Wir sind aufgerufen, dagegen effektiver vorzugehen als bisher.
Bei der Durchsicht von verdächtigem Material nach kinderpornographischen Inhalten solle bei Polizei und Staatsanwaltschaft auch die „künstliche Intelligenz“ eingesetzt werden. Eine zeitnahe richterliche Video-Vernehmung von Opfern müsse immer weiter verstärkt werden, möglichst sollten die Kinder und Jugendlichen nicht mehrfach vernommen werden müssen. Außerdem müssten Polizei und Staatsanwaltschaft das Recht erhalten, effektiv auch im „Darknet“, dem verbotenen und nicht zugänglichen Teil des Internets, zu ermitteln.
Wie Landtagsfraktionsvize Uwe Schünemann beim Parteitag erläuterte, weist die polizeiliche Kriminalstatistik allein für 2018 mehr als 1350 Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aus. „Wir sind aufgerufen, dagegen effektiver vorzugehen als bisher“, betonte Schünemann. Für Täter und Mittäter sexuellen Missbrauchs seien drastische Strafen erforderlich, damit ein abschreckendes Signal nach außen gegeben wird. Geprüft werden müsse, ob eine Erhöhung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch ratsam wäre. Das gelte auch beim Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie.

