13. Okt. 2023
Justiz

CDU-Politiker Thiele fühlt sich in seinen Rechten verletzt und klagt in Bückeburg

Der CDU-Finanzpolitiker Ulf Thiele aus Leer wirft der Landesregierung vor, sie habe gegen die Verfassung verstoßen und eine von ihm gestellte Anfrage nicht ausreichend beantwortet. Es geht um die Frage, in welchem Umfang Behörden des Landes ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind, rechtzeitig eine Steuererklärung zur Grundsteuer bei den Finanzämtern abzugeben.

Ulf Thiele | Foto: Wallbaum

„Viermal habe ich die Landesregierung danach befragt – im Ausschuss und im Landtag. Bis jetzt habe ich aber keine klare Antwort erhalten. Dabei müsste es ein Leichtes sein, diese Daten zu ermitteln“, sagte Thiele zur Begründung seiner Organklage. Er will erreichen, dass der Staatsgerichtshof in Bückeburg feststellt, dass der CDU-Politiker in seinen Rechten, Auskunft von der Landesregierung zu bekommen, verletzt worden ist. Der CDU-Politiker hat seinen Fraktionskollegen Jens Nacke, selbst Jurist, mit der Vertretung seiner Interessen als Rechtsvertreter vor dem Staatsgerichtshof beauftragt.

„Wie glaubwürdig kann eine Landesregierung Versäumniszuschläge verlangen, wenn sie selbst nicht die Abgabe von Erklärungen sicherstellt?“

Thiele bezieht sich auf Artikel 24 der Landesverfassung. Dieser verlangt, dass die Regierung Anfragen „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig“ beantworten muss. Es hat diesbezüglich vor dem Staatsgerichtshof in den vergangenen Jahren schon mehrere Klagen gegeben. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob sich die Verpflichtung auch auf Vorgänge bezieht, die der internen Willensbildung der Landesregierung unterliegen, ob schutzwürdige Interessen Dritter berührt sein können und darum, ob der Aufwand bei der Beantwortung von Anfragen womöglich in keinem angemessenen Verhältnis zu den Auskunftsrechten des Politikers stehen könnte. Es ist gut möglich, dass die Landesregierung in ihrer Erwiderung auf Thieles Klage auf diesen Punkt Bezug nimmt. Wie eine Sprecherin des Finanzministeriums erklärte, hat das Land keinen zentralen Überblick über die dem Land gehörenden Immobilien. In den Steuernummern seien nur die Lage und der Ort verzeichnet, nicht aber der Eigentümer. Thiele selbst sieht in diesem Hinweis keine Rechtfertigung, die regierungsinterne Recherche einfach zu unterlassen. „Ich hatte auch gefragt, inwieweit das Finanzministerium nach Ablauf der Frist Erinnerungs- oder Mahnschreiben an landeseigene Behörden geschickt hat. Das dürfte einfach zu ermitteln sein – und dann hätten wir die Antwort gehabt“, sagt der CDU-Politiker. Auch darauf sei das Ministerium nicht eingegangen.

Das Land hat rund 78.000 Grundstücke. Die große Mehrheit davon ist öffentlich zugänglich, damit gibt es für sie keine Grundsteuerpflicht. Bei den anderen hingegen bestehe die Pflicht schon. Am 17. Mai habe er erstmals im Ausschuss um die Unterrichtung gebeten, aber keine Antwort erhalten, berichtet Thiele. Am 30. Mai habe er dann eine „kleine Anfrage“ eingereicht, am 12. Juni dann noch einmal um eine Unterrichtung im Ausschuss gebeten. Diese habe es am 28. Juni gegeben, aber wesentliche Ergebnisse habe das Ministerium wieder nicht genannt. „Ich denke, man wollte die Frage nicht beantworten. Wie glaubwürdig kann eine Landesregierung von privaten Grundeigentümern Versäumniszuschläge verlangen, wenn sie selbst nicht für ihren eigenen Bereich die Abgabe von Erklärungen sicherstellt?“, meint nun Thiele. Auf einen Beschwerdebrief vom 5. Juli habe Finanz-Staatssekretärin Sabine Tegtmeyer-Dette dann geantwortet und erklärt, keine Abfrage in allen Bereichen der Landesverwaltung starten zu wollen. Die Möglichkeit bestehe schon, aber „daraus resultierte ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand, dem verwaltungsseitig kein Bedarf gegenübersteht“, schrieb die Staatssekretärin. Thiele hegt den Verdacht, das Ministerium ziere sich nur deshalb, da man selbst kein Vorbild in dieser Frage abgebe. „Die Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen wurde vom Ministerium abgelehnt – wohlwissend, dass man selbst die Pflichten verletzt und in vielen Fällen die Fristen nicht eingehalten hat. Das wollte man sich nicht öffentlich eingestehen.“

Die Klage in Bückeburg dürfte vermutlich frühestens Mitte nächsten Jahres behandelt werden. Der Staatsgerichtshof berät zunächst über mehrere Wahleinsprüche und über die Klage des Landkreistages wegen der kommunalen Verschuldung. (kw)

Dieser Artikel erschien am 16.10.2023 in Ausgabe #178.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum