28. Jan. 2019
Soziales

DGB denkt an Erbpacht-Modell zur Förderung des Wohnungsbaus in Städten

Der DGB-Landesbezirk hat eigene wohnungsbaupolitische Vorschläge entwickelt – und setzt dabei vor allem auf den verstärkten Einsatz von Erbpacht-Modellen. Wie der Landesvorsitzende Mehrdad Payandeh und sein Abteilungsleiter Johannes Grabbe erläuterten, wird die Gründung einer eigenen Landes-Wohnungsbaugesellschaft empfohlen. Für diese reiche ein Startkapital von 100 Millionen Euro aus, dies solle aber auf 1,1 Milliarden Euro gesteigert werden. Einen Widerspruch zur geplanten Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung sieht der DGB nicht, da es um Unternehmensbeteiligungen geht – und diese sind nach dem Vorschlag der Landesregierung vom Neuverschuldungsverbot ausgenommen. Das DGB-Modell sieht nun vor, dass die Landes-Wohnungsbaugesellschaft im engen Kontakt steht mit den Gesellschaften der Kommunen und mit Genossenschaften. Sie könne mit diesen Partnerschaften eingehen und gemeinsame Bauprojekte starten. Auch sei es möglich, dass die Kommunen die Grundstücke, die ihre eigenen Gesellschaften nicht bebauen können oder wollen, in Erbpacht an die Landes-Gesellschaft übertragen. Dies würde die Immobilien erschwinglich machen, die Landes-Gesellschaft könne dann dort Bauvorhaben beginnen. Ähnlich könne man mit ungenutzten Grundstücken des Landes und des Bundes verfahren. Im CSU-regierten Bayern, sagt Grabbe, werde derzeit ein ähnlicher Weg in Gesetzesform gegossen. Zudem verlangt der DGB, dass in den nächsten 20 Jahren mindestens 100.000 Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung entstehen, damit einkommensschwache Mieter gar nicht erst in den Wettbewerb mit besserverdienenden Mitbewerbern geraten. Denn dieses Prinzip sei in den vergangenen Jahren vernachlässigt worden und spitze den Konflikt auf dem Wohnungsmarkt jetzt noch zu. „In den letzten 15 Jahren wurden viel zu wenige Wohnungen gebaut. Gleichzeitig hat das Land seine Wohnungen verkauft, Preisbindungen für Sozialwohnungen sind massenhaft ausgelaufen“, sagt Grabbe. Öffentliche Grundstücke sollten nicht mehr an Privateigentümer verkauft werden, sondern über die Landes-Gesellschaft oder Erbpacht-Modelle veräußert und bebaut werden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #17.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum