Beim Thema Wolf muss es endlich klare Regeln geben
Darum geht es: Ministerpräsident Stephan Weil und Umweltminister Stefan Wenzel haben sich gestern mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf eine konkretere Auslegung der Gesetze zum Wolf geeinigt. Ein Kommentar von Isabel Christian.
Man mag es kaum glauben, aber ausgerechnet das „weiche“ Thema Wolf bringt die Wahlkämpfer kurz vor dem Ziel noch so richtig in Wallung. Während die Diskussionen über Bildung und Sicherheit eher kraftlos wirken, ist es die Debatte um ein Tier, die Schärfe in die Auseinandersetzung trägt. Manchmal scheint der Graben, der sich hier zwischen den Lagern auftut, schon ideologisch zu sein. Während FDP und CDU sich als Anwälte der Weidetierhalter sehen und den Schutz der Schaf- und Rinderzucht vor den Schutz der Wölfe stellen, verteidigen Grüne und SPD die Ausbreitung der Wölfe. Die Erklärung der amtierenden Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, von Stephan Weil und Stefan Wenzel erscheint wie der Versuch, eine Brücke zu bauen. Sie tun so, als hätten sie nun mehr Verständnis für das Töten der Tiere. Doch die Seite der Weidetierhalter und der Opposition werden die rot-grünen Politiker damit nicht erreichen.
In der Debatte um den Wolf werden die Töne sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments immer schriller. Schon im vergangenen Dezember legten Weidetierhalter von Wölfen getötete Schafe und Ziegen mitten in Hannovers Innenstadt nieder, wer zum besinnlichen Weihnachtsmarkt wollte, musste an einem Blutbad vorbei. Die Weidetierhalter wollten damit demonstrieren, was sie immer öfter auf ihren Wiesen zu sehen bekommen. FDP und CDU fordern mit immer mehr Nachdruck die Aufnahme der Wölfe ins Jagdrecht. Der Schattenumweltminister von CDU-Spitzenkandidat Bernd Althusmann, Frank Oesterhelweg, sprach sich jüngst auch offen dafür aus, das Abschießen von Wölfen zu erlauben. Die Grünen halten dagegen und führen den Artenschutz ins Feld. Das Bundesgesetz verbiete die gezielte Tötung von Wölfen, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Währenddessen häufen sich die Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere, vor allem in der Lüneburger Heide, im Landkreis Verden und im Raum Cuxhaven. Die Weidetierhalter sind frustriert, mit Mahnfeuern wollen sie ihren Unmut äußern. Es ist also nicht auszuschließen, dass in dieser Weihnachtsmarktsaison wieder tote Tiere auf dem Straßenpflaster liegen.
Mit ihrer gestern kurzfristig veröffentlichten Erklärung wollte die Landesregierung, sekundiert von der zuständigen Bundesministerin, einen Schritt auf die Weidetierhalter zugehen. Doch bewegt hat sie sich nicht wirklich. Noch immer ist alles einzelfallabhängig. Die Tötung von auffälligen Tieren, die Definition, was überhaupt verhaltensauffällig ist, und die von der SPD selbst ins Gespräch gebrachte wolfsfreie Zone am Deich – alles muss individuell entschieden werden. Das ist tendenziell richtig, um nicht die allgemeine Jagd auf den Wolf zu eröffnen. Aber diese Ansätze helfen auch nicht, den sich zuspitzenden Konflikt zu entschärfen. Es braucht mehr als ein paar verständnisvolle Worte, wenn der Bruch gekittet werden soll. ´
Es muss endlich verbindliche Kriterien dafür geben, wann ein Wolf als auffällig gilt - und was dann zu tun ist. Die Minister haben zwar erklärt, dass ein Wolf, der wiederholt als sicher geltende Zäune überspringt, erschossen werden kann. Aber man müsse das nicht tun. Und was bedeutet „mehrfach“? Zweimal? Dreimal? Wann hat der Wolf im übertragenen Sinne den Rubikon überquert, ohne dass er Menschen in Gefahr bringt? Die Minister haben angedeutet, dass das geltende Recht auch für das Überwinden von Zäunen einen Rubikon vorsieht. Doch wo der liegt, ist Ermessenssache. Im Zweifel wird im Sinne des Tierschutzes entschieden. Das darf so nicht bleiben. Wenn wirklich ein Fortschritt erreicht werden soll, dann nur mit klaren, für alle Seiten einsehbaren und verständlichen Regeln, an die sich alle auch halten müssen, die Landwirte wie auch die Wolfsfreunde. Hier muss sich Rot-Grün endlich aus der Deckung wagen. Denn sonst werden Wölfe bald illegal geschossen.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #171.