Der Trend ist klar und deutlich – die Inzidenzen in den niedersächsischen Kreisen und kreisfreien Städten sinken, damit werden zunehmend mehr Einkäufe und Restaurantbesuche möglich. Das soll in der neuen, gerade in Kraft getretenen Verordnung des Landes allerdings an strenge Hygienekonzepte gekoppelt sein, außerdem an die Bedingung, einen aktuellen Corona-Test mit negativem Ergebnis vorzuweisen. Außerdem muss die Inzidenz stabil unter 100 liegen.
un hat es zwischen der Landesregierung und den Wirtschaftsverbänden in einem Punkt eine wichtige Änderung gegeben: Die Voraussetzungen für die aktuellen Tests werden gelockert. War es bisher die Bedingung, dass die potenziellen Besucher von Gaststätten, Cafés, Restaurants, Museen, Kinos und Einzelhandelsgeschäften einen Test in einem der Bürger-Testzentren über sich ergehen lassen und das zertifizierte Ergebnis dann vorlegen müssen, so soll es nun laut der endgültigen Fassung der Corona-Landesverordnung ausreichen, wenn die Besucher einen von ihrem Arbeitgeber bestätigten Test vorlegen.
Mit anderen Worten: Es soll in der Verantwortung der Arbeitgeber stehen, dass sie wirklich nur den Beschäftigten ein negatives Ergebnis bescheinigen, die auch aktuell in der Weise an ihrer Arbeitsstelle unter Zeugen geprüft worden sind. „Das Minimum sollte hier sein, dass ein Vier-Augen-Prinzip eingehalten wird“, betonte Regierungssprecherin Anke Pörksen.
In der Diskussion über die Teststrategie hatte es unterschiedliche Ansätze gegeben. Diejenigen, die eher für konsequenten Gesundheitsschutz stehen und die in der Landesregierung eher bei den Sozialpolitikern angesiedelt sind, halten ein strenges Test-Regime für unverzichtbar. Sie misstrauen den Selbsttests, die nicht unter fachkundiger Kontrolle geschehen. Am liebsten hätten sie es gesehen, wenn die Besucher von Geschäften und Gaststätten tatsächlich die Bürger-Testzentren aufsuchen müssten und sich dort das offizielle Testat abholen. Jüngst hatte die Landesregierung auch angekündigt, dass dort künftig jede Testung kostenlos sein soll – nicht mehr nur zwei Tests in der Woche, wie zunächst vermittelt wurde.
Die andere Richtung wird im Einzelhandel und im Freizeitgewerbe vertreten. Dort herrscht die Besorgnis, für manche Besucher könne die zwingende Einkehr in einem Bürger-Testzentren mit der damit verbundenen Wartezeit zu aufwendig werden. Wenn die Arbeitnehmer dann ihr Test-Ergebnis aus dem Betrieb als Eintrittskarte für einen Einkaufsbummel nutzen dürften, wären die Hürden geringer. Das bedeutet allerdings auch, dass die Arbeitgeber all jenen, die diese Möglichkeit wahrnehmen wollen, ein Formular aushändigen müssen. Alle anderen könnten dann auch in den Geschäften vor Ort den Test nachholen.
Vom 17. Mai sollen, gemäß dem neuen Impf-Fahrplan des Landes, auch „in relevanter Position Tätige“ in Verwaltungen und Regierungen geimpft werden können. Aber wer gehört zu dieser Gruppe, und wer nicht? Regierungssprecherin Pörksen erklärte, die Behördenleitungen selbst seien in der Verantwortung, hier möglichst nur die Menschen zu melden, die viele Außenkontakte zu anderen Personen haben und in dieser Weise exponiert sind. Die Landesregierung werde darüber in ihrer Sitzung am 10. Mai noch einmal beraten.
In der Landesregierung kursieren nun Anschreiben des Innenministeriums an Mitarbeiter, die den Eindruck nahelegen, dass doch einer größeren Gruppe von Beschäftigten in Aussicht gestellt wurde, diese könne nun bald schon für die Impfung angemeldet werden. Nun mutmaßen einige, das Innenressort könne solche Impftermine bereits zu großzügig an die eigenen Beschäftigten angeboten haben. Andere meinen, dieser Vorwurf sei unberechtigt. Im Interministeriellen Arbeitskreis der Landesregierung soll es dazu eine ernste Debatte gegeben haben. Pörksen betonte: „Es wird keine gesonderte Impfaktion für Landesbeschäftigte geben.“


