15. Nov. 2017
Kommentar

Arbeitslose brauchen keine Gutscheine, sondern ein Konto

Darum geht es: Arbeitslose sollen sich ab Ende 2018 ihr Arbeitslosengeld auch an Supermarktkassen auszahlen lassen können. Denn die Agentur für Arbeit will ihre eigenen Geldautomaten abbauen. Dazu ein Kommentar von Isabel Christian. Supermärkte sind die Schmelztiegel der Gesellschaft. Hier greifen der Rentner und der Student in die gleiche Apfelkiste, der Unternehmer und die Angestellte bestellen nacheinander an der Fleischtheke und die Anwältin und der Arbeitslose stehen gemeinsam am Kassenband. Man kann nicht behaupten, dass ihr sozialer Status dabei für die Miteinkäufer ein großes Geheimnis bliebe. Landen bergeweise Tiefkühlpizza und Billigcola im Einkaufskorb oder Biosteak und Ziegenkäse? Sag‘ mir, was du isst, und ich sag‘ dir, was du verdienst. Wie dagegen jemand sein Geld verdient, spielte bisher keine Rolle. Das soll sich nun ändern. Und ausgerechnet die, deren Einkommensquelle nicht besonders rühmlich ist, sollen vor den Augen aller an der Supermarktkasse blankziehen. Und das nur, weil die Arbeitsagentur Geld sparen will und dafür den einfachsten Weg gewählt hat. Ab Ende 2018 sollen Arbeitslose, die nicht ins Jobcenter zum Geld abholen fahren wollen oder das Bargeld dringend brauchen, an den Kassen von Supermärkten und Drogerien einen Teil ihrer staatlichen Unterstützung abheben können. Dafür zeigen sie einen Brief vom Amt vor, auf dem ein Strichcode aufgedruckt ist. Den scannt der Kassierer und zahlt dann das Geld aus. Natürlich hat das Vorteile. Die Arbeitslosen müssen nicht mehr wie bisher zum Arbeitsamt gehen, um sich ihr Geld dort am eigens dafür eingerichteten Automaten auszahlen zu lassen. Ist der Automat kaputt, muss der Arbeitslose auch nicht mehr durch die halbe oder gar in die nächste Stadt fahren, um an sein Geld zu kommen. Und für die Arbeitsagentur bedeutet der Abbau der 309 eigenen Geldautomaten eine Ersparnis von jährlich drei Millionen Euro. Die Arbeitsagentur und das Berliner Start-up Cash Payment Solutions, das die Idee zu der Barcode-Methode hatte, versichern, dass der Arbeitslose dabei anonym bleibt. Weder bekomme der Kassierer oder der Supermarkt Daten zu dem Kunden zu sehen, noch sei auf dem Zettel mit dem Barcode das Logo der Arbeitsagentur aufgedruckt. Cash Payment Solutions argumentiert sogar, man könne nicht unterscheiden, ob jemand sein Arbeitslosengeld abholen oder sich nur eine Rückerstattung von einem Onlinekauf auszahlen lassen will. Immerhin arbeitet das Start-up mit mehreren Firmen zusammen, die auf diese Weise Geld erstatten oder anbieten, Waren oder Dienstleistungen so zu bezahlen. Allerdings werden Theorie und Praxis im Fall des Arbeitslosengelds weit auseinandergehen. Denn ein Lottogewinn dürfte wahrscheinlicher sein als jemandem dabei zusehen zu können, wie er sich an der Supermarktkasse das Guthaben seiner Gas- und Wasserrechnung auszahlen lässt. Dafür hat Cash Payment Solutions einfach viel zu wenig derartige Kunden. Einem Arbeitslosen dabei zuzusehen, wie er sich Geld auszahlen lässt, wird dagegen häufiger vorkommen. Immerhin heben Arbeitslose bisher bundesweit rund 120 Millionen Euro an den Automaten im Jobcenter ab. Was wird also passieren? In den Köpfen der Miteinkäufer wird der Zettel mit dem Barcode zum Synonym für Hartz IV. Ob das Logo der Arbeitsagentur darauf ist oder nicht, wird keine Rolle spielen. Die Arbeitsagentur täte deshalb gut daran, das Problem nicht zu verlagern, sondern bei der Wurzel zu packen. Es ist legitim, dass die Automaten zwecks Einsparungen abgeschafft werden sollen. Doch warum werden sie überhaupt gebraucht? Weil ein Teil der Hartz IV-Empfänger kein Bankkonto hat, auf das das Geld überwiesen werden könnte. Wie aber kann das sein, nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr ein Gesetz erlassen hat, wonach jeder in Deutschland lebende Mensch ein Anrecht auf ein Sparkonto hat? Weil Banken noch immer Wege finden, um unliebsame Kundschaft wie Obdachlose, Asylbewerber und Langzeitarbeitslose fernzuhalten. Statt sich also mit einen Start-up zusammenzutun und Menschen mittelbar zur Offenlegung ihrer Einkommenssituation zu zwingen, sollte die Arbeitsagentur lieber einen Vertrag mit den Banken schließen. Statt Gutscheine mit Strichcodes auszugeben, sollte die Arbeitsagentur dafür sorgen, dass jeder Bezieher von Arbeitslosengeld auch ein Bankkonto bekommt. Denn auch dann können die Geldautomaten in den Jobcentern abgeschafft werden. Geld vom Konto an der Supermarktkasse abzuheben, ist nämlich schon lange nichts Besonderes mehr. Das machen die Anwältin und der Unternehmer auch. Mail an die Autorin dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #203.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning