Darum geht es: Beim Umgang mit islamistischen Extremisten sind Schwächen bei der niedersächsischen Polizei offenbar geworden – der Informationsfluss zwischen Verfassungsschutz und Landeskriminalamt klappte mehrfach nicht. Heute tagt dazu wieder der Untersuchungsausschuss im Landtag. Müssen wir aus den Mängeln ableiten, dass das alte „Trennungsgebot“ nicht mehr zeitgemäß ist? Ein Kommentar von Klaus Wallbaum.
In der deutschen Polizeigeschichte gibt es ein besonders abstoßendes Kapitel: die Zeit der Gestapo. Vollendet wurde deren Wirken in der brutalen Diktatur der Nazis. Die Geheime Staatspolizei bot die Kombination aus Geheimdienst und Polizei – und die Übergänge waren fließend. So schufen die NS-Machthaber einen repressiven Sicherheitsapparat, der in der skrupellosen Verfolgung politischer Gegner gipfelte: Menschen wurden willkürlich verhaftet und eingesperrt, gefoltert und drangsaliert. Das geschah oft ohne Haftbefehl und Gerichtsprozess, oft auf der Basis von Spitzelberichten oder Denunziationen. Die Gestapo steht für die Willkürherrschaft zwischen 1933 und 1945, und leider fand sich in Deutschland später ein Nachfolger mit ähnlichen, nur weiter ausgefeilten Methoden, die Staatssicherheit in der DDR.
Bei der Gründung der Bundesrepublik vor fast 70 Jahren sollte verhindert werden, dass jemals wieder ein übermächtiger Polizeiapparat wie die Gestapo entstehen kann. Deshalb verfassten die westlichen Militärgouverneure einen Brief an die Väter und Mütter des Grundgesetzes – und begründeten das Trennungsgebot. Der Nachrichtendienst, später als Verfassungsschutz etabliert, soll die Politik über Strömungen und Gruppierungen unterrichten, die für den Staat gefährlich werden können. Davon unabhängig soll die Polizei agieren – als Behörde für Gefahrenabwehr immer dann, wenn der konkrete Verdacht auf eine Straftat besteht oder nach einer Tat die Täter ermittelt werden müssen. Die Trennung beider Bereiche soll verhindern, dass die bloße Erkenntnis über extremistische Strömungen schon den Polizeiapparat in Gang setzt – und dass Menschen, die keine Straftat begangen haben, wegen ihrer extremistischen Gesinnung bei der Polizei registriert werden.
In der Praxis wird die alte Regel oft missverstanden. Trennungsgebot heißt nicht Zusammenarbeitsverbot oder Verbot des Informationsaustausches. Allzuoft wird es in Deutschland von den Akteuren aber so verstanden. Die dramatischen Versäumnisse der Behörden im Umgang mit der „Zwickauer Terrorzelle“ offenbarten vor Jahren, dass es zwischen Polizei und Verfassungsschutz auf vielen Ebenen gar keine Kooperation gab, beide Seiten schotteten sich gegeneinander ab. Als Konsequenz daraus wurde der gegenseitige Kontakt institutionalisiert, doch wie holprig das mitunter läuft, wird gegenwärtig deutlich, sobald die Pannen bei der Bekämpfung der islamistischen Gefahr öffentlich werden. Auch hier schimmert immer wieder die allen Behörden innewohnende Tendenz durch, die eigenen Erkenntnisse möglichst für sich zu behalten und die anderen Ämter nicht als Partner, sondern als Konkurrenten zu sehen.
Besonders merkwürdig sind die Geschehnisse, die gegenwärtig im Untersuchungsausschuss in Niedersachsen beraten werden. Das Landeskriminalamt konnte 2014 einen gefährlichen Islamisten nicht an der Ausreise aus Wolfsburg und damit an möglichen Kriegshandlungen hindern, weil es seine Bedeutung unterschätzte. Dabei hatte der Verfassungsschutz schon brisante Informationen über den Mann – aber weil diese Hinweise vom Bundes-Verfassungsschutz stammten und dieser sie vorher von einem ausländischen Geheimdienst erfahren hatte, war die Information „gesperrt“. Das heißt, der Verfassungsschutz durfte die Daten nicht weiterreichen, weil der Urheber, ein ausländischer Geheimdienst, das untersagt hatte. Diese Sperrung gilt bis heute. In Verfassungsschutzkreisen gibt es nämlich eine seltsame Anweisung: Jede Information, die von ausländischen Diensten an die Behörden herangetragen werden, dürfen nur dann weitergereicht werden, auch an die Polizei, wenn der ausländische Dienst dazu die Freigabe erteilt. Damit wird das bekannte Problem der Abschottung auf die Spitze getrieben: Die Vielfalt der Geheimdienste und ihre gegenseitige Geheimniskrämerei verhindern, dass wichtige Erkenntnisse an die Polizei kommen können und der Staat sich gegen extremistische Gewalttäter effektiv schützen kann.
Das ist unerträglich. Die Vorfälle der jüngsten Zeit, auch in Niedersachsen, sollten endlich Anlass geben zu einer gründlichen Reformdebatte: So sinnvoll das Trennungsgebot an sich sein mag, es darf nicht länger dazu führen, dass sich die Sicherheitsbehörden gegenseitig lähmen.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #61.