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Auch auf der Seite der Kunden gibt es Licht und Schatten. Künstliche Intelligenz kann durchaus zu maßgeschneiderten Angeboten beitragen und uns zum Beispiel das Shopping durch eine gezieltere Auswahl erleichtern. Auf der anderen Seite diskriminiert niemand besser als Künstliche Intelligenz. Schon allein das Wissen darüber, dass ein Mann oder eine Frau vor dem Bildschirm sitzt, führt dazu, dass bestimmte Angebote überhaupt nicht mehr auftauchen. Und die Einkäufe könnten auch den finanziellen Hintergrund mehr als deutlich machen. Kredit gefällig? Der KI-Roboter hat schon einmal des vermeintlich beste Angebot herausgesucht.
Derzeit reden wir uns alle die Köpfe über die neue Datenschutzgrundverordnung heiß. Sie regelt zum Beispiel den Versand von Newslettern. Diese erreichen uns nach wie vor zumeist per E-Mail, einer Technologie, die es seit Ende der 1980er Jahre gibt. In Brüssel denkt man vielleicht, dass man damit zeitgemäße Politik betreibt. In Wirklichkeit hängt die Politik aber um Längen hinterher. Statt über Datenschutzbeauftragte sollte man inzwischen über KI-Beauftragte nachdenken. Der Staat ist bisher kaum in der Lage zu prüfen, ob ethisch-rechtliche Grundlagen überhaupt eingehalten werden. Er sollte sich mit der Einrichtung institutioneller Grundlagen beeilen. Kollege Computer lernt schnell.
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