Volker Bajus, Kultusexperte der Grünen-Landtagsfraktion, sieht Gefahren für Hartz-IV-Empfänger, deren Kinder das 9-Euro-Ticket nutzen. Die Internet-Plattform „HartzIV.org“ habe berichtet, dass Leistungsempfänger die Differenz zur vom Jobcenter finanzierten Schülerfahrkarte erstatten sollten. Das sei „eine bürokratische Entscheidung ohne Herz und Verstand“, wenn Bedürftige jetzt mit Rückzahlungsansprüchen konfrontiert würden, betonte Bajus. Der Sprecher von Sozialministerin Daniela Behrens, Oliver Grimm, wies den Vorwurf zurück. Zunächst sei nicht das Land für mögliche Rückforderungen im Einzelfall zuständig, sondern die kommunalen Träger (also Kreise und kreisfreie Städte). Das auch nur, sofern sie ihre Aufgaben des Bildungs- und Teilhabepakets im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen und deshalb auch nicht von Weisungen des Landes abhängig sei. Bisher sei noch nichts über Rückforderungen bekannt. „Wir empfehlen den kommunalen Trägern aber, auf die Rückforderung von Geldern vor dem Hintergrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands zu verzichten“, fügt Grimm hinzu. Das 9-Euro-Ticket sei „als Entlastungsmaßnahme für alle gedacht und eine Rückforderung von Geldern löst einen vollkommen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aus“, erklärte Ministerin Behrens.


