16. Dez. 2018
Soziales

Behörden registrieren einen Zuwachs an Kindeswohlgefährdungen

In insgesamt 10.987 Verfahren haben die Jugendämter im Land im vergangenen Jahr geprüft, ob das Wohl von Kindern gefährdet ist. Das sind 7,5 Prozent mehr Fälle aus im Vorjahr. Die Zahl der Fälle, in denen die Ämter zu dem Schluss gekommen sind, dass das Kind sogar akut wegen psychischer oder physischer Misshandlungen gefährdet ist, sind im Vergleich zu 2016 sogar um 18,2 Prozent gestiegen. Doch hinter diesen Zahlen verbirgt sich nicht nur furchtbares Leid, sondern auch eine gute Nachricht: Mehr Kinder bekommen Hilfe, weil in Gesellschaft und Behörden genauer hingeschaut wird. Vor allem in diesem Jahr hat sich im Bereich Kinderschutz in Niedersachsen einiges getan. Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es den Paragrafen 8a im Sozialgesetzbuch XIII. Er verpflichtet das Jugendamt, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte“ auf die Gefährdung des Wohls eines Kindes zugetragen werden, das Risiko für das Kind einzuschätzen, und zwar mit mehreren Fachkräften. So soll zum einen sichergestellt sein, dass nichts übersehen wird. Zum anderen aber werden Einrichtungen wie Kindergärten und Jugendhilfe und das Umfeld des Kindes darin bestärkt, Auffälligkeiten wie blaue Flecke oder starkes Untergewicht mitzuteilen, auch wenn es möglicherweise eine harmlose Erklärung dafür geben kann. Diese Mechanismen haben sich nach Ansicht des Sozialministeriums etabliert. „Die Zunahme der Verfahren nach Paragraf 8a lassen sich unter anderem damit erklären, dass die Meldenden aufmerksamer gegenüber möglichen Gefährdungen sind“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums. Gleichzeitig würden auch Kinderschutzinstitutionen immer öfter das Jugendamt hinzuziehen, anstatt eine Gefährdung eigenmächtig einzuschätzen. Das bestätigt auch Ludwig Schulze, Vorsitzender des Kinderschutzbunds Osnabrück: „Die Aufmerksamkeit ist deutlich gestiegen. Das liegt zum einen am Paragrafen, aber auch an spektakulären Fällen von vernachlässigten Kindern.“ So hätte etwa der jüngste Fall eines über Jahre schwer vernachlässigten und misshandelten Jungen in Emsbüren im Emsland wieder deutlich gemacht, wie wichtig es sei, dass das Umfeld nicht wegsieht. Im Fall des Jungen hatte ein Vater die Polizei alarmiert, nachdem dessen Sohn über die Schwester der Jungen von der Misshandlung erfuhr. Trotz der gestiegenen Aufmerksamkeit müsse man nach wie vor von einem großen Dunkelfeld ausgehen. „Ich glaube aber nicht, dass es mehr Gewalt gegen Kinder gibt. Also dürfte durch die Sensibilisierung ein bisschen mehr Licht ins Dunkel kommen“, sagt Schulze. Gewalt gegen Kinder komme seiner Erfahrung nach in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Besonders häufig jedoch in armen Familien. „Armut ist ein Faktor von vielen, die zu Gewalt gegen Kinder führen kann. Armut sorgt für Stress in der Bewältigung des Lebens und der wird teilweise an den Kindern ausgelassen“, sagt Schulze. Nach Angaben des Ministeriums trage auch die Veränderung von Arbeitsweisen und Strukturen im Kinderschutz dazu bei, dass Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern immer öfter publik werden. Seit In-Kraft-Treten des Paragrafen 8a fördert das Land Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendämter wie etwa Weiterbildungskurse und Fachtagungen. 72 Kurse hat es seit Einführung des Paragrafen gegeben, sechs neue sollen 2019 starten. Auch ein Schwerpunkt für die Fortbildungen steht schon fest: Vernachlässigung. „Das ist der häufigste Grund für akute Kindeswohlgefährdung und der Fortbildungsbedarf ist nach wie vor hoch“, sagt eine Ministeriumssprecherin. Deshalb sollen sich die Beschäftigten im kommenden Jahr besonders mit dem Thema auseinandersetzen können.  In diesem Jahr wurde auch in die Kinderschutz-Zentren investiert. Seit April gibt es neben Hannover, Osnabrück und Oldenburg das Zentrum „Nordostniedersachsen“ mit Standorten in Lüneburg und Stade. Darüber hinaus kümmert sich das Zentrum Osnabrück seit 1. Oktober auch um den südlichen Weser-Ems-Bereich.  Zudem sind in Göttingen und Osterholz mit Landesförderung zwei neue Beratungsstellen für den Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eingerichtet worden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #225.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning