfinden, an dem laut Satzung alle Mitglieder teilnehmen dürfen. Ein Delegiertensystem kennt die niedersächsische AfD nicht.
Somit wirkt derzeit die „Covid-19-Bewerberaufstellungsverordnung zur Landtagswahl“, die Landeswahlleiterin Ulrike Sachs am 10. Januar erlassen hat, wie eine Art Rettungsanker für Kestner. Diese Verordnung sieht nämlich vor, dass die Parteien von ihrer Satzung abweichen und Bewerber für den Landtag entweder auf elektronischen Wege aufstellen können (also mit Video-Zuschaltung aller Mitglieder oder Delegierten), oder aber per Briefwahl. So plant es nun der AfD-Landesvorstand. Aber es rührt sich Unmut, vor allem von dem Kestner-kritischen Lager in der Partei, das bisher auf Präsenz-Parteitagen wiederholt die klare Mehrheit hatte.
Einer von den Kritikern ist der Unternehmer Ansgar Schledde aus Schüttorf (Kreis Grafschaft-Bentheim). Er nennt das Vorgehen von Kestner und dem Landesvorstand „undemokratisch und nicht hinnehmbar“. Schledde meint, auch der Bundesvorstand würde dies wohl ähnlich sehen, da der Landesvorstand gestärkt und die Mitglieder entmachtet würden. Die AfD-Landesliste müsse erst am 1. August eingereicht werden, sagt Schledde, daher könne man ohne Probleme noch bis Mai die Landesliste aufstellen – und es gebe gute Gründe anzunehmen, dass die Omikron-Welle dann beendet sei und Parteitage problemlos möglich seien. Die Darstellung von Kestner, die AfD stoße bei Anfragen nach Hallen auf Ablehnung, überzeuge nicht – es gebe genügend öffentliche Betreiber von Veranstaltungszentren, und dort könne man sich notfalls auch einklagen, da sie an Parteien vermieten müssten.

Schledde ist gleichwohl offen für Kompromisse, wie er sagt, und er empfiehlt dem Landesvorstand nun, einen Mittelweg anzupeilen – etwa eine Briefwahl verknüpft mit der Möglichkeit, die Unterlagen unter Aufsicht zu einem bestimmten Termin an öffentlich zugänglichen Sammelstellen abzugeben. „Wir haben ja keinen Zeitdruck“, sagt er. Aus dem Kestner-Lager indes hört man überwiegend Zufriedenheit mit dem jetzt eingeschlagenen Weg. Die Verordnung der Landeswahlleiterin gebe dem Landesvorstand jetzt einen großen Spielraum für die Organisation – und da die Vorschrift wenig im Detail vorgibt, hat die AfD auch viel Freiheit zur Gestaltung. Sichergestellt sein muss nur, dass sich die Bewerber vorstellen können (was schriftlich geschehen darf), dass es Raum für Nachfragen geben soll und dass die Wahlgrundsätze eingehalten werden (Allgemeinheit, Freiheit, Gleichheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl). Wie genau das alles laufen soll, muss der AfD dann selbst regeln – und sie hat nur ein Vorbild, die Aufstellung der baden-württembergischen AfD-Landesliste zur Bundestagswahl im vergangenen Jahr.
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Genügend Fallstricke bleiben immerhin noch: Wie lässt sich die Manipulation verhindern, muss die Wahl über ein neutrales Notarbüro laufen? Ist sichergestellt, dass Bewerber nur für bestimmte Listenplätze kandidieren können – oder sprengt diese Differenzierung die Dimensionen der Briefwahl? Wie kann die Öffentlichkeit der Auszählung geregelt werden, sobald die Briefe der Mitglieder beim Empfänger eintreffen? Ins Zentrum der Kritik könnte auch die Verordnung der Landesregierung selbst geraten, da sie die hohen Hürden für Listenaufstellungen der Parteien, seit vielen Jahren in Gesetzen detailgetreu festgeschrieben, mal eben außer Kraft gesetzt und den Landesvorständen große Macht zugeschrieben hat – ohne dass die Bedingung damit verknüpft wäre, dass es wirklich wegen der Corona-Infektionen Kontaktbeschränkungen gibt.
Die Verordnung mit den Sonderrechten gilt damit unabhängig von der Infektionslage bis Ende des Jahres, sollte die Landesregierung sie vorher nicht außer Kraft gesetzt haben – ganz gleich, ob in wenigen Monaten die Corona-Pandemie öffentliche Versammlungen noch behindert oder vielleicht schon nicht mehr.


