27. März 2018
Finanzen

Ein Berg an Finanzproblemen: Land und Kommunen haben viele offene Baustellen

Wenigstens halbwegs, so scheint es, stehen die Regeln für die Kindergarten-Finanzierung jetzt fest: Das Land hat versprochen, zum Ausgleich für die ab August wegfallenden Einnahmen aus Elternbeiträgen die Pauschale für Personalkosten anzuheben – von derzeit 20 Prozent auf zunächst 55, schrittweise dann noch mehr. Landkreistag und Städtetag haben dazu schon grundsätzlich ja gesagt, der Städte- und Gemeindebund nur unter Vorbehalt. Trotzdem sind alle Beteiligten optimistisch, dass das so kommen wird. Lediglich über einen Härtefallfonds wird noch gerungen, aber der ist keine unüberwindliche Hürde mehr. Also alles in Butter zwischen Land und Kommunen? Nein, die nächsten Baustellen warten schon. Da ist zum Beispiel die Behindertenhilfe, die „Eingliederungshilfe“ heißt und künftig in das Bundesteilhabegesetz überführt werden soll. Schon Anfang 2017 trat die erste Stufe der Reform in Kraft, die nächsten folgen. Man hatte sich extra für einen gestreckten Prozess entschieden, um die Änderungen nicht Hals über Kopf festzulegen. Die alte Regelung, wonach für die ambulanten Dienste die Kommunen zuständig sind und für die Werkstätten und Wohnheime das Land, kann so nicht bestehen bleiben. Ambulante und stationäre Angebote sollen verzahnt werden, auch mit Blick darauf, dass jeder Mensch mit Behinderung möglichst selbstständig leben können soll – und nicht im früher üblichen Sinn versorgt und umhegt wird. Künftig gibt es für jeden Betroffenen einen individuellen Plan – er bekommt einen Assistenten, der ihn begleitet (ambulant), oder es ist sinnvoller, ihn in einer Werkstatt für behinderte Menschen unterzubringen (stationär). Aber was heißt das in der Praxis? Ein Vorschlag aus dem Sozialministerium lautet, die Kommunen sollten für Antragsteller bis 18 Jahre zuständig sein, das Land für alle, die 18 Jahre und älter sind. Nur hätte dieser Weg für das Land zwei Risiken: Erstens gibt es bisher eine pauschale Kostenteilung in der Eingliederungshilfe, das sogenannte „quotale System“: Das Land zahlt rund 80 Prozent, die Kommunen rund 20 Prozent. Der Landesanteil an den jährlichen Gesamtkosten von 2,2 Milliarden Euro beträgt rund 1,7 Milliarden. Das klappt eigentlich ganz gut: Mitarbeiter der Jugendämter in den Landkreisen regeln die Details, bei der stationären und teilstationären Unterbringung nur im „übertragenen Wirkungskreis“, also quasi als Auftragsarbeit für das Land. Das „quotale System“ mit fest ausgehandelten Kostensätzen soll verhindern, dass Jugendamt-Mitarbeiter die behinderten Menschen in stationäre Einrichtungen und damit in die Kostenstellen des Landes abschieben. Wenn künftig die Grenze bei 18 Jahren liegt, droht das Hin- und Herschieben zwischen ambulanter und stationärer Unterbringung zwar nicht mehr. Aber: Jugendamt-Mitarbeiter könnten dann für die Heranwachsenden festlegen, dass für Betroffene über das 18. Lebensjahr hinaus eine sehr aufwendige Betreuung festgelegt wird – denn dies würden Mitarbeiter der Landkreise entscheiden, und bezahlen müsste das Land. Wie ließe sich die Gefahr einer Kostenexplosion für Menschen über 18 verhindern? Eine Möglichkeit wäre, den Kommunen eine „Interessenquote“ aufzuerlegen – bei jeder Betreuung für jeden Erwachsenen müssten sie einen Kostenanteil mittragen und entsprechend das Land bei den unter 18-jährigen. Eine andere Variante wäre, die Zuständigkeit für die Erwachsenen ganz von den kommunalen Jugendämtern abzukoppeln und einer Landesbehörde zuzuordnen. Das allerdings, heißt es, will keiner, weil es viel mehr Bürokratie nach sich ziehen würde. Immerhin haben die Kommunen ihrerseits schon beim Land angeklopft und von personellem Mehrbedarf gesprochen. Sie wollen auch 100 Millionen Euro zur Unterstützung jener Kommunen, die „Verlierer“ der Neuregelung sein würden – also jene, die bisher wenige ambulante Dienste finanziert hatten und nach der Umstellung höhere Kosten tragen müssten. Wohlfahrts- und Kommunalverbände scheinen sich zu verbünden und wollen ihren Druck auf die Landesregierung erhöhen: Man brauche rasch Klarheit, um sich möglichst früh auf die schwierige Neuregelung einstellen zu können. In der Landesregierung hingegen wird anders argumentiert: Sollte das Land bei der Behindertenhilfe vorschnell Großzügigkeit gegenüber den Kommunen zeigen, so könne sich das später rächen. Denn aus Sicht von Finanzminister Reinhold Hilbers ist zu starkes Entgegenkommen an Landräte und Bürgermeister derzeit wegen der allgemeinen Finanzsituation nicht angesagt. Insgesamt nämlich verschiebe sich das bisher ausgewogene Verhältnis der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen von 2020 an – zu Ungunsten des Landes. Das liege an Entscheidungen, die im vergangenen Jahr bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzverteilung zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin ausgehandelt wurden. So werden manche Leistungen – etwa zur Verkehrsfinanzierung – nicht mehr direkt vom Bund an das Land übertragen, sondern per Umsatzsteuerbeteiligung. Dies hat aber zur Folge, dass automatisch auch die Kommunen einen Teil des Geldes abgezweigt bekommen. Außerdem entfällt von 2020 an die Gewerbesteuerumlage, die die Kommunen an den Bund zahlen müssen. Sie werden also entlastet. In der Betrachtung des niedersächsischen Finanzministers ist auch das ein Geldtransfer vom Land zu den Kommunen, und zwar allein auf der Grundlage bundesrechtlicher Regeln. Die Kommunen in Niedersachsen profitieren laut Finanzministerium unterm Strich von Mehreinnahmen und Entlastungen mit dem Jahr 2020 jährlich in Höhe von 500 Millionen Euro, während das Land gleichzeitig 50 Millionen verliere. Das will Hilbers nicht unwidersprochen hinnehmen – und hatte in internen Papieren bereits beschrieben, wie man den Kommunen später dafür zur Kasse bitten könne. Konkrete Gespräche zwischen Landesregierung und Kommunalverbänden darüber haben aber noch nicht begonnen – und wenn sie starten, dürfte die Stimmung angespannt sein. Mag sein, dass für all diese kniffligen Fragen von Kindergartenfinanzierung, Behindertenhilfe und Finanzströmen von 2020 an noch ein Sonder-Gipfel zwischen Landesregierung und Kommunalverbänden notwendig sein wird. Genügend Gesprächsstoff gibt es jedenfalls. (kw)
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #60.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum