13. Sept. 2017
Parteien

Die „Kohabitation“ klappt: Haushaltsausschuss gibt Blockade der Regierungsarbeit auf

Am Mittwoch hat sich CDU-Fraktionschef Björn Thümler in einer Pressekonferenz über den „schlechten Stil“ der SPD beklagt. Vor allem Ministerpräsident Stephan Weil rede viel von Fairness, lasse aber keine Gelegenheit aus, sich heftig über die Christdemokraten zu beschweren und sie mit unbewiesenen Behauptungen zu attackieren. Thümler nahm Bezug auf die jüngste Parteitagsrede von Weil, die gegenüber der CDU geradezu feindselig wirkte. Zur gleichen Zeit aber, ebenfalls am Mittwochvormittag, geschah fast unbemerkt von der Öffentlichkeit eine zentrale Annäherung zwischen der neuen Landtagsmehrheit von CDU und FDP und der Landesregierung. Der Landtags-Haushaltsausschuss gab seine zwischenzeitliche Weigerung, Stellen-Nachbesetzungen zu billigen, überraschend auf. Vorausgegangen war eine längere Unterhaltung zwischen dem CDU-Finanzexperten Reinhold Hilbers und Finanz-Staatssekretär Frank Doods (SPD). „Es war ein gutes Gespräch“, sagte Hilbers, „wir sind in guter Atmosphäre vorangekommen“, meint Doods. Die „Kohabitation“ (Aufteilung der Macht zwischen beiden großen politischen Lagern) funktioniert also gegenwärtig in der niedersächsischen Verwaltungspraxis. Wenige Tage zuvor noch hatte sich Ministerpräsident Weil intern über den angeblich so harten und unerbittlichen Umgangston der CDU im Landtag ausgelassen und den Eindruck vermittelt, es gäbe gar keine Gesprächsebene. Lesen Sie auch: Hinweise auf Moratorium bei der Stellenbesetzung verdichten sich   Tatsächlich war bis gestern eine wichtige Frage ungeklärt: Kann die neue Landtagsmehrheit auf die Stellenbesetzungen der Landesregierung Einfluss nehmen? Gängige Praxis und in Haushaltsvorschriften festgelegt ist, dass freie Stellen oberhalb von A15 (Referent) nur wiederbesetzt werden können, wenn der Haushaltsausschuss davon vorher unterrichtet worden ist. Eine Mitbestimmungs- oder gar Zustimmungspflicht gibt es nicht, obwohl bisher im Ausschuss häufig auch diskutiert wurde, ob eine Neubesetzung sinnvoll, vordringlich oder unangemessen ist. Nach dem Mehrheitswechsel im Landtag und der Vorverlegung der Landtagswahl wollte Schwarz-Gelb im Parlament mit der neuen Mehrheit auch ein Zeichen setzen. Beschlossen wurde, die Vorlage mit Stellenbesetzungen nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Wurde damit nun die Kenntnisnahme verweigert, eine Neubesetzung also verhindert? Juristen befassten sich mit dem Thema, doch bevor es am gestrigen Mittwoch zu einem offenen Streit über die Frage hätte kommen können, war der Konflikt im Kontakt zwischen Hilbers und Doods schon abgeräumt worden. Der Finanz-Staatssekretär legte überzeugend dar, dass die Landesregierung ihrer Unterrichtungspflicht bereits nachgekommen ist, sobald die schriftliche Vorlage an den Landtag geschickt wurde – einer Beratung darüber bedürfe es dann gar nicht mehr. Damit ist nun klar, dass im laufenden Regierungsgeschäft etwa zehn Stellen nicht mehr vom Haushaltsausschuss aufgehalten werden – mehrere mit A16 und A15, einige mit B2, eine mit B3 und eine mit B7. Das betrifft mehrere Finanzamtsleiter und Referenten in Ministerien, wobei das Umweltministerium kurzfristig entschied, eine zunächst geplante Neubesetzung noch einmal zu verschieben. In einer Streitfrage allerdings gibt es noch keine endgültige Lösung. Die Regierung plant seit Mai, zum 2. Oktober die bisherige Oberfinanzdirektion in zwei eigenständige Landesämter zu unterteilen. Weil Schwarz-Gelb dies aber skeptisch sieht, hat die neue Landtagsmehrheit die Zustimmung zur entsprechenden Änderung des Besoldungsgesetzes verweigert. Das heißt, in wenigen Wochen können die beiden neuen Landesamtspräsidenten Dieter Meyer (Finanzen) und Gert Leissing (Bau) zunächst nur kommissarisch in ihr Amt kommen. Bei der Stellenbesetzung gibt es zwei Stufen: Erst muss der Haushaltsausschuss die Freigabe erteilen, dann kann das Kabinett einen konkreten Bewerber auf eine Stelle setzen. Staatskanzleichef Jörg Mielke hatte den Fraktionen vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass die Regierung vorerst keine höherwertigen Stellen mehr neu besetzen wird – aus Rücksicht auf die bevorstehende Landtagswahl. Damit scheint auch klar zu sein, dass die Position des Oberlandesgerichtspräsidenten in Celle erst von der nächsten Landesregierung entschieden wird.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #160.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum