Wichtig ist, dass die Bürger spüren, wie ernst man ihre Vorschläge nimmt.
Trotzdem ist Prof. Pautsch ein ausgewiesener Anhänger von Bürgerbeteiligung. Eine Gemeinde, die diesen Weg gehen wolle, müsse nur ein paar wichtige Regeln beherzigen. Die erste laute, man dürfe sich nicht verzetteln und nicht über riesige und komplexe Zukunftsprojekte reden. Lieber solle es um beispielhafte, begrenzte Formen gehen. Das könne etwa eine Industriebrache in der Gemeinde sein, deren künftige Nutzung nicht feststeht. Wenn man zur Klärung dieser Frage die Einwohner einbeziehen wolle, sei es selbstverständlich, dass der Rat sich in der Phase der Entscheidungsfindung zurückhalten müsse. Er müsse der Versuchung widerstehen, durch Vorfestlegungen die Entwicklung in eine bestimmte Richtung zu lenken. Eine andere wichtige Vorgabe sei, dass sich der Rat vorher auf jeden Fall verpflichten müsse, das Resultat der Bürgerbeteiligung ernsthaft und intensiv zu diskutieren und als Grundlage für die eigene abschließende Entscheidung zu nehmen. „Wichtig ist, dass die Bürger spüren, wie ernst man ihre Vorschläge nimmt.“ Sollte der Rat als letztlich entscheidendes Gremium den Vorschlag der Bürgerbeteiligung verwerfen, müsse er dies auch ausführlich begründen. Umgekehrt gelte aber auch: Wenn die über eine Bürgerbeteiligung favorisierte Lösung selbst neues Konfliktpotenzial enthält, müsse man den Ratsmitgliedern auch zubilligen, bei der Entwicklung des Vorschlags selbst entscheidend mitzuwirken.
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Die Masse der Bürgerentscheide, sagt Prof. Pautsch, wende sich gegen bereits getroffene Entscheidungen der Politik, etwa gegen Bauvorhaben. Dort sei schon eine Verhärtung festzustellen. In diesen Fällen könne eine frühzeitige und rechtzeitige Bürgerbeteiligung den Sinn haben, die Belange der Bürgergruppen in die Planung einzubeziehen und eben diese spätere Verhärtung von vornherein zu vermeiden. Es gebe aber auch die positiven, vorbildlichen Bürgerentscheide. Diese bezögen sich auf Vorhaben, über die bereits lange und breit in der Kommune gesprochen wurde – und in denen kein Bürger mit einer knappen Entscheidung „Ja oder Nein“ überfordert ist.


