6. Okt. 2022
Soziales

Ärger um Medienanstalt: Jüdische Gemeinde soll Mann entsenden, weigert sich aber

Darf sich eine Vorschrift, die der Frauenförderung in öffentlichen Institutionen dient, auch gegen die Benennung einer Frau angewandt werden? Diese Frage könnte demnächst juristisch ausgefochten werden, denn der Landesverband der Jüdischen Gemeinden hat gegen eine Entscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das erklärte der Landesvorsitzende Michael Fürst gegenüber dem Politikjournal Rundblick. Es geht dabei um die Benennung eines Mitglieds der Jüdischen Gemeinden in der Versammlung der Landesmedienanstalt. Diese Versammlung wählt und kontrolliert die Arbeit der Landesmedienanstalt, die wiederum über die Angebote der privaten Rundfunk- und Fernsehanbieter wacht, sowie auch über die Medienangebote im Internet.

In der Versammlung der Landesmedienanstalt sind 38 Gesandte von gesellschaftlichen Organisationen und Verbänden vertreten, so die Kommunalverbände, der Beamtenbund, die Gewerkschaften, die Unternehmerverbände, der Landesjugendring, der Landessportbund und der Deutsche Journalisten-Verband. Neben der evangelischen und der katholischen Kirche ist dort auch der Landesverband der Jüdischen Gemeinden dabei, der sich abwechselt mit dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden. Beide Organisationen teilen sich also ein Mandat, dieses Prinzip gilt auch für die muslimischen Verbände Ditib und Schura. Die Amtszeit der bisherigen Versammlung ist abgelaufen, die neue ist im September erstmals zusammengetreten. Nun befasst sich der Absatz 4 des Paragraphen 35 des Landesmediengesetzes mit der Gleichberechtigung. Darin heißt es: „Bei der Entsendung der Mitglieder sind Frauen und Männer gleichermaßen zu berücksichtigen.“ Und weiter: „Organisationen und Gruppen, die ein Mitglied entsenden, müssen bei einem geplanten Personenwechsel abwechselnd eine Frau und einen Mann benennen.“ Bisher waren die beiden jüdischen Organisationen in der NLM-Versammlung mit Rebecca Seidler vom Landesverband der israelischen Kultusgemeinden vertreten. Sie ist jetzt ausgeschieden, und nach der üblichen Abfolge ist jetzt der Landesverband der Jüdischen Gemeinden an der Reihe.

Da Michael Fürst als Vorsitzender selbst kein Interesse an dem Amt hatte, wie er erklärt, schlug sein Landesverband die Vizepräsidentin Marina Jalowaja vor. Doch die NLM-Direktion lehnte das mit dem Hinweis auf das Gesetz ab. Ausdrücklich werde verlangt, dass nach dem Ende der Amtszeit einer Frau ein Mann nominiert werden muss. In der noch bis zu diesem Frühjahr geltenden Fassung des Gesetzes war an dieser Stelle noch von „soll“ die Rede, doch der Landtag hat die Vorgaben verschärft. Die Argumentation auf Grundlage des Gesetzes sieht Fürst als Vorsitzender des Landesverbandes allerdings nicht ein. „Der Gesetzgeber wollte sicherlich nicht erreichen, dass engagierte Frauen mit dieser Vorschrift ausgebremst werden“, sagt Fürst. Sein Verband habe die Klage zunächst fristwahrend eingelegt und werde nun befinden, ob der Landesverband für die kommende Periode der NLM-Versammlung den Sitz für die jüdischen Gemeinden unbesetzt lassen soll. Womöglich werde man den Streit aber auch gerichtlich durchfechten. Wenn man juristisch ins Detail ginge, würde sogar eine mit dem Gesetz übereinstimmende Vorgehensweise mit der Benennung von Jalowaja möglich sein: Da sich zwei Organisationen den Platz der jüdischen Vertreter in der Versammlung teilen, könnte man argumentieren, dass nach dem Ausscheiden von Frau Seidler nun eine andere Organisation mit der Benennung an der Reihe ist, also Frau Seidler nicht angerechnet werden muss. Dem widerspricht jedoch, heißt es, die Formulierung der ursprünglichen, dann von der NLM-Spitze abgelehnte Nominierung von Jalowaja. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Vorstand der NLM eine Ausnahme von der Geschlechterregelung trifft – auch das ist laut Paragraph 35 des Landesmediengesetzes möglich. Nur: Die Vorgaben für eine Ausnahme sind sehr streng und könnten wohl nur gelten, falls kein Mann beim Landesverband der Jüdischen Gemeinden vorhanden wäre, was nicht der Fall ist. Der Direktor der NLM, Christian Krebs, sagt dem Politikjournal Rundblick: „Aus unserer Sicht haben wir das Gesetz so umgesetzt, wie es zwingend sein musste.“

Dieser Artikel erschien am 6.10.2022 in Ausgabe #175.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum