Änderung des Mediengesetzes: Die Meinungsfreiheit ist nicht in Gefahr
Darum geht es: SPD und CDU wollen die Beteiligungsregelung für Tageszeitungen ändern. Sie sollen sich generell mit bis zu 50 Prozent an anderen Medien beteiligen dürfen. Bisher gilt teilweise eine 25-Prozent-Sperre. Ein Kommentar von Martin Brüning.
Wie lässt sich Medienvielfalt auf lokaler Ebene sichern und wie kann man Monopolen entgegenwirken? Das war beim niedersächsischen Mediengesetz eine entscheidende Frage und so kam man damals auf eine 25-Prozent-Sperre. Sie gilt für Zeitungsverlage, die in ihren Regionen eine marktbeherrschende Stellung haben. Wenn sich ein solcher Verlag also an einem lokalen Radio- oder Fernsehsender beteiligen möchte, sind seine Gesellschaftermöglichkeiten begrenzt. Dies lässt sich allerdings bereits heute schon aushebeln, indem man sich zu sogenannten vielfaltsichernden Maßnahmen verpflichtet. Man kann ein Redaktionsstatut vereinbaren, einen Beirat gründen, Sendezeiten an Dritte abgeben oder das Stimmrecht begrenzen. Eine der vier Maßnahmen reicht aus, um die 25-Prozent-Marke bei den Gesellschafteranteilen dann doch zu überspringen.
Insofern ist die geplante Neuregelung der Großen Koalition allenfalls leichte Kosmetik, und es stellt sich die Frage, warum diese überhaupt im Koalitionsvertrag auftaucht. Eine größere Verlagsbeteiligung gibt es aktuell allenfalls in Braunschweig, wo der Verlag der örtlichen Tageszeitung fast 47 Prozent am örtlichen Radiosender hält und angeblich an einem noch höheren Anteil Interesse hat. Um dies zu erleichtern, soll es nun möglicherweise die gesetzliche Änderung geben, die in diesem Fall vielleicht nichts weiter als eine „lex Brunsviga“ ist.
Für die Meinungsfreiheit, so muss man es inzwischen feststellen, wäre die Änderung keine Gefahr. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Möglichkeiten des lokalen Rundfunks für die meisten Verlage keine größere Rolle spielen. In der Gesellschafterstruktur der wenigen Lokalsender, die gegründet wurden, tauchen kaum Zeitungsverlage auf. Regionale Fernsehsender spielen in Niedersachsen ohnehin nach wie vor keine Rolle, schlicht und einfach deshalb, weil sich mit Fernsehen auf lokaler Ebene nach wie vor kaum Geld verdienen lässt.
Ein geändertes Mediengesetz wird deshalb auf die künftige Entwicklung von Zeitung, Radio und Fernsehen in Niedersachsen nur wenig Einfluss nehmen. Man könnte auch die generelle Beteiligungssperre von 50 Prozent abschaffen. RTL Radio Deutschland würde seinen Anteil am privaten Radiosender Antenne Niedersachsen, der derzeit bei 49,9 Prozent liegt, liebend gerne erhöhen. Dies zu ermöglichen, würde keinen Verlust von medialer Meinungsvielfalt im Land bedeuten, könnte ein wichtiges Medienunternehmen im Land sogar stärken.
Je mehr die Bedeutung des Internets steigt, desto mehr sinkt wiederum die Bedeutung des niedersächsischen Mediengesetzes. „Eine Zulassungspflicht für Rundfunkangebote, die ausschließlich im Internet verbreitet werden, lehnen wir ab“, heißt es im Koalitionsvertrag. Das ist klug und richtig, weil es in der Praxis ohnehin kaum möglich wäre, diese Angebote angemessen zu reglementieren. Es zeigt aber auch, dass sich die Medienunternehmen, die noch auf den klassischen Wegen verbreitet werden, sei es Print, UKW-Radio oder Kabelfernsehen, an ein Gesetz halten müssen, dass zunehmend für neue und andere Medien keine Gültigkeit mehr haben wird. Hier muss die Politik aufpassen, dass es nicht zu einem Ungleichgewicht kommt, denn die Zukunft liegt für alle Medien im nicht zulassungspflichtigen Bereich.
Zurück zur Meinungsfreiheit. Der Lokaljournalismus ist seit gehöriger Zeit unter Druck und das wäre ein gutes Argument, an der 25-Prozent-Regelung festzuhalten, um lokal verwurzelten Verlagen Einhalt zu gebieten und Meinungspluralismus zu sichern. Andererseits muss es um die journalistische Zukunft vor Ort nicht schlecht bestellt sein. Auch hier gibt es derzeit eine Transformation. Mittels Crowdfunding entstehen neue journalistische Angebote. Das Internet macht es eben auch leichter, einem übermächtigen Verlag etwas entgegenzusetzen. Dazu braucht es kein Gesetz, sondern nur mutige Bürger, die neue Wege im Journalismus ausprobieren.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #208.