(rb) Mit einem umfangreichen Entwurf zur Änderung diverser Landesgesetze will die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V.“ die Landesregierung dazu bewegen, das Menschenrecht auf inklusive Bildung gemäß Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 tatsächlich und verbindlich umzusetzen. Damit würde Niedersachsen eine Vorreiterrolle für die anderen Bundesländer übernehmen. Am Mittwoch stellten die Vize-Vorsitzende der LAG, Katrin Kurtz, und Dr. Jan Schubert, Rechtsanwalt der internationalen Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins LLP in Frankfurt, ihren pro bono für die Elterninitiativen der LAG erarbeiteten Gesetzentwurf in Hannover der Landespressekonferenz vor. Kern des Regelwerks ist die konsequente Abschaffung von „separierenden“ Strukturen im gesamten Bildungswesen innerhalb der kommenden vier bis fünf Jahre. In den nächsten Tagen und Wochen will die LAG darüber einen intensiven Dialog mit den Fraktionen des Landtags, mit der Landesregierung und weiteren Bildungsakteuren in Niedersachsen führen.
Um den Vorstellungen der LAG zu entsprechen, die Inklusion im gesamten Bildungswesen zu verankern, müssten in Niedersachsen das Kita-Gesetz, das Schulgesetz, das öffentliche Gesundheitsdienst-Gesetz, das Besoldungsgesetz, das Jugendarbeit-Förderungsgesetz, das Hochschulgesetz, das Berufsakademiegesetz, das Erwachsenenbildungsgesetz, das Bildungsurlaubsgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz sowie das Personalvertretungsgesetz geändert werden. Jedes Kind mit Behinderung soll einen Platz in der örtlichen Kita und der Grundschule bekommen, später an die zuständige oder wohnortnächste weiterführende Schule gehen. Um einen hochwertigen Unterricht durch den Aufbau inklusions- und förderpädagogischer Kompetenz an den allgemeinen Schulen zu gewährleisten, sollen die Lehrkräfte aus den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung an die allgemeinen Schulen umverteilt werden (förderpädagogische Grundkompetenz). Die Lehrer/innen für Förderpädagogik mit den anderen Förderschwerpunkten sollen bei den regionalen Unterstützungszentren für inklusive Bildung angesiedelt werden (förderpädagogische Zusatzkompetenz). Die Lehreraus- und -fortbildung würd entsprechend geändert, um mittel- und langfristig die förder- und inklusionspädagogische Kompetenz aufzubauen.
Das vorgesehene „Übergangsszenarium für den Transformationsprozess des Schulwesens“ würde so aussehen: Die bisherigen Förderschulen, einschließlich der Schulen an den Landesbildungszentren, würden in jeweils ein regionales Unterstützungszentrum für inklusive Bildung pro Landkreis, kreisfreie Stadt bzw. bis zu drei regionale Unterstützungszentren für inklusive Bildung für die Region Hannover überführt. Damit wurde in Niedersachsen bereits begonnen. Mit dem Schuljahr 2016/17 würde ein Aufnahmestopp für neue Schüler/innen bei allen bisherigen Förderschulen, einschließlich der Schulen an den Landesbildungszentren und Tagesbildungsstätten verhängt, so dass die regionalen Unterstützungszentren für inklusive Bildung in wenigen Jahren ausschließlich Schüler/innen mit Behinderung in den allgemeinen Schulen unterstützen könnten. Für Kinder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes (August 2016) bereits eine Förderschule besuchen, soll es ein Wahlrecht zwischen allgemeiner Schule und regionalem Unterstützungszentrum für inklusive Bildung geben. Die Schulen werden unterstützend begleitet durch Organisationsentwicklung, Lehrerfortbildung, Verankerung im Schulprogramm und Evaluation.
Die dauerhafte Aufrechterhaltung des separierenden Förderschulwesens werde der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Behindertenrechtskonvention nicht gerecht und sei darüber hinaus unverhältnismäßig kostenintensiv. Ein Wahlrecht für Erziehungsberechtigte könne es daher nur für eine Übergangszeit geben, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Umorganisation der Bildungslandschaft in Niedersachsen soll möglichst kostenneutral geschehen. Im Umgestaltungsprozess könnten dem Land vorübergehend Mehrkosten entstehen, insbesondere durch Fortbildung der Lehrkräfte, Erarbeitung von Konzepten zur inklusiven Schulentwicklung und die Etablierung inklusionsbezogener unabhängiger Beratung. Da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist, die Ausgabensteigerungen und -minderungen für die Schulträger auch nur annähernd einzuschätzen, wird ein „Ausgleichsfonds“ vorgeschlagen. Einen negativen Saldo hätte das Land auszugleichen. Gleiches würde für die Kosten der Kinderbetreuung gelten, soweit diese nicht durch Dritte getragen werden. briDieser Artikel erschien in Ausgabe #54.