FDP fordert: Landtag soll Hilbers dazu bringen, gegen sich selbst vor Gericht zu ziehen
Die FDP-Landtagsfraktion wählt einen höchst unüblichen Weg, um Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) unter Druck zu setzen: Sie will einen Antrag im Landtag einbringen in der Hoffnung, dass eine Mehrheit dafür stimmt. Wenn das so käme, würde das Parlament den Minister auffordern, beim Staatsgerichtshof sein Verhalten überprüfen zu lassen. Das ist das sogenannte „Selbstreinigungsverfahren“, das in Artikel 40 der Landesverfassung festgeschrieben ist. Hintergrund dieses Antrags ist der Nachtragshaushaltsplan der rot-schwarzen Landesregierung. Weil für 46 der vorgesehenen 99 neuen Stellen in den Ministerien eine nachvollziehbare Begründung fehle, hat Hilbers nach Ansicht der FDP gegen Paragraph 6 der Landeshaushaltsordnung verstoßen. In dieser Bestimmung ist festgelegt, dass in einen Haushaltsplan nur Ausgaben verankert werden dürfen, die „zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig“ sind. Dieser Nachweis fehle aber für rund die Hälfte der angepeilten neuen Stellen in der Landesregierung, daher habe Hilbers als verantwortlicher Minister wichtige Prinzipien des Haushaltsrechts verletzt, meinen FDP-Fraktionschef Stefan Birkner und der Finanzexperte Christian Grascha.
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So ungewöhnlich, wie der Antrag der FDP klingt, ist er tatsächlich auch. Eigentlich ist das „Selbstreinigungsverfahren“ dazu gedacht, dass ein öffentlich unter Druck stehender Minister aus eigenem Antrieb den Staatsgerichtshof um eine Überprüfung seines Handelns bitten kann – in der Hoffnung, dass die Richter sein Verhalten billigen werden. Vorgeschrieben ist im Übrigen, dass die Landesregierung diesem Antrag des Ministers mehrheitlich zustimmen muss. Der jetzt von der FDP gewählte Weg, dass der Landtag beschließen soll, den Minister zu einer solchen Überprüfung aufzufordern, ist weder in der Verfassung vorgeschrieben noch im „Hannoverschen Kommentar zur Landesverfassung“ überhaupt erwähnt. Hinzu kommt, dass dieses „Selbstreinigungsverfahren“ nach Artikel 40 auch im ursprünglich gemeinten Sinn bisher offenbar noch nicht angewandt wurde. Eine Diskussion darüber gab es 2012 auf dem Höhepunkt der Begünstigungsvorwürfe gegen den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, der zuvor Ministerpräsident war. Wulff hatte sich zu diesem Schritt seinerzeit allerdings nicht entschlossen. Warum nun die FDP diesen umständlichen – vermutlich in der Kombination auch rechtlich zweifelhaften – Weg wählt, erklärte Birkner vor Journalisten: Wollte die FDP Hilbers per Ministeranklage vor dem Staatsgerichtshof anklagen, bräuchte sie dazu die Zustimmung von einem Drittel aller Abgeordneten. Dies könnte die Opposition allein also nicht durchsetzen. Wenn die Freien Demokraten den Nachtragshaushaltsplan per Normenkontrolle vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen wollten, benötigten sie dazu die Unterstützung von einem Fünftel der Abgeordneten. FDP und Grüne allein kämen nicht auf diese Zahl, sie benötigten das Zutun der AfD. Birkner wollte nicht ausschließen, dass es dazu kommen könnte – die Fraktion habe das aber noch nicht entschieden. Allerdings wäre dieser Weg wenig wahrscheinlich, da die Grünen jegliche Zusammenarbeit mit der AfD ablehnen. Da diese rechtlichen Wege also wegen der zu hohen Hürden in der Landesverfassung versperrt sind, habe sich die FDP für den Antrag zur Aufforderung des Ministers zur Selbstanzeige entschieden.
In der Sache stört sich die FDP vor allem 13 geplanten neuen Stellen in der Staatskanzlei, fünf im Kultus- und 28 Stellen im Wirtschaftsministerium, deren Bedeutung von der Landesregierung in der jüngsten Haushaltsausschusssitzung nicht genau habe erläutert werden können. Dabei gehe es um den Aufgabenbereich der Migrationsbeauftragten Doris Schröder-Köpf, um die Aufstufung des Vize-Regierungssprechers Gert Hahne, um eine noch nicht näher definierte Abteilungsleitung im Kultusministerium und um die Bereiche Ressortkoordinierung, Digitalisierung und Entbürokratisierung im Wirtschaftsministerium. Nötig sei, so Grascha, dass für jede Stelle die Aufgabe klar definiert wird. Das könne die Landesregierung aber bisher nicht leisten. Man wolle nun erreichen, dass die neuen Stellen mit Sperrvermerken versehen werden – und dass der Landesrechnungshof dazu ein Gutachten abgibt. Grascha sagte, von Hilbers sei er „persönlich enttäuscht“. Der CDU-Mann sei „der schlechteste Finanzminister seit Heiner Aller“. Aller (SPD) hatte von 1998 bis 2003 als Finanzminister gearbeitet.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #33.