25. Aug. 2026
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Der Täter im Fall Stade hatte die Behörden offenbar nachhaltig mit vielen Umzügen irritiert

Wie konnte der Mann, der Ende Juni in Stade sechs Menschen erschossen haben soll, den deutschen Behörden so lange unbekannt bleiben? Eine Landtagsantwort gibt Aufschluss.

Wie konnte der 45-Jährige Fatih G., der am 29. Juni in Stade sechs Menschen getötet haben soll, den Behörden so lange unbekannt bleiben? Details dazu sind in einer Antwort zu lesen, die die Landesregierung auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion gegeben hat. Demnach war G., der offenbar nur eine türkische Staatsbürgerschaft besitzt, ausreisepflichtig. Die Behörden aber waren nie vollständig über ihn und seine Vorgeschichte informiert – was wohl auch an den zahlreichen Wohnortwechseln lag. In der Türkei war er wegen verschiedener Straftaten, auch sexuellem Missbrauch, zur Fahndung ausgeschrieben. Er soll aus einem Gefängnis geflohen sein. Eine internationale Fahndung aber hatten die türkischen Ämter nicht gestartet, die Suche beschränkte sich auf die nationale Ebene.

Der in Goslar geborene Fatih G. kam nach der Tat am 29. Juni in Untersuchungshaft – und hatte sich dort, nachdem die Überwachungsmaßnahmen gelockert worden waren, Ende Juli erhängt. Aus den Antworten der Landesregierung geht hervor, dass er zunächst im Kreis Goslar gemeldet war, sich dann „temporär in weiteren niedersächsischen Städten und auch außerhalb Niedersachsens“ aufgehalten habe. Weiter heißt es in der Darstellung der Landesregierung: „Die Rekonstruktion der genauen Aufenthaltszeiten des Verstorbenen dauert aufgrund mehrerer Wohnortwechsel sowohl innerhalb Deutschlands als auch im Ausland weiterhin an.“ Im Sommer 2022 war Fatih G. offenbar in Minden gemeldet, danach in der Stadt Braunschweig. Seit Mai 2025 sei der Wohnort dann in der Region Hannover gewesen. Zwischenzeitlich hat er auch in der Landeshauptstadt Hannover gelebt – nämlich zwischen März und August 2021, im November und Dezember 2021 und von Ende April bis Mitte Mai 2023. Dies alles konnte jedoch erst im Nachhinein rekonstruiert werden, da G. zu Lebzeiten für die jeweiligen Behörden offenbar ein "weißes Blatt" gewesen war.

Dass es eine kriminelle Vorgeschichte des Mannes in der Türkei gab, ist dann allerdings bereits vor neun Jahren an eine Behörde gemeldet worden – nämlich an die Polizeiinspektion in Goslar. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Polizeiinspektion im März 2017 einen mündlichen Hinweis erhalten habe, wonach G. im gleichen Jahr aus einem türkischen Gefängnis geflohen sei. Die Polizisten in Goslar richteten daraufhin eine Anfrage an die türkischen Institutionen – und diese hätten im April 2017 geantwortet, dass die Person „den türkischen Behörden nicht bekannt“ sei. Weiter wird berichtet, man habe sich mit dem Bundesamt für Justiz in Verbindung gesetzt – jene Stelle, die für Auslieferungsersuchen aus Drittstaaten zuständig ist. Nähere Hinweise aber werden in der Antwort auf die Landtagsanfrage nicht gegeben. Der Grund sei „der Schutz der Persönlichkeitsrechte“, die auch noch nach dem Tod des Täters weiter gelten würden. Erwähnt wird zudem, dass das Ermittlungsverfahren im Fall Stade noch läuft – gegen die Lebensgefährtin des Täters und die Fahrerin des Fluchtfahrzeugs in Stade, die sich als „Patentante“ des Kindes der beiden bezeichnet hatte. Wenn man Einzelheiten offenbaren würde, könnte das die Ermittlungen gefährden, heißt es.

Tatsächlich hatte Fatih G. im Mai 2021 versucht, einen Aufenthaltstitel zu erlangen – also einen Schutzstatus, der ihn vor einer Verpflichtung zur Ausreise, die eigentlich bestanden hatte, bewahrt hätte. Man habe ihm daraufhin mitgeteilt, so heißt es in der Antwort der Landesregierung, dass er für einen solchen Titel persönlich in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt vorsprechen müsse. Dies sei dann aber nicht geschehen.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #145.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum