(rb) Die Kostenübernahme für die Beförderung von Schüler/innen, die ihre Bildungsstätte nicht fußläufig erreichen können, war schon immer ein heißes Eisen. Ungezählte Verwaltungsgerichtsverfahren drehten sich in der Vergangenheit um Klagen von Eltern, die nicht einsehen wollten, dass sie auch noch die Monatskarte für den öffentlichen Personennahverkehr oder den Transport mit Taxen und Privatautos teilweise oder komplett selbst bezahlen müssen, wenn ihre Sprösslinge nicht die Schule um die Ecke besuchen können oder wollen. Den Landkreisen und kreisfreien Städten ist das Thema seit jeher ein Dorn im Auge. Sie haben als Schulträger ein natürliches Interesse daran, die Beförderungskosten im Zaum zu halten. In Niedersachsen hat die rotgrüne Landesregierung mit der Schulgesetznovelle neue Regeln aufgestellt, die Eltern und Kindern jetzt auch aus finanziellen Gründen weniger Spielraum bei der Schulwahl lassen, dafür aber den Kommunen mehr Rechtssicherheiten – sprich mehr Möglichkeiten zur Kostendämpfung – bieten.
Zwar ändert das am 1. August 2015 in Kraft getretene neue Schulgesetz nicht den Umfang der Verpflichtung zur Schülerbeförderung durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Nach wie vor gilt, die Beförderung zur nächstgelegenen Vertreterin der gewählten Schulform muss gewährleistet sein. Allerdings wurde diese Verpflichtung bei den „besonderen Bildungsgängen“ innerhalb der allgemeinbildenden Schulformen begrenzt. Der unscharfe und von den Verwaltungsgerichten zunehmend weit ausgelegte Begriff des „Bildungsgangs“ sei nun aus den Regelungen zur Schülerbeförderung gestrichen worden. Stattdessen würden nun die Fälle, in denen Schülerbeförderung gewährt werde, in einer neuen und übersichtlichen Regelungssystematik aufgelistet, heißt es in einer Kommentierung der wichtigsten Änderungen durch das rotgrüne Schulgesetz, die auf der Internetseite des Ministeriums nachzulesen ist.
Es besteht weiterhin eine unbeschränkte Beförderungs- oder Erstattungspflicht durch den Schulträger, wenn außerhalb des jeweiligen Stadt- oder Landkreisgebiets eine Hauptschule, eine Realschule oder ein Gymnasium unter zumutbaren Bedingungen erreichbar ist oder eine Förderschule besucht wird. Dies gilt auch, wenn es eine Kooperative Gesamtschule (KGS) anstatt einer Integrierten Gesamtschule (IGS) oder umgekehrt bzw. eine Oberschule mit gymnasialem Angebot sein soll. In diesen Fällen können die Schulträger wie bisher die Erstattung der Kosten auf die teuerste Zeitkarte des öffentlichen Personennahverkehrs beschränken, die für die Schülerbeförderung auf dem eigenen Gebiet fällig würde.
Mit der kostenlosen Monatskarte für eine Schule, die ein besonderes Profil anbietet, aber weiter entfernt ist, ist jedoch definitiv Schluss in Niedersachsen für alle Schüler/innen, die seit dem 1. August eine weiterführende Schule besuchen, wie das Kultusministerium jetzt auf eine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Gabriela Kohlenberg und Kai Seefried bestätigt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden etwa Gymnasien mit alt-, neusprachlichem oder musischem Unterrichtsschwerpunkt, Montessori- und Missionsschulen, Schulen mit bilingualer Ausrichtung und entsprechendem Zusatzabschluss als besondere Bildungsgänge anerkannt, also die Schülerbeförderungskosten dorthin erstattet. Jetzt müsse bei der Wahl dieser nicht in unmittelbarere Nähe vorhandenen „Wunschschulen“ der Teil der Fahrtkosten selbst übernommen werden, der den (fiktiven) Erstattungsbetrag zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform übersteige, erläutert das Kultusministerium. Schüler/innen, die im Sommer diese Schulen in den Jahrgängen 6 bis 10 bereits besucht hätten, bekämen aber weiterhin ihre Monatskarte voll erstattet. Das führt u.a. dazu, dass etwa in der Region Hannover neue Schüler/innen einer KGS, die aus dem übernächsten Ort kommen, pro Monat 23 Euro für ihre Monatskarte zuzahlen müssen, während die Nachbarskinder, die bereits vor den Sommerferien auf dieser Schule waren, auch künftig zwei Ortschaften weit kostenlos befördert werden – obwohl eine andere KGS näher am gemeinsamen Wohnort liegt. Die Zahl juristischer Auseinandersetzungen um die Beförderungskosten wird künftig wohl schrumpfen, der Ärger der Eltern eher nicht. briDieser Artikel erschien in Ausgabe #197.