(rb) Der Bund der Steuerzahler (BdSt) beklagt seit geraumer Zeit, dass der Umgang mit Nebeneinkünften von kommunalen Spitzenbeamten in Niedersachsen höchst unterschiedlich geregelt ist und es auch so gut wie keine Transparenz über die Höhe dieser Vergütungen gibt. Bisher ohne Erfolg. Häufig sitzen Bürgermeister und Landräte in Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten von Unternehmen und Einrichtungen in privater Rechtsform. Dafür erhalten sie zusätzlich zu ihren Grundgehältern, die je nach Größe der Gemeinde oder des Kreises zwischen 6000 und 10 000 Euro im Monat liegen, etliche tausend Euro pro Jahr, die sie ganz oder teilweise behalten können. Hinzu kommt eine großzügige Altersabsicherung: Kommunale Wahlbeamte haben bereits nach Ablauf einer Amtszeit unabhängig vom Lebensalter Anspruch auf lebenslange Versorgung in Höhe von mindestens 35 Prozent ihrer Bezüge.
Im Grundsatz sind auch für kommunale Wahlbeamte die Nebenverdienste begrenzt. Gehört eine Tätigkeit im Aufsichtsrat zum Hauptamt, also zu den dienstlichen Aufgaben und Pflichten des Spitzenbeamten, dann steht ihm die Vergütung nicht persönlich zu. Man sollte meinen, dass dies bei kommunalen Eigengesellschaften wie Stadtwerke GmbH oder Verkehrsgesellschaft in der Regel der Fall ist. Denn häufig wird der Wahlbeamte in das entsprechende Organ entsendet. Ob aber eine Nebentätigkeit zum Hauptamt zählt oder nicht, darüber befindet der jeweilige Dienstherr, also die Kommunalpolitik vor Ort. Das führt dazu, dass das Zubrot der Bürgermeister und Landräte stark variiert. Nach aktuellen NDR-Recherchen dürfen etwa der Braunschweiger und der Lüneburger Oberbürgermeister Nebenverdienste von 27 400 Euro und 28 200 Euro jährlich behalten, während etliche Landräte im Nordwesten des Landes entsprechende Bezüge aus Mandaten in Energieunternehmen oberhalb der Grenze von 6200 Euro im Jahr abgeben müssen. Dagegen hat das 2014 ausgeschiedene Oldenburger Stadtoberhaupt in seinen acht Amtsjahren 160 000 Euro als Aufsichtsrat eines Energiekonzerns kassiert und behalten – das Mandat war für ihn persönlicher Natur. Eine ähnliche Interpretation konnte der Oberbürgermeister der Seestadt Bremerhaven für sich reklamieren. Er bekam als Mitglied des Aufsichtsrats der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft im vergangenen Jahr 12 000 Euro und durfte diese ebenfalls in die eigene Tasche stecken, während die zwei Bremer Senatoren aus dem gleichen Aufsichtsrat alle Vergütungen abführen mussten, die 4900 Euro pro Jahr überstiegen.
Ein großes Ärgernis sind für den BdSt auch die Mandate in den Verwaltungsräten von Sparkassen und Sparkassenverbänden. Diese lukrativen Nebentätigkeiten werden von der Landesregierung wie eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr oder als Schöffe behandelt, also als „öffentliche Ehrenämter“. In der Folge gehen Kreisen und Städten mehrfach oft fünfstellige Einkünfte pro Jahr verloren. Die Niedersächsische Nebentätigkeitsverordnung muss dringend geändert werden, fordert der BdSt – zumal einzelne Hauptverwaltungsbeamte mehr als 40, manche sogar 53 verschiedenen Nebentätigkeiten nachgehen, wie der NDR herausgefunden hat. briDieser Artikel erschien in Ausgabe #198.