8. Feb. 2024
Justiz

Wirbel um Staatsanwälte: Ministerin Wahlmann prescht vor, CDU wittert Falschaussage

Auf die starke Belastung der Justiz will Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) entschlossen reagieren. In ihrer Antwort auf eine dringliche Anfrage der CDU verwies sie am Donnerstag im Landtag auf den Landesetat 2025. Angesichts der angespannten Finanzlage des Landes sei es für 2024 noch nicht möglich gewesen, den von ihr gewünschten „Stufenplan“ für eine Aufstockung der Staatsanwaltschaften umzusetzen. „Für 2025 werde ich aber einen neuen Anlauf machen“, versprach Wahlmann.

„Viele der Kolleginnen und Kollegen arbeiten am Limit – und teils darüber hinaus“, sagt Justizministerin Kathrin Wahlmann. | Foto: Plenar-TV/Screenshot: Link

Der Plan von der Ministerin sah für 2024 insgesamt 30 zusätzliche Stellen vor, die im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst tätig werden sollen. Die Hälfte davon sollte für die Staatsanwaltschaften eingesetzt werden. Zwar konnte die SPD-Politikerin das Ziel in der Haushaltsklausur nicht durchsetzen, aber es sei „in einer großen Solidaritätsaktion gelungen“, 20 zusätzliche Stellen im staatsanwaltschaftlichen Dienst und 20 weitere Beschäftigungsmöglichkeiten auf der mittleren Ebene zu schaffen.

Wahlmann selbst wurde in der Debatte von Christian Calderone (CDU) gefragt, ob sie angesichts der Personalengpässe die Eingangsvoraussetzungen für Staatsanwälte abgesenkt habe. Darauf antwortete sie mit einem klaren „Nein“. Zudem erklärte Wahlmann, sie habe kein Bewerberproblem, denn auf eine Stelle kämen vier Bewerber.

Die CDU-Parlamentsgeschäftsführerin Carina Hermann konfrontierte die Ministerin daraufhin mit einem Erlass aus ihrem Ministerium, der vom 25. Januar 2024 stammt. In diesem Brief an das OLG Celle und die Generalstaatsanwaltschaft Celle wird verfügt, dass man die seit 2019 verbindlichen Regeln für Proberichter-Einstellungen eigenständig verändern könne. Von der bisherigen Maßgabe, in der ersten Staatsexamen-Prüfung 6,5 Punkte und in der zweiten 8 Punkte erreichen zu müssen, könne das OLG Celle ohne Zustimmung des Ministeriums abweichen. So würde es ausreichen, wenn in beiden Prüfungen zusammen 15 Punkte erzielt werden – und zwar so lange, bis 20 Proberichterstellen besetzt wurden.

Hakt nach: Christian Calderone. | Foto: Plenar-TV/Screenshot: Link

Hermann meinte, diese Tatsache widerspreche dem, was die Ministerin gerade eben erst im Landtag gesagt habe. Wahlmann erklärte, diesen Erlass nicht zu kennen und sich danach erkundigen zu wollen. Nach der Mittagspause gab die Ministerin dann eine Erklärung dazu ab: Die Verfügung vom 25. Januar 2024, die sie selbst „einen ominösen Erlass“ nannte, sei von ihrem Abteilungsleiter versandt worden, ohne dass ihr Staatssekretär oder sie selbst darüber informiert worden seien. Sie interpretiere die darin verfügte Änderung auch nicht als ein „Absenken“ der Voraussetzungen, sondern lediglich als mögliche Abweichung. Insofern bleibe ihre Aussage, die Anforderungen an neue Staatsanwälte nicht zurückgestuft zu haben, richtig.

Hermann warf Wahlmann nach dieser Erklärung vor, sie liefere „ein Beispiel für schlechtes Regierungshandeln und keine gute Organisation des Ministeriums“. Wenn weder die Ministerin noch der Staatssekretär über einen aktuellen zentralen Erlass zu einem Thema Bescheid wüssten, das gerade Gegenstand einer dringlichen Anfrage im Landtag ist, dann sage das viel aus über die interne Kommunikation. Nach Wahlmanns Darstellung blieben viele Fragen offen, unter anderem die, warum mit diesem Erlass die Eingangsvoraussetzungen geändert wurden, wenn die Ministerin doch gleichzeitig sagte, nicht unter einem Mangel an gut qualifizierten Bewerbern zu leiden.

Ulf Prange (SPD) und Evrim Camuz (Grüne) meinten, Wahlmanns Haus habe mit dem Erlass für eine unbürokratische Lösung gesorgt, und das sei lobenswert. Klaus Wichmann (AfD) meinte, er wundere sich, dass Wahlmann über einen Erlass mit dieser Bedeutung offenbar bis heute keine Kenntnis habe.

Die CDU hatte ihre Anfrage mit Zahlen untermauert. Bis Mitte 2023 seien in der Staatsanwaltschaft Hannover 68.000 Fälle offen geblieben – vor allem in Hannover und Lüneburg seien die Ermittlungsbehörden überlastet, es fehlten nach Hinweisen des Richterbundes 127 Stellen. Wahlmann meinte, der Trend aus 2022 habe sich 2023 verfestigt, die starke Belastung sei damit gegeben. Sie hoffe daher auf eine breite Unterstützung aus dem Landtag für die Forderungen des Justizministeriums, wenn über den Haushaltsplan 2025 beraten und abgestimmt werde.

Dieser Artikel erschien am 9.2.2024 in Ausgabe #025.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum