Darum geht es: Der Bundesrat diskutiert nächsten Freitag über die Frage, ob mit einer Änderung der Parteienfinanzierung der NPD der Geldhahn zugedreht werden soll. Dazu ein Kommentar von Klaus Wallbaum.
Es war ein rettender Strohhalm, den das Bundesverfassungsgericht Mitte Januar den Landesregierungen nach der jüngsten Entscheidung über ein Verbot der rechtsradikalen NPD gereicht hat. Einerseits hatten die Richter den Antrag der Bundesländer, die Partei zu verbieten, wieder prompt abgelehnt – zum zweiten Mal nach 2003. Eine herbe Schlappe. Andererseits aber deuteten sie an, dass man natürlich über den Entzug der Parteienfinanzierung nachdenken kann. Das Land Niedersachsen, seit vielen Jahren besonders eilfertig in derartigen Fragen, hat flugs einen Vorschlag für eine Grundgesetz- und eine Gesetzesänderung präsentiert. Das konnte auch deshalb so kurzfristig gelingen, weil der Vorgänger von Innenminister Boris Pistorius (SPD), Uwe Schünemann (CDU), schon vor Jahren schon eine ähnliche Idee präsentiert hat – entwickelt vom Rechtsprofessor Volker Epping, dem heutigen Präsidenten der Leibniz-Universität Hannover.
Die Idee besticht durch ihre Logik: Das Bundesverfassungsgericht habe die NPD zwar nicht verboten, weil sie zu unbedeutend ist, um gefährlich zu sein. Aber die Richter hatten dieser 1964 in Hannover gegründeten Partei in ihrem Urteil gleichwohl ihre Verfassungswidrigkeit bescheinigt. Daraus ließe sich nun eine Änderung der Vorschriften, auch im Grundgesetz, ableiten: Wenn man die staatliche Vergütung für jede Wählerstimme, die jeder Partei oberhalb eines bestimmten Stimmergebnisses zusteht, an die Verfassungsmäßigkeit koppelt, könnte man die NPD gleichwohl bestrafen – ohne sie vorher verboten zu haben. Eine Entschädigung je Wählerstimme stünde dann all jenen Parteien nicht mehr zu, die entweder am Wahltag zu wenig Stimmen erhalten – oder die als „verfassungswidrig“ eingestuft werden.
Im Detail jedoch häufen sich die Probleme: Wer will sich anmaßen, die Verfassungswidrigkeit einer – nicht verbotenen – Partei zu erklären? Im aktuellen Karlsruher Urteil geben zwar die Verfassungsrichter selbst einen Fingerzeig, indem sie die NPD eindeutig charakterisierten. Aber wie ist das künftig? Soll der Bundestagspräsident sich eine solche Einschätzung zutrauen? Das ist fragwürdig, denn er ist keine neutrale Instanz, sondern der Vertreter der stärksten Fraktion im Parlament, also eines politischen Mitbewerbers, der – von vornherein – von der Kürzung der Mittel für andere Parteien profitieren würde. Sollte man deshalb dem Bundespräsidenten die Sache überlassen, der von Amts wegen eine neutralere Position hat? Dagegen spräche, dass damit das Staatsoberhaupt mit einer problematischen politischen Entscheidung belastet würde. Man würde ihn in einen aktuellen Parteienstreit einbeziehen. Soll man also gleich das Bundesverfassungsgericht mit dem Vorgang betrauen? Täte man das, so würde man von den Karlsruher Richtern eine Entscheidung über eine zweistufige Stigmatisierung radikaler Parteien verlangen – Stufe eins der zugedrehte Geldhahn, Stufe zwei das Parteienverbot. Ob das ein sinnvoller Weg wäre?
Wie man es auch dreht und wendet, der von den Verfassungsrichtern vermutlich freundlich gemeinte Hinweis an die Politik, an der Schraube der Parteienfinanzierung zu drehen, kann sich in der Praxis als vergiftetes Geschenk erweisen. Immer bleibt der Verdacht, die Politiker wollten mit dem Stigma der Verfassungsfeindlichkeit in Wahrheit nur lästige Konkurrenten loswerden. Heute die NPD, morgen vielleicht eine erstarkte AfD? Solange Parlamente oder Parlamentspräsidenten über solche Fragen befinden sollen, wird man den Vorwurf der Leitung durch parteipolitische Interessen nie ganz ausräumen können. Deshalb bleiben am Ende vermutlich nur zwei Wege. Entweder die Politiker übertragen alle hiermit zusammenhängenden Entscheidungen von vornherein dem Bundesverfassungsgericht, das über jeden Zweifel an seiner politischen Neutralität erhaben ist. Oder aber die Politiker bedanken sich freundlich bei den Karlsruher Richtern, die ihnen den Floh mit der Reform der Parteienfinanzierung ins Ohr gesetzt haben – und lassen gleichzeitig die Finger davon. Besser wäre es, auch Splitterparteien wie die NPD weiter staatlich zu finanzieren, als ein neues Gesetz zu schreiben, das wie ein willkürlicher Verstoß gegen das Prinzip der Chancengleichheit aussieht und das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #43.