Eigentlich hätte der Gesetzentwurf schon vor einer Woche das Kabinett durchlaufen sollen. Doch dann gab es Nachfragen einiger Minister und eine sich anschließende längere Diskussion. So hat Ministerpräsident Stephan Weil die Sache auf den heutigen Dienstag verschoben. Vielleicht ist ihm das „Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz“ (NGG) doch zu wichtig, als dass er es hätte rasch durchwinken wollen. Denn in vielen Kommunen regt sich Protest, Bürgermeister klagen hinter vorgehaltener Hand über eine viel zu bürokratische und umständliche Regelung. Offen diskutiert wird das Thema eher selten, denn jeder Kritiker setzt sich dem Vorwurf aus, gegen die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst zu sein. Will Rot-Grün unter diesen Umständen das Vorhaben kurz vor wichtigen Wahlen trotzdem umsetzen?
Bisher gibt es schon ein NGG, und dieses sieht vor, dass Frauen mit gleicher Eignung bevorzugt werden „dürfen“, sobald es mehrere Bewerber für eine Stelle im öffentlichen Dienst gibt. Künftig möchte Rot-Grün festlegen, dass dieses „dürfen“ in „müssen“ umgeändert wird. In allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen der Anteil der weiblichen Beschäftigten bei weniger als 50 Prozent liegt, sollen vorrangig Frauen eingestellt werden. Das bedeutet dann zwangsläufig, dass diese Stellen öffentlich ausgeschrieben werden müssen – etwa mit Aushängen an schwarzen Brettern, im Internet oder in Fachzeitschriften. Jede Ausschreibung kostet, in kommunalen Kreisen ist von Preisen je Anzeige in einem Fachblatt von bis zu 20.000 Euro die Rede. Hinzu kämen noch Kosten für die Bearbeitung der Bewerbungen in der Personalstelle. Zudem ist im Gesetz vorgesehen, dass die Frauenbeauftragte in der jeweiligen Behörde noch eine zweite Ausschreibung verlangen kann, sollte nach dem ersten Mal der Bewerberkreis sehr übersichtlich und ohne weibliche Interessenten bleiben.
Aber die finanziellen Mehrbelastungen, die für alle Behörden mit der Reform des NGG entstehen könnten, sind nur ein Argument dagegen. Wichtiger noch ist ein anderes, das sich auf die Abläufe in den Behörden konzentriert. Die Kritiker der generellen Ausschreibungspflicht verweisen auf die „Personalentwicklungsplanung“ in jedem Amt, die mit den neuen Vorschriften über den Haufen geworfen werde – womit dann die Personalhoheit jedes Behördenleiters geschwächt werde. Das ist am Beispiel einer mittelgroßen Stadt zu beschreiben, in der der Bürgermeister mehrere Amtsleiter und Sachbearbeiter hat. Dort, wo eine vorausschauende Planung betrieben wird, geschieht das so: Wenn der Amtsleiter A. in wenigen Jahren in Pension geht, soll sein Stellvertreter M. nachrücken. Auf die Stelle von M. könnte dann die Sachbearbeiterin F. gehen. Dies ist im Idealfall in einem Rathaus unumstritten, die Betroffenen stellen sich auf die – inoffiziell gegebenen – Zusagen ein. Damit F. tatsächlich gut qualifiziert ist für die neue Position, könnte sie zwischendurch noch besondere Lehrgänge besuchen oder vertretungsweise in einem anderen, weniger herausgehobenen Amt aushelfen, um neue Eindrücke zu bekommen. Dies dient der möglichst guten Vorbereitung auf die neuen Aufgaben der Zukunft.
Die Bedenken, die nun aus den Kommunen laut werden, setzen genau hier an: Wenn die Stelle des Amtsleiters und seines Stellvertreters nun zwingend öffentlich ausgeschrieben werden muss und externe weibliche Bewerber sich durchsetzen können, werde jede langfristige Personalplanung zunichte gemacht. Der Bürgermeister verliere seinen Einfluss darauf, die Beförderungen zu steuern. Einige sagen, damit werde die Personalhoheit einer Kommune geschädigt. Andere meinen, damit würden Mauschelei und Günstlingswirtschaft in den Behörden beseitigt. Die Chance, hochqualifizierte Mitarbeiter vorübergehend auf weniger gut dotierten Stellen einzusetzen, damit sie die Vielfalt der Verwaltungsarbeit kennenlernen, sei so auch verbaut, heißt es. Denn bei einer Ausschreibung ist die Bestenauslese vorgeschrieben: Es muss stets der am besten für die Stelle qualifizierte Mitarbeiter zum Zuge kommen – und, wenn es mehrere gleich geeignete Interessenten gibt, muss die Frau den Vorrang erhalten.
Manche Bürgermeister sehen offenbar noch eine andere Gefahr: Wenn leitende Stellen in der Verwaltung künftig in der Regel öffentlich ausgeschrieben werden und die langfristige Personalplanung damit an Gewicht verliert, könnten sich Mitarbeiter nicht mehr wie bisher darauf einstellen, in einigen Jahren in eine bestimmte Position aufsteigen zu können. Sie müssten dann ja immer fürchten, von einem externen Bewerber – oder im Zweifel einer Bewerberin – ausgestochen zu werden. Das führe also zu einem Verlust an Karriereplanung und bewirke, dass der öffentlichen Dienst im schärfer werdenden Wettbewerb mit der besser bezahlenden Privatwirtschaft drastisch an Reiz verliert. Wie kann sich eine Kommune dann retten? Sie könnte das neue Gesetz umgehen, indem die Voraussetzungen in der Ausschreibung so sehr auf den gewünschten Kandidaten zugeschnitten werden, dass dieser am Ende auch ausgewählt wird.
Das kann im Übrigen nicht nur in Kommunen zum Problem werden, sondern auch in der Ministerialverwaltung, in der bei den leitenden Funktionen, vor allem bei Ministerialdirigenten, ein deutlicher männlicher Überhang besteht. Auch hier gibt es, wie in gut geführten Rathäusern, eine langfristige Personalentwicklungsplanung, die mit der Verschärfung des NGG empfindlich gestört zu werden droht. Im Kabinett wurde noch diskutiert, ob denn die 50-Prozent-Quote für Frauen auch für die Staatssekretäre gelten soll, die ja als politische Beamte unter besonderen Bedingungen arbeiten. Hier steht es gegenwärtig sogar sieben zu sechs – zugunsten der Frauen, also etwas sehr Vorbildliches. Das ist allerdings ein Ausnahmefall bei den leitenden Beamtenstellen in Niedersachsen. (kw)Dieser Artikel erschien in Ausgabe #24.