Geht die Digitalisierung in Niedersachsen zielgerichtet voran – oder sind Landesregierung, Kommunen und Anbieter zu langsam? Der für den Breitbandausbau und allgemein für Digitalisierung zuständige Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hat jetzt eine Zwischenbilanz gezogen.

„Niedersachsen kann dank des intensiv vorangeschrittenen eigenwirtschaftlichen Mobilfunkausbaus überdurchschnittlich gute Versorgungszahlen vorweisen“, hob er hervor. So würden je nach Anbieter zwischen 98 und 99,1 Prozent der Haushalte mit einem 4G-Standard versorgt. Telefonica biete 98 Prozent, die Telekom 99,1 Prozent und Vodafone 99 Prozent. Die Verpflichtung, die bundesweit gelte, bestimmt 97 Prozent. Im Masterplan für die Digitalisierung, der nach der Bildung der Großen Koalition 2017 entwickelt und im Kabinett beschlossen worden war, wird für das Jahr 2021 eine Voll-Versorgung angepeilt, also 100 Prozent. Der formell nur noch geringe Teil zwischen der schon erreichten Versorgung und der 100-Prozent-Abdeckung betrifft indes den schwierigen Teil, weil es um abgelegene, teilweise nur schwer zu erschließende Gebiete geht.
Das Wirtschaftsministerium weist nun darauf hin, dass sich die Landkreise über Markterkundungs- und Planungsverfahren auf das landeseigene Förderprogramm vorbereiten. Wenn sie entsprechende Anträge stellen, können sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vom Land erstattet bekommen. Das soll dazu dienen, die restlichen Gebiete zu erschließen. Daneben habe noch der Bund seine Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft geschaffen, die ebenfalls den Markt erkunden ließ. „Bund und Land treiben so in enger Abstimmung den Mobilfunkausbau in den sehr ländlichen Gebieten voran“, betont das Wirtschaftsministerium. Voraussetzung für die digitale Teilhabe sei der Zugang zu schnellen Internet für alle Niedersachsen.
Hervorgehoben wird noch einmal das im Masterplan definierte Ziel, bis zum Jahr 2025 – also in vier Jahren – alle niedersächsischen Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen von bis zu 1000 Megabit pro Sekunde zu versorgen. Bis zu diesem Jahr solle das bereits alle Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete betreffen. Das Ministerium erläutert nun, dass man diesem Ziel inzwischen „deutlich näher gerückt“ sei. Noch 2018 hätten lediglich sechs Prozent der Gebäude einen Anschluss mit einer verfügbaren Bandbreite von einem Gigabit gehabt, heute seine es 60 Prozent. Die Landkreise würden auch hier vom Land bei den Ausbauvorhaben unterstützt. Auch schnelle moderne Verlege-Techniken würden verwendet. Bei den Krankenhäusern habe man schon 92 Prozent erreicht oder annähernd erreicht, bei den Schulen 96 Prozent. Bei den Gewerbegebieten sei die Datenlage nicht so einfach, da auch nicht förderfähige Gebiete in das Landes-Förderprogramm integriert worden seien. 134 Anträge auf neue Förderungen seien gestellt worden, mit diesen würden 578 Gewerbegebiete ausgebaut, das entspreche einem Viertel aller Gewerbegebiete.
Schon vor Monaten hatte der FDP-Wirtschaftspolitiker Jörg Bode beklagt, dass die Ergebnisse der Digitalisierung in Niedersachsen nicht zu guter Laune Anlass gäben. Er zweifelte an einem raschen Erfolg der Versorgung der restlichen Gebiete, dafür fehlten landesweit 631 Mobilfunkstationen, sagte Bode im März – die Landesregierung plane aber lediglich mit 45 Stationen. Damit könnten nur sieben Prozent der Funklöcher geschlossen werden. Gestern sagte Bode, die Landesregierung habe hohe Erwartungen geweckt, hinter denen sie jetzt zurückbleibe. Die Anstrengungen bei der Ausweitung des Mobilfunkangebotes hätten wesentlich stärker sein müssen. „Daher ist jetzt ein Neustart nötig“, betonte Bode. Der Grünen-Wirtschaftsexperte Detlev Schulz-Hendel erklärte, es gebe beispielsweise im Heidekreis, in Süd-Niedersachsen oder im Wendland noch „riesige Funklöcher“, nach seinen Berechnungen seien nur etwa 85 Prozent der Landesfläche durch alle drei Anbieter mit 4G-Abdeckung ausgestattet. Die Grünen schlagen vor, all jenen Kommunen, die mit dem notwendigen 25-Prozent-Eigenanteil beim Ausbau überfordert sind, eine erhöhte Förderung von 40 Prozent der Kosten durch das Land zu gewähren.


