
Der Fall des wegen Bestechlichkeit und Geheimnisverrats verurteilten Staatsanwalts Yashar G. hat nun ein parlamentarisches Nachspiel – und dabei sind schon am ersten Tag neue Ungereimtheiten zutage getreten. Der erste Zeuge des „Parlamentarischen Untersuchungsausschusses“ (PUA), Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock, berichtete über die schon 2022 begonnenen Ermittlungen gegen G., der damals bereits in Verdacht gekommen war, das „Leck“ in den Behörden gewesen zu sein. Er galt als einer der möglichen Verbindungsleute zur Drogen-Mafia. In der Anfangszeit waren die Untersuchungen der Polizei offenbar aber wenig ergiebig und das Ermittlungsverfahren sei im Oktober 2023 von der zuständigen hannoverschen Staatsanwältin eingestellt worden. Dies habe sie „ungern“ getan, erklärte Leimbrock – und meinte später auf Nachfragen, die Vorarbeiten der Polizei seien zu diesem Zeitpunkt nicht weit gediehen gewesen.
Es war dann so, dass G. trotz des Verdachts in seiner Funktion blieb, weiter mit Drogen-Prozessen betraut war und erst im Herbst 2024 überführt und dann auch verhaftet worden war. Der PUA beleuchtet nun die Frage, ob die Aufklärung des „Lecks“ bei Polizei oder Justiz energisch genug vorangetrieben worden sei – oder ob es an der nötigen Unterstützung für die Ermittler mangelte. Der Hinweis darauf, dass die Staatsanwältin im Oktober 2023 „ungern“ die Akte vorläufig schloss, weckt nun das Interesse der Opposition im Landtag. Ist sie vom Ministerium oder von anderen Stellen gebremst worden? Leimbrock sagte auf Nachfragen von Wiard Siebels (SPD), die Staatsanwältin treffe ihre Entscheidungen eigenständig und ohne Vorgaben. Sie sei damals „zu 49 Prozent von der Schuld von G. überzeugt gewesen“, aber für die 51 Prozent, die zu fortgesetzten Ermittlungen geführt hätten, habe es nicht gereicht. Auf Siebels‘ Frage, ob es eine Intervention des Ministeriums gegeben habe, meinte der Zeuge: „Ich weiß es nicht, wir haben nie darüber gesprochen. Aber ich gehe mal davon aus, dass es das nicht gab.“
Leimbrock, der bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück arbeitet, hatte im November 2024 die Ermittlungen gegen G. übernommen – zu einem Zeitpunkt, als der Staatsanwalt bereits in Untersuchungshaft saß. Leimbrock trieb den Fall voran und sorgte binnen kurzer Zeit für die Anklageschrift, die schließlich zum Prozess und zu der Verurteilung von G. führte. Der Oberstaatsanwalt aus Osnabrück erklärte, in dieser Sache „72 Berichte an das Justizministerium“ geschrieben zu haben. „Schon nach wenigen Tagen“ nach Beginn des Studiums der Akten habe er erkannt, dass es „eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit im Fall G.“ gebe. Leimbrock griff auch auf verschlüsselte Handy-Daten zurück, die G. stark belasteten. Die nötigen Hinweise bekam er von amerikanischen Stellen, die auf die Auswertung spezialisiert waren. Einer der Vorwürfe in dieser Angelegenheit besagt, dass die niedersächsischen Ermittler viel zu spät die Daten auf Handys und anderen Geräten, die bereits sichergestellt waren, ausgewertet hatten. In der Vernehmung des Zeugen wurde bekannt, dass nach Eröffnung des Prozesses gegen G. vor dem Landgericht Hannover ein längeres Gespräch zwischen ihm als Ankläger und dem Leiter der Zentralabteilung des Justizministeriums, Michael Henjes, stattgefunden hatte. Vermutlich ging es auch darum, wie gut der Informationsfluss zwischen Staatsanwaltschaft und Justizministerium war – und ob wirklich alle wichtigen Informationen auf dem Dienstweg transportiert worden waren. Die CDU zeigte sich nach dieser Information irritiert, da nicht der zuständige Leiter der Strafrechtsabteilung das Gespräch mit Leimbrock führte, sondern Henjes, der mit dem Sachverhalt eigentlich nichts zu tun habe.


