12. Dez. 2017
Inneres

Debatte um kommunale Fraktionen: Grüne und FDP sind alarmiert

Die im Koalitionsvertrag formulierte Mindestfraktionsgröße in kommunalen Parlamenten alarmiert die kleinen Fraktionen im Landtag. „Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz  auf drei festgesetzt werden“, heißt es im Vertrag zwischen SPD und CDU. Von einem „eklatanten Angriff auf die kleinen Parteien und Gruppierungen“, spricht Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Landtag. https://soundcloud.com/user-385595761/grune-und-fdp-sehen-groko-attacke-auf-die-kleinen-parteien „Es ist ein verheerendes Signal, dass die beiden großen Parteien in dem Moment, in dem sie gemeinsam regieren, den Kleineren auf kommunaler Ebene ein wichtiges Recht wegnehmen wollen.“ Dabei gehe es nicht nur um die finanzielle Ausstattung, sondern auch um zahlreiche Rechte. Der Beschluss im Koalitionsvertrag sei gekommen, ohne dass es in den vergangenen Jahren dazu eine intensive Debatte gegeben habe. Das sei ein bedenklicher Vorgang und allein eine parteistrategische Idee von SPD und CDU, die ihnen auf kommunaler Ebene nutzen soll, so Limburg.
Das ist ein Angriff auf die Vielfalt auf der kommunalen Ebene - Jan-Christoph Oetjen
Der FDP-Innenpolitiker Jan-Christoph Oetjen spricht ebenfalls von einem Angriff auf die Vielfalt auf der kommunalen Ebene. „Damit müssten Parteien in kleinen Gemeinden mehr als 25 Prozent erreichen, um überhaupt eine Fraktion bilden zu können. Das ist aus unserer Sicht unverantwortlich“, so Oetjen. Es betreffe nicht nur Kleinstgruppierungen, sondern in der Breite auch Grüne, FDP und Freie Wählergemeinschaften. Die Jungen Liberalen in Niedersachsen wollen notfalls eine Verfassungsklage prüfen: „Die Anforderungen an die Fraktionsstärke sollen - auch anders als in anderen Bundesländern - losgelöst sein von der Größe der kommunalen Vertretung. Das bedeutet, dass in vielen Stadt- und Gemeinderäten deutlich zweistellige Ergebnisse erzielt werden müssen, um einen Fraktionsstatus zu erhalten. Solche Wahlergebnisse sind für einen Fraktionsstatus noch nicht einmal im Landtag oder Bundestag erforderlich“, sagte der Vorsitzende Lars Alt.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #222.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning