18. Feb. 2023
Soziales

CDU fordert: Land soll Überlastung des Rettungsdienstes mit Reformen abstellen

Carina Hermann und Sebastian Lechner erklären, mit welchen Maßnahmen man den Rettungsdienst in Niedersachsen entlasten kann. | Foto: Klaus Wallbaum

Seit Jahren häufen sich die Beschwerden über eine Überlastung des Rettungsdienstes: Viele Leute wählen die 112 und hoffen auf Hilfe – obwohl die Beschwerden oft gar kein Notfall sind und die Hilfesuchenden besser beim ärztlichen Notfalldienst (Rufnummer 116117) aufgehoben wären. Nun hat die CDU-Landtagsfraktion einen Katalog an Schritten vorgestellt, mit denen die rot-grüne Landesregierung den Missstand abmildern könnte. „Es fängt ja leider schon damit an, dass die Vorgaben zur Einordnung der Behandlungsnotwendigkeit in den verschiedenen Rettungsleitstellen völlig unterschiedlich sind“, sagt Carina Hermann, Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion. Gegenwärtig gebe es elf Varianten der Kategorisierung – insofern könne eine Entscheidung in Göttingen ganz anders ausgehen als in Hannover. Eine Angleichung oder Vereinheitlichung des Systems wäre wünschenswert. Die Landesregierung solle in Gesprächen mit den Landkreisen und den Rettungsorganisationen auch prüfen, wie die Transportpflicht im Rettungsdienstgesetz genauer definiert werden kann. „Gegenwärtig ist es so, dass ein Rettungswagen bei einem Einsatz den Patienten in jedem Fall mitnehmen muss – auch dann, wenn sich herausstellen sollte, dass gar kein Notfall vorliegt. Es sollte besser ins Ermessen der Sanitäter gestellt werden, ob sie einen Patienten mitnehmen – oder wenn nötig zu einem anderen, dringenderen Einsatzort fahren“, erklärt CDU-Landtagsfraktionschef Sebastian Lechner.

 Die Diskussion über die Reform der Notfallversorgung kocht seit Jahren, sie ist wegen der unterschiedlichen Kostenträger und Beteiligten (Ärzteschaft, Kassen, Kommunen) recht kompliziert. Nach Mitteilung der CDU sind in den vergangenen zehn Jahren die Fälle in der Notfallambulanz um 30,7 Prozent gestiegen, gleichzeitig aber beim ärztlichen Bereitschaftsdienst um 17,2 Prozent gesunken. Viele Menschen wollten in einem Krankenhaus behandelt werden, obwohl die ambulante Versorgung oft angemessener wäre. Der CDU-Entschließungsantrag geht nun darauf ein und nennt drei explizite Forderungen an die Regierung: Erstens sollen die Bedingungen vereinheitlicht und angepasst werden, was dann auch mehr Ermessensspielraum für Sanitäter bei der Transportpflicht bedeuten könnte. Zweitens sollten die Fragebogen für den ersten Kontakt zum Patienten standardisiert und vereinheitlicht werden. So solle klarer werden, in welchen Fällen jemand abgewiesen werden darf und wann nicht. Auch die Haftungsfrage solle in diesem Zusammenhang geprüft werden – also die Frage, ob der Sanitäter, der einen Hilfesuchenden abgewiesen hat, im Fall einer doch vorhandenen ernsten Lage für seine Entscheidung haftbar gemacht werden kann. „Es wäre zu prüfen, ob man hier nicht ein Versicherungssystem entwickeln kann – damit der einzelne Sanitäter nicht Gefahr läuft, für seine schnelle Entscheidung persönlich belangt zu werden“, sagt Lechner. Die CDU regt zudem eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel an, den Rettungsleitstellen eine Weisungsbefugnis zu geben – damit Notrufe auch an andere Einheiten, etwa den kassenärztlichen Notfalldienst, weitergegeben werden können.

 CDU für Sprachförderung und Rückführung: Die CDU hat mehr Engagement des Landes in der Flüchtlingspolitik angemahnt. „Die Angebote zur Sprachförderung an Menschen aus der Ukraine sind oft befristet und nicht verlässlich. Oft scheitert der Besuch daran, dass die Mütter keinen Betreuungsplatz für die Kinder finden. Die Angebote müssen verstetigt werden“, sagt Lechner. Wegen einer möglichen neuen Welle an Flüchtlingen sollten die Erstaufnahmeplätze des Landes nicht wie von Rot-Grün geplant auf 20.000, sondern auf 25.000 erhöht werden – damit die Kommunen entlastet werden. Bei den „Kosten der Unterkunft“ reiche es nicht, dass das Land den Kommunen nur einen Pauschalbetrag überweist – nötig seien eine Spitzabrechnung und ein Vollausgleich der Kosten für 2022, 2023 und 2024. Die Kommunen müssten vom Land auch für die Vorhaltung von Flüchtlingsunterkünften entlastet werden. Nötig ist nach Lechners Worten auch die Rückführung der Menschen, deren Asylantrag abgelehnt ist und die in Niedersachsen schon straffällig geworden sind. Die CDU trete dafür ein, dass für diese Aufgabe eine Spezialeinheit des Landes zuständig werden soll, um alle Pass- und Identitätsfragen fachgerecht und zügig zu klären. Die SPD habe es bisher aber abgelehnt, diese Aufgabe den Kommunen zu entziehen und sie an eine Einheit des Landes zu übertragen. „Die Ausländerbehörden mancher Landkreise sind damit aber überfordert.“

Dieser Artikel erschien am 20.2.2023 in Ausgabe #031.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum