Wenn Sie mich fragen, ob man im Nachhinein der Auffassung sein kann, dass die Regierung anfangs das Parlament früher und intensiver hätte einbinden müssen, dann sage ich: Ja.
Andretta ging auch auf die – vor allem von der Opposition vorgetragene – Kritik ein, dass das Parlament gerade in der Anfangszeit der Corona-Krise oftmals von den Festlegungen der Landesregierung überrascht und vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Sie verstehe zunächst, dass man anfangs „ein entschlossenes Handeln“ habe zeigen müssen, da die Verunsicherung in der Bevölkerung groß gewesen sei. Das Verständnis der Parteien dafür sei sehr groß gewesen, wie sich etwa in der April-Sitzung des Landtags gezeigt habe, als sämtliche Fraktionen ihre Unterstützung für den Kurs der Landesregierung bekundeten. „Wenn Sie mich fragen, ob man im Nachhinein der Auffassung sein kann, dass die Regierung anfangs das Parlament früher und intensiver hätte einbinden müssen, dann sage ich: Ja.“
Für die Akzeptanz und Legitimation starker Einschnitte in Grundrechte der Menschen sei nämlich eine Parlamentsbeteiligung unverzichtbar. Mit Spannung sehe sie den Urteilen in dieser Frage entgegen, die Gerichte zu treffen haben. Klagen sind auch noch vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg anhängig. Die Regierung hatte, nachdem die Opposition vor den Staatsgerichtshof gezogen war, ihre Ablaufplanung geändert. Sie pflegt seither die Praxis, die Entwürfe neuer Verordnungen vorab auch an die Landtagsfraktionen zu übersenden und den Parlamentariern Gelegenheit für Änderungsvorschläge zu geben.
https://www.youtube.com/watch?v=X_OR9lOJw70
Die Landtagspräsidentin betonte, dass sie es als ihre Aufgabe angesehen habe, die Arbeitsbedingungen im Landtag krisen-angemessen zu organisieren. Das sei auch gelungen, denn zu jeder Zeit hätten alle Abgeordneten die Gelegenheit gehabt, im Parlamentsgebäude zu tagen. Man habe nicht auf verkleinerte Ausschüsse, also sogenannte Not-Parlamente, zurückgreifen müssen. Auch die Verabredung, dass einige Abgeordnete den Sitzungen fern bleiben, um in den Tagungsräumen ausreichende Abstände zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten, habe man nicht treffen müssen.


