(rb) Der Vorschlag von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, zur Entlastung von Bundes- und Landesbehörden bei Bürgerkriegsflüchtlingen auf ein formelles Asylverfahren zu verzichten, ist nicht neu, aber richtig. Bereits bei der ersten Welle von Bürgerkriegsflüchtlingen, die zu Beginn der 90-er Jahre aus den Balkanstaaten des früheren Jugoslawien zu uns gekommen waren, musste das Asylverfahren nicht durchlaufen werden, sondern die Betroffenen erhielten einen eigenen Bleiberechtsstatus als Bürgerkriegsflüchtlinge mit der Maßgabe, nach Abklingen der kriegerischen Auseinandersetzungen in ihre Heimat zurückzukehren. Das war unbürokratisch und für alle Beteiligten nicht annähernd so anstrengend, wie es die augenblickliche Situation ist. Ähnliches wird angesichts der immensen Flüchtlingsströme aus Syrien, dem Irak und nun auch wieder aus Afghanistan erneut diskutiert. Denn der Bremsklotz bei der Verteilung und Integration dieser Menschen bleibt der Flaschenhals Asylverfahren, der die Flüchtlinge über allzu lange Zeit zur Untätigkeit verdammt und ihnen den Weg in die gesellschaftliche Integration und in den Arbeitsmarkt erschwert.
Die grüne Justizministerin wirbt nun dafür, den einst eingeschlagenen Weg erneut zu beschreiten, auch zur Entschärfung der angespannten Lage in den Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften sowie bei der Polizei und den Behörden, denen die Aufgabe allmählich über den Kopf wächst. Und Niewisch-Lennartz ist nicht allein. Bereits im Mai, als die heutigen Flüchtlingszahlen noch jenseits aller Vorstellungskraft waren, hatte der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz (SPD), bereits ähnliche Vorschläge gemacht, weil die Menschen auf der Flucht vor Krieg und Gewalt weder einen individuellen Asylgrund haben noch einwandern wollen, sondern lediglich ein sicheres Dach über dem Kopf, bis sich der Pulverdampf in der Heimat wieder verzogen hat. In der vorigen Woche hat auch das FDP-Präsidium eine solche Forderung erhoben.
Dass sich die Bundesregierung dafür entschieden hat, alle Flüchtlinge durch das Asylverfahren zu pressen, mag mit den Erfahrungen zusammenhängen, die man mit dem Bürgerkriegsstatus vor 25 Jahren gemacht hat. Tatsächlich wollten viele, allzu viele, eben nicht wieder nach Hause zurück, als der Krieg dort beendet war. Im Gegenteil, es sind bekanntlich zahllose Menschen vom Balkan, die nach wie vor nach Deutschland drängen und dafür auch das komplizierte Asylverfahren in Kauf nehmen, obwohl sie praktisch keine Chance haben, als politisch Verfolgte anerkannt zu werden und mit der Klärung ihrer Fälle die Gerichte massiv belasten.
Dennoch könnte es mindestens für Syrien-Flüchtlinge, die derzeit die Mehrheit der verschiedenen Asylbewerber-Gruppen bilden, ein gangbarer Weg sein, ihnen nach der Klärung ihrer Identität einen Bleiberechtsstatus für die Dauer der Kriegshandlungen zu geben, zumal ohnehin kaum einer von ihnen damit rechnen muss, als Asylbewerber abgelehnt zu werden. Nicht zuletzt könnten auch die immer wieder aufflammenden gewalttätigen Auseinandersetzungen in der drangvollen Enge der Notunterkünfte minimiert werden. azDieser Artikel erschien in Ausgabe #202.