Die am Dienstag verschickte Nachricht aus dem Bundesfinanzministerium hat in Hannover manche aufgeschreckt: Unterm Strich stünde Niedersachsen, wenn man den Silvestertag als Stichtag zugrunde legt, mit mehr als einer Milliarde Euro in den roten Zahlen da – weil die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Doch diese Sichtweise täuscht, denn aus alter Tradition verfahren die Haushälter in Niedersachsen anders als in einigen anderen Bundesländern, hier werden Buchungen für das vergangene Jahr noch bis Februar oder März nachgeholt, sodass die endgültige Jahresbilanz für 2021 dann frühestens im April gezogen wird, eher noch im Mai. So heißt es dann stets für alle Interessierten: „Bitte abwarten bis zum Jahresabschluss!“

Eines allerdings ist etwas anders als sonst, denn Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) wagt sich gerade mit einer sehr optimistischen Prognose vor: Es sei bereits „jetzt absehbar“, dass die positive Entwicklung der Landesfinanzen 2021 zwei große Schritte möglich mache – man könne auf Kreditaufnahmerechte im Umfang von 1,12 Milliarden Euro verzichten und zudem noch alte Kredite von 2020 in Höhe von 700 Millionen Euro tilgen. Wieso, fragt man sich, kann der Minister hier schon so konkret werden, wenn sein Ministerium sonst doch immer auf den endgültigen Jahresabschluss vertröstet? Zwei Erklärungen dazu sind möglich, eine technische und eine politische.
Die technische Erklärung bezieht sich auf ein kompliziertes Gebilde, das 2019, ein Jahr vor Ausbruch der Corona-Pandemie und der folgenden steil ansteigenden Staatsverschuldung, Eingang in die Landesverfassung gefunden hat. Die Regeln der niedersächsischen Schuldenbremse sehen einen Automatismus vor: Wenn die Konjunktur besonders schwach ist, dürfen ausnahmsweise Darlehen aufgenommen werden – und Maßstab ist die Auslastung der Wirtschaft, wie sie bundesweit festgestellt werden muss. Brummt die Konjunktur aber, so müssen die zusätzlichen Einnahmen dafür verwendet werden, die vorher wegen der Konjunkturschwäche aufgenommenen Kredite zu tilgen. Wenn keine solchen, nach diesem Mechanismus gebuchten Kredite mehr vorhanden sind, muss das Land aus den Mehreinnahmen eine vorsorgliche Rücklage anfüllen. So steht es verankert in Artikel 71 Absatz 3 der Landesverfassung.
Die Rechnung für Niedersachsen sieht nun so aus: Seit 2020 wurden zwei Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot beschlossen – wegen der Corona-Pandemie sind 7,4 Milliarden Euro an Notlagen-Krediten aufgenommen worden, sie wurden größtenteils in ein Corona-Sondervermögen gepackt, aus dem nun allerhand finanziert wird, von Wirtschaftshilfen über die Impfzentren bis zu den Schutzausrüstungen. Daneben wurden 2020 noch 1,4 Milliarden Euro an konjunkturbedingten Krediten aufgenommen, 2021 dann noch mal 1,12 Milliarden Euro auf dem gleichen Weg, also zusammen 2,5 Milliarden Euro. Auf diese 2,5 Milliarden Euro beziehen sich nun die Ankündigungen von Hilbers. Er deutet zum einen an, dass sich die Konjunktur 2021 weit besser entwickelt hat als befürchtet, die 1,12 Milliarden an Konjunktur-Krediten also nicht beansprucht werden mussten. Da aber zudem noch weitere 700 Millionen zusätzlich in die Kasse geflossen sind, könne man auch noch die Hälfte der 1,4 Milliarden Euro an Konjunktur-Krediten, die 2020 aufgenommen wurden, tilgen. Das geschieht dann also ganz so, wie es in Artikel 71 der Verfassung festgeschrieben ist. Also wäre das ein rein technischer Vorgang, der dem Kabinett gar keinen anderen Spielraum lässt.

Die politische Erklärung wäre, dass Hilbers diese Sichtweise nur unterstreichen will, bevor jemand anders diese Rechtsposition in Frage stellt. Wer nämlich aus den momentanen Verhältnissen den Schluss ziehen würde, in der Haushaltspolitik herrsche im Kabinett die große Einigkeit, der irrt. Denn selbst wenn Hilbers mit seinem Hinweis auf die Zwangsläufigkeit der Konjunkturkomponente kaum auf Widerspruch stoßen dürfte, sind doch die Ansprüche auf Mehrausgaben aus verschiedenen Ressorts groß, und dabei ist keine parteipolitische Einteilung nach der Devise möglich, dass die Christdemokraten immer sparen und die Sozialdemokraten immer mehr Geld ausgeben wollten. Der Blick fällt in diesem Zusammenhang auf das Corona-Sondervermögen, das 2020 mit Notlagen-Krediten in Höhe von 7,4 Milliarden Euro angefüllt wurde. Wie es heißt, sind davon bis Ende 2021 angeblich erst 4,5 Milliarden Euro abgerufen worden. Das bedeutet nun zwar nicht, dass der Rest frei verfügbar wäre, denn die Abrechnungen für die Impfzentren, für Test-Kampagnen und für mobile Impfteams müssen teilweise noch geschehen, obwohl sie schon anvisiert sind, und die Pandemie ist ja auch noch nicht beendet. Trotzdem richten sich die Begehrlichkeiten in einigen Ministerien auf den bisher nicht ausgeschöpften Teil des Corona-Sondervermögens.
Wie könnten nun diejenigen, die weitere Ausgaben wünschen, im Kabinett argumentieren? Der Grünen-Haushaltsexperte Gerald Heere hatte vor Wochen schon einen möglichen Weg vorgezeichnet. Er monierte, dass schon bisher die über die Konjunkturkomponente hinausgehenden Steuerausfälle aus dem Corona-Sondervermögen hätten beglichen werden können. Darauf habe die Landesregierung im vergangenen Herbst aber leichtfertig verzichtet. Mit einer neuen Definition des Sondervermögens wäre es dann also möglich, Teile der nicht abgerufenen Bestandteile für weitere Ausgaben doch noch zu nutzen. Die extremen Konjunkturausfälle von 2020 könnten so, quasi im Nachhinein, zu einer Corona-Sonderlast und Ausdruck der damaligen Notlage erklärt werden. Auf diese Weise wäre es denkbar, Geld aus dem Sondervermögen für einige bisher nicht im Landeshaushalt verankerte Ausgaben, die eigentlich unaufschiebbar sind, doch noch zu finanzieren.
Solche Ausgabewünsche gibt es schon, mehrere sogar. Da wird etwa über eine Sonder-Zulage für Polizisten gesprochen, die Kinderpornographie-Fälle auswerten müssen. Oder es geht um die Investitionen für die Sanierung der Krankenhäuser, der Investitionsstau macht nach Ansicht von Experten mindestens zwei Milliarden Euro aus. Auch die Gegenfinanzierung des Landes für die Wasserstoff-Projekte in Niedersachsen, die nach jetzigem Stand wohl einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen dürfte, ist bisher nicht im Haushaltsplan gesichert. Es ist hier eben wie so oft in der Politik – Vorschläge für sinnvolle Ausgaben gibt es zur Genüge.


