3. Juli 2015
Finanzen

Zur Sache: Glückliche Zeiten?

(rb) Die Kommunen müssten eigentlich in glücklichen Zeiten leben, findet Rechnungshofpräsident Richard Höptner. Die gute Konjunktur, die so hohe Steuereinnahmen auch in die kommunalen Kassen spült, massive Entlastungen durch die Bundesgesetzgebung im Bereich der Sozialgesetzgebung, und Zinsen auf einmalig niedrigem Niveau hätten in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass sich die zum Teil völlig überschuldeten Kommunen finanziell wieder erholen konnten. Dies habe sich aber 2014 leider nicht fortgesetzt. Vielmehr hätten neue kostenträchtige Aufgaben wie der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, die Notwendigkeiten der inklusiven Schule und die Unterbringung von Flüchtlingen die positive Einnahmeentwicklung komplett aufgefressen, so dass sich die kommunalen Finanzlage wieder verschlechtert hat. Bei der Kommunalprüfung 2014, deren Ergebnisse der Rechnungshof am Donnerstag dem Haushaltsausschuss des Landtags vorgelegt hat, wurden deshalb die Schwerpunkte auf die „Ertragsgenerierung“ gelegt. Dabei wurde festgestellt, dass viele Kommunen die Möglichkeiten, Entgelte, Gebühren oder Beiträge für ihre Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, nicht hinreichend ausschöpfen. Zudem sei vielen Kommunen die gesetzlich klar festgelegte Reihenfolge ihrer Finanzquellen nicht bewusst. Sie müssen ihre Kosten zuerst durch Zuweisungen decken, etwa aus dem kommunalen Finanzausgleich oder sonstigen Quellen, sowie durch Zuschüsse und Mieten, dann folgen die speziellen Entgelte wie Gebühren oder Beiträge, danach die Steuern und als letztes Finanzmittel die Kredite. Im Einzelnen stellten die Hildesheimer Rechnungsprüfer fest, dass weder im Abfallbereich noch bei der Straßenreinigung die Kosten durch die Gebühren gedeckt sind. So würden etwa kalkulatorische Verzinsungen des aufgewandten Kapitals nicht oder nicht in voller Höhe berücksichtigt. Dies allein hätte bei einem Träger der Abfallentsorgung zusätzliche Gebührenerlöse von rund 100 000 Euro pro Jahr erbringen können. Eine „riesige Unterdeckung“ bemängelt der Rechnungshofpräsident auch bei den Friedhöfen. Hier müssten die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse bedacht werden: Während die sogenannten Friedwälder einen regelrechten Boom erlebten, könne bei vielen Friedhöfen von Auslastung kaum die Rede sein. „Man könnte manchen Friedhof mittelfristig auch abwickeln“, findet Höptner. Als weiteren Bereich, in dem es an einer angemessenen Gebührenpolitik der Kommunen mangele, nannte er die Erschließungs- und insbesondere die Straßenausbaubeiträge der Anlieger. Diese Anteile an der Refinanzierung seien oft zu niedrig, falsch eingestuft oder festgelegt und nicht durch eine Satzung unterlegt. Hier empfiehlt Höptner dem Landesgesetzgeber, mit einer entsprechenden Gesetzesänderung für einheitliche Straßenausbaubeiträge zu sorgen. Er verwies auf eine Gerechtigkeitslücke, wenn die eine Kommune hohe Anliegerbeiträge verlange, die Nachbarkommune nur geringe und die dritte womöglich gar keine. Teil der Kommunalprüfung war auch das Verhältnis der Kommunen zu ihren Sparkassen. Als Trägerkommunen nutzen sie demnach ihre Informations- und Einflussmöglichkeiten nicht hinreichend, heißt es dort. Nur wenige Kommunen hätten ihre Sparkasse fest in das Management ihrer wirtschaftlichen Beteiligungen eingebunden. Nach dem Sparkassengesetz sollen die kommunalen Geldinstitute jedoch einen Teil ihrer Überschüsse für Wirtschaft, Kultur, Sport und Soziales abführen. Dafür fehle jedoch in vielen Städten das nötige Bewusstsein; es fände keine Koordinierung dieser Aufgabe statt, sodass die abgeführten Summen zwischen 25 Millionen Euro (Region Hannover) und Null lägen, monierte der Rechnungshofpräsident. Auch hier stelle sich die Frage der Gerechtigkeit. az
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #125.
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