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Die politischen Folgen wurden seinerzeit nach dem Bekanntwerden der Fehler schnell gezogen, die Staatssekretäre Daniela Behrens (Wirtschaftsministerium) und Michael Rüter (Staatskanzlei) mussten gehen, Regierungssprecherin Anke Pörksen (Staatskanzlei) geriet unter Druck, konnte aber bleiben. Im Sozialministerium wurde ein Mitarbeiter versetzt, im Wirtschaftsministerium gab es Umbesetzungen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht in allen, aber in mehreren Fällen – und in Sachen Behrens wurde das Verfahren eingestellt, Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten waren nicht zu erkennen. Als der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover im Frühjahr 2018 nach dem Stand der Dinge gefragt wurde, damals ein Jahr nach Aufflammen der Affäre, meinte er noch, man könne unter die Sache wohl „recht bald“ einen Schlussstrich ziehen. Immerhin fügte er hinzu, dass allein bei der sogenannten „Sieben-Städte-Tour zur Elektromobilität“ 109 Aktenordner ausgewertet werden müssten. Das werde dauern.
Staatsanwaltschaft: eindeutig keine Strafbarkeit
Tatsächlich kommt das Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erst jetzt, drei Jahre nach der Affäre. Dafür kommt es endgültig. Die „Sieben-Städte-Tour zur Elektromobilität“ beanspruchte doch viel länger als erwartet. Bei dieser Tour ging es um eine Aktion, mit der der damalige Wirtschaftsminister Olaf Lies die Werbetrommel für die Förderung von Elektroautos rühren sollte – ein nach wie vor hoch aktuelles Thema. Hauptakteur im Ministerium war Lies‘ damaliger Pressesprecher, der inzwischen im Landesbergamt tätig ist. Ermittelt wurde auch gegen den Leiter einer Werbeagentur, der von diesem Pressesprecher als Projektleiter der „Sieben-Städte-Tour“ engagiert worden war. https://soundcloud.com/user-59368422/unterschiedliche-corona-regeln-in-landkreisen-fuehren-zum-akzeptanz-problem Die 32 Seiten starke Verfügung der Staatsanwaltschaft Hannover zur Einstellung des Verfahrens gegen die beiden, den Pressesprecher und den Projektleiter, sieht nun eindeutig keine Strafbarkeit. Aber sie vermittelt einen Eindruck, wie Entscheidungen in der Behörde gefallen waren – ausgehend wohl vor allem vom Pressesprecher. Kontakt zum späteren Projektleiter hatte er aufgenommen, bevor die Ausschreibung für die Position gestartet war. Das ist nicht verboten, wenn nicht – was man dem Pressesprecher nicht unterstellen kann – die später notwendigerweise folgende Ausschreibung damals schon im Raum gestanden hatte.Pressesprecher mit klaren Vorstellungen
Weitaus schwerwiegender war der – später erfolgreiche – Versuch des Pressesprechers, einen bestimmten privaten Radiosender für eine Medienpartnerschaft der Städte-Tour zu gewinnen. Schon früh knüpfte er Kontakte zu Verantwortlichen des Senders, der anfangs gar nicht begeistert reagierte. Hinweise des Vergabereferates im Ministerium, man brauche dafür ein Vergabeverfahren, wurden vom Pressesprecher ignoriert. Gegenüber dem Sender soll er so aufgetreten sein, als ob er ein Mandat für Vertragsverhandlungen besitze. Die Staatsanwaltschaft bewertet das so: „Ein derart eigenmächtiges Verhalten mag dienstrechtlich problematisch sein, eine Verletzung strafrechtlicher Normen wird dadurch für sich genommen jedoch (noch) nicht begründet.“ Merkwürdig ist, dass der betreffende Sender gegenüber einer Medienpartnerschaft offenbar abgeneigt war – und ein alternatives Angebot eines anderen Sender günstiger war, ein dritter Sender bestimmte Leistungen sogar kostenlos zu liefern bereit gewesen sei. Das Angebot des vom Pressesprecher bevorzugten Senders hätte auch nicht angenommen werden dürfen, heißt es in dem Vermerk der Staatsanwaltschaft, da es nicht unterschrieben gewesen sei. Es ging um eine Leistung von rund 12.000 Euro. Warum handelte der Pressesprecher so? Die Anklagebehörde begibt sich hier in den Bereich der Vermutungen – ob er der Überzeugung war, nur dieser eine Sender liefere die ausreichende Qualität und Reichweite? Oder ob persönliche Bekanntschaften eine Rolle spielten? Dass der Pressesprecher sich davon einen finanziellen Vorteil hat versprechen können, hält die Staatsanwaltschaft für unwahrscheinlich. Vermutlich arbeitet der Pressesprecher eher wie jemand, der eine klare Vorstellung von den Abläufen hatte und dies gegen die Bedenkenträger in der eigenen Behörde durchdrücken wollte – und das dann am Ende auch konnte.Offene Fragen zur Umgangskultur in der Ministerialverwaltung
Noch ein Vorgang brachte die Ermittler ins Grübeln: Der Pressesprecher wählte vorab elf Firmen aus, die einen Kinospot für die Städte-Tour herstellen könnten – und nannte an erster Stelle das Unternehmen einer hannoverschen Regisseurin. Diese bekam auch den Auftrag für knapp 50.000 Euro, obwohl ihr Angebot in einer ersten groben Bewertung nicht als das beste eingeschätzt worden war, in einer zweiten Runde dann aber ganz nach vorn rückte. Hinweise auf eine unlautere Beeinflussung haben die Ermittler nicht gefunden, wie sie schreiben. Einen Anschlussauftrag gab es auch noch – obwohl die zulässige Obergrenze dafür, die knapp 10.000 Euro betragen hätte, überschritten wurde.
Die hemdsärmelige, zupackende Art des Pressesprechers, der die Dinge vorantreiben wollte, wird in der Verfügung der Staatsanwaltschaft nicht näher thematisiert. Hier geht es nur um die Frage, ob sein Verhalten strafbar war – und das wird von der Anklagebehörde klar verneint. Die dahinterliegende Frage aber, wie es kommen konnte, dass ein Ministerialbediensteter sich derart über Vergaberegeln hinwegsetzen und seinen Kopf gegen behördeninterne Widerstände durchsetzen konnte, wird in dem Vermerk nicht behandelt. Damit eng verbunden ist das Thema der Umgangskultur in der Ministerialverwaltung – und das ist auch heute noch ein weites Feld in der Landesverwaltung. (kw)

