Diese Katastrophenschutzfahrzeuge könnte man sich vermutlich auch mit dem aktuellen Ansatz im Landeshaushalt leisten. - Foto: dorotheenbar[/caption]
Wegen des „großen Nachholbedarfs“ bei der Anschaffung von Spezialfahrzeugen und angesichts eines neuen Erlasses aus dem Innenministerium, der ein „landeseinheitliches Konzept“ verlangt, sei von 2019 an ein jährlicher Betrag von sechs Millionen Euro erforderlich.
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Außerdem müsse man überlegen, wie mit einer zentralen Beschaffung „das Ehrenamt entlastet“ und Geld effizienter eingesetzt werden könne. Selbach und Schwind erwähnen „die zahlreichen aktuellen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz“, ohne diese näher zu erläutern. Damit sind Hochwasserschäden und andere Naturgewalten gemeint, die in den vergangenen Jahren häufiger geworden sind und die Rettungs- und Sanitätskräfte stärker fordern als früher.


