Ein völlig neues Verhältnis zwischen Land und Bund
Wie wird sich Niedersachsen im Jahr 2022 verändert haben – dann, wenn der Landtag, der nächsten Sonntag gewählt wird, seine Amtszeit hinter sich haben wird? Der Rundblick wagt einen Blick voraus – in zwei Varianten. Heute: der Föderalismus.
Variante A: Im Jahr 2018 bricht auf Bundes- und Landesebene das Reformfieber aus – in beiden Bereichen wächst die Einsicht, dass man den Staat umbauen muss, damit er für die Zukunft ausreichend gerüstet ist. Das zeigt Wirkung.
Schon im ersten Halbjahr 2018 tagt die große Föderalismuskommission – wieder einmal. Das Ziel ist ein Umbau der Bund-Länder-Finanzregeln, und die Prämissen sind diesmal ganz andere als die, die bei der Reform Ende 2016 bestimmend waren. Von „einer Aufhebung des Kooperationsverbots“ in der Bildungspolitik spricht nun keiner mehr, auch nicht davon, dass es mehr gemeinschaftliche Anstrengungen von Bund und Ländern geben müsse. Die Zielsetzungen sind jetzt vielmehr diejenigen, die 2005 schon einmal eine Rolle spielten, als nämlich Peter Struck (SPD) und Günther Oettinger (CDU) an der Spitze dieser Kommission saßen: Jede Ebene, Bund auf der einen, die Länder auf der anderen Seite, müsse eigene, von ihr jeweils weitgehend selbstständig zu regelnde Fragen bearbeiten. Damit die Länder aber überhaupt in der Lage sind, auch in schwieriger werdenden Zeiten ihre Aufgaben mit eigenem Aufkommen zu erledigen, plädiert die Kommission für zwei große Schritte: Erstens fließen zwei Prozentpunkte mehr aus dem Mehrwertsteueraufkommen an die Länder, zweitens – und dies ist entscheidend – kommt es zur Neuordnung der Bundesländer, damit die „Armenhäuser“ verschwinden: Niedersachsen fusioniert mit Bremen, Hamburg mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Berlin mit Brandenburg, Sachsen mit Thüringen und Sachsen-Anhalt, Hessen mit Rheinland-Pfalz und Saarland.
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In einer Übergangsphase von 20 Jahren steuert der Bund Zuschüsse in dem Umfang zu, dass die neuen Bundesländer alle eine solide und zukunftsfähige Finanzausstattung haben. Das überzeugt auch die Bürger, die in Volksabstimmungen die Pläne absegnen. Die Widerstände von Linkspartei und AfD, die vor einem „Ausverkauf der Heimat“ warnen, setzen sich am Ende nicht durch – denn nach einer breiten Debatte über die Zukunftsaussichten der staatlichen Ebenen, die bei ausbleibenden Reformen zusammenzubrechen drohen, erfahren die Anhänger der großen Veränderungen mehr und mehr Zuspruch.
Die Aufgabenteilung wird neu festgelegt: Schul- und Bildungspolitik kommen vollständig in die Landes-Zuständigkeit. Das Bundesbildungsministerium wird abgeschafft, die Kultusministerkonferenz verständigt sich aber auf vollständige Anerkennung von Schul- und Bildungsabschlüssen. Dazu wird vereinbart, sich über Lerninhalte und -ziele weitgehend zu verständigen, damit eine Vergleichbarkeit gewährleistet wird. Dies geschieht aber im engen Austausch der Länder untereinander, ohne Mitwirkung des Bundes. Im Gegenzug bekommt der Bund die weitgehende Zuständigkeit über Polizei und Sicherheitsdienste. Es gibt eine enge Verzahnung von Bundes- und Landespolizei, am Ende entscheidet über Standards und Richtlinien der Bund. Da die Landespolizeibehörden aber nach wie vor von den Ländern verantwortet und geführt werden, gibt es in der Innenpolitik eine ausgeprägte „Sicherheitspartnerschaft“, eine enge Abstimmung zwischen den verschiedenen Ebenen bei weitgehenden Rechten der Bundesbehörden, die Arbeit der Landes-Polizeibehörden zu kontrollieren und notfalls auch zu lenken. Das starke Gewicht des Bundes in der Polizeiarbeit ist auch eine Folge der Erkenntnis, dass das Verbrechen immer stärker national oder gar international organisiert ist – und der Föderalismus in Deutschland in diesem Bereich unangemessen geworden ist.
Variante B: Nach der Verständigung über den Bund-Länder-Finanzausgleich 2016 weigern sich führende Politiker von Bund und Ländern in den Folgejahren, das leidliche Thema noch einmal anzupacken. Die ungeklärte Frage aber, wer in welchen Bereichen was zu sagen hat und wer wo mitreden darf, bestimmt unterschwellig weiter die politische Debatte.
Zuerst trifft es die Armen. Als die Jahre der vollen Kassen und traumhaften Steuereinnahmen zu Ende sind, übrigens zeitgleich mit Wirksamwerden des Neuverschuldungsverbots für die Länder, kommt es zur Kraftprobe. Bremen und das Saarland, seit vielen Jahren die schwächsten unter den 16 Bundesländern, kommen nicht mehr klar mit ihren Einnahmen, sie brauchen mehr Geld als das, was ihnen 2016 als dauerhaften Zuschuss versprochen worden war. Der Bundesfinanzminister sagt: Hilfen des Bundes gibt es nur, wenn Bremen und Saarland ein radikales Sparprogramm umsetzen – und zwar so, wie es der Bund vorgibt. Aus der Staatskanzlei in Saarbrücken und dem Bremer Rathaus kommt Protest: Nein, das verstoße gegen die Hoheit der beiden Länder, die im Grundgesetz abgesichert sei. Doch, entgegnet der Bundesfinanzminister, so müsse es geschehen. Hoheit hin oder her, die beiden Länder seien nun mal pleite, und wenn man pleite sei, müsse man sich bewegen. Der Streit wird bundesweit geführt, andere Länder springen Bremen und Saarland bei, die Regierungen aus Bayern und Baden-Württemberg wiederum kritisieren, wieso in den kleinen Ländern die Reformbereitschaft fehle. Daneben blüht wieder eine lebhafte Diskussion darüber auf, ob nicht im wichtigsten Feld der Politik, der Bildung, der Bund mehr zu sagen haben müsse – und mehr steuern müsse, damit allen Kindern in Deutschland möglichst die gleichen Bedingungen geboten werden können.
Der Bund-Länder-Streit über Geld und Kompetenzen wirkt lähmend, sodass sich Bundeskanzleramt und die Ministerpräsidenten aller Länder kurz vor der Bundestagswahl 2021 entscheiden, eine neue Reformkommission ins Leben zu rufen – sie soll Vorschläge ausarbeiten, wie man weiter verfahren kann. Einer der Vorsitzenden, der von den Ländern bestimmte, ist allerdings der Bremer Bürgermeister. Viele mutmaßen, diese Personalie sage schon manches über die Frage aus, wie weitgehend die Vorschläge der neuen Kommission wohl sein werden – ob ein Bremer Bürgermeister allen Ernstes ein Modell empfehlen könnte, das ein Ende der Selbstständigkeit seines Bundeslandes vorsieht? (KW)
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #176.