AfD-Mitglieder an den Pranger stellen? Ein Verdi-Papier löst heftigen Disput aus
Wenn in einem Betrieb oder in einer Behörde jemand auftritt, der rechtspopulistische oder rechtsradikale Gedanken äußert – wie soll man dann darauf reagieren? Diese Frage hatte jüngst die Gewerkschaft Verdi beschäftigt, und eine „Checkliste“ kam an die Öffentlichkeit. Nach Angaben von Verdi handelte es sich dabei um einen „internen Entwurf“, der noch nicht beschlossen war. Allerdings bekam davon auch die AfD Wind, und von dort hagelte es gleich heftig Kritik. Von „Stasi-Methoden“ der Gewerkschaft und einer „Blockwart-Mentalität“ war auf der Facebook-Seite des AfD-Landesverbandes Niedersachsen die Rede. Angeblich gibt es inzwischen einige Strafanzeigen gegen Verdi – und die Autoren des Textes sollen wiederholt angegriffen und verunglimpft worden sein.
Als der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske auf den Entwurf seiner niedersächsischen Kollegen angesprochen wurde, ging er umgehend auf Distanz darauf: „AfD-Mitglieder wegen ihrer politischen Haltung auszuschnüffeln, entspricht dabei nicht dem Selbstverständnis von Verdi und kann und wird für die Organisation niemals handlungsleitend sein“, betonte Bsirske. Allerdings: Ein Foto von Flugblättern dieser „Checkliste“ wurde im Netz veröffentlicht, als Autoren war der Verdi-Bezirk Südost-Niedersachsen angegeben. Auch ein Bezug zu Verdi in Weser-Ems wurde hergestellt. Die Sprecherin des Verdi-Landesbezirks Niedersachsen erklärt auf Anfrage, es sei „nicht nachvollziehbar“, wie das interne Dokument hatte öffentlich werden können. Kein Gremium habe diese „Checkliste“ abgesegnet – und die Äußerung von Bsirske dazu werde vom Landesverband auch mitgetragen.
Tatsächlich kann aus dem Text des Entwurfs eine Anleitung zur Bespitzelung von AfD-Mitgliedern herausgelesen werden. Hingewiesen wird beispielsweise auf Merkmale, an denen man Rechtspopulisten erkennen könne – so eine „rassistische Sprache“, die Neigung zu Provokationen oder der Konsum rechtsextremer Zeitungen und Zeitschriften. Auch eine „einschlägige Kleidung“ – etwa Jacken oder T-Shirts aus den Thor-Steinar-Läden – oder eine Vorliebe für rechtsradikale Rockmusik könnten Eigenschaften sein, an denen man Rechtsextremisten erkennen kann. Laut „Checkliste“ sollen die Verdi-Mitglieder außerdem prüfen, ob der Betreffende eine Hausmacht hat, im Betrieb verwurzelt oder ein „verschrobener Einzelgänger“ ist. Leitlinie solle eine Frage sein: „Wie gestalten wir ein aktives Vorgehen gegen Rechtspopulisten so, dass ein positives Signal an die Beschäftigten entsteht.“ Unter „Maßnahmen im Betrieb“ heißt es: „Die Person beobachten – betreibt sie Werbung? Diskutiert sie mit anderen?“ Rot hervorgehoben wird sogleich: „Aufpassen, dass Rechtspopulisten nicht als Opfer oder Märtyrer wahrgenommen werden.“ Die Autoren empfehlen, die vermeintlich rechtspopulistische Person von gewerkschaftlichen Kontakten zu isolieren, ihr politisches Engagement „bekannt zu machen und zu ächten“, sie zu „outen“ und den Chef einzuschalten: „Viele Arbeitgeber wollen keine betrieblichen Konflikte wegen rechtspopulistischem Engagement und sind bereit zu helfen.“ Worin dieses „helfen“ besteht, wird nicht näher beschrieben.
Handelt es sich hier um eine Anleitung zum Bespitzeln und Denunzieren – oder ist das Identifizieren von rechtsextremen Gesinnungen heute ein übliches Instrument in Verwaltungen und Politik? Handreichungen zu der Frage, wie Mitarbeiter im Betrieb mit Kollegen umgehen sollen, die sich rassistisch äußern, gibt es bereits. 2015 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dazu eine Broschüre herausgegeben, in der auch die „frühzeitige Einmischung des Betriebsrates“ empfohlen wird. Ansätze wie in dem Verdi-Entwurf finden sich darin allerdings nicht. 2016 hatte das Sozialministerium in Hannover ein „virtuelles Wohnzimmer eines Neonazis“ gezeigt. Damals kam schon Kritik auf, die Behörde wolle anhand von Äußerlichkeiten eine Gesinnung ausforschen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #70.