2. Sept. 2019
Inneres

CDU will schärfer gegen Missbrauch von Kindern vorgehen

Die niedersächsische CDU hat beim Parteitag in Celle einen Katalog an Forderungen für einen besseren Kinderschutz beschlossen. Alle Vereine, Organisationen und Gruppen, die ehrenamtlich mit Kindern arbeiten, müssten einen qualifizierten Beauftragten für Kinderschutz benennen. Dieser solle zum Thema sexueller Missbrauch geschult werden und damit der Ansprechpartner für diese Themen werden. Die Krankenkassen müssten ausreichend Geld für Präventionsprojekte zur Verfügung stellen, damit Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, eine Therapie bekommen können. Deutsche Internet-Provider müssten gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle auf Kinder- und Jugendpornographie an eine zentrale Stelle beim BKA oder bei den Landeskriminalämtern zu melden. Für die Fortbildung der Mitarbeiter von Jugendämtern müsse ausreichend Geld zur Verfügung stehen. Geprüft werden müsse, ob die Verjährung von Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ausgesetzt werden kann. Zwar würden heute schon verlängerte Verjährungsfristen gelten, doch die Regelung müsse für Fälle verbessert werden, in denen die Taten erst spät zur Anzeige gebracht werden.
Wir sind aufgerufen, dagegen effektiver vorzugehen als bisher.
Bei der Durchsicht von verdächtigem Material nach kinderpornographischen Inhalten solle bei Polizei und Staatsanwaltschaft auch die „künstliche Intelligenz“ eingesetzt werden. Eine zeitnahe richterliche Video-Vernehmung von Opfern müsse immer weiter verstärkt werden, möglichst sollten die Kinder und Jugendlichen nicht mehrfach vernommen werden müssen. Außerdem müssten Polizei und Staatsanwaltschaft das Recht erhalten, effektiv auch im „Darknet“, dem verbotenen und nicht zugänglichen Teil des Internets, zu ermitteln. Wie Landtagsfraktionsvize Uwe Schünemann beim Parteitag erläuterte, weist die polizeiliche Kriminalstatistik allein für 2018 mehr als 1350 Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aus. „Wir sind aufgerufen, dagegen effektiver vorzugehen als bisher“, betonte Schünemann. Für Täter und Mittäter sexuellen Missbrauchs seien drastische Strafen erforderlich, damit ein abschreckendes Signal nach außen gegeben wird. Geprüft werden müsse, ob eine Erhöhung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch ratsam wäre. Das gelte auch beim Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #150.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning