17. Juni 2019
Soziales

FDP fordert: Todesfälle in Kliniken und Altenheimen müssen besser geprüft werden

Die FDP-Landtagsfraktion sieht eine große Dunkelziffer an unnatürlichen Todesfällen in Kliniken und Altenheimen. „In Deutschland werden Jahr für Jahr rund 1000 Tötungsdelikte übersehen“, heißt es in einem Entschließungsantrag der FDP-Landtagsfraktion. So fordern die Freien Demokraten nun, die Regeln für die sogenannte „Leichenschau“ zu verbessern – also die ärztliche Überprüfung der Todesursachen. Nach den Worten des innenpolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Marco Genthe, sollen künftig in der Regel zwei Ärzte gerufen werden, wenn in einer Klinik oder in einem Heim jemand verstirbt. Der erste Arzt stellt den Tod fest, der zweite, der möglichst nicht aus dem Krankenhaus selbst kommen soll, schaut noch einmal nach. Dies müsse relativ kurzfristig geschehen, also möglichst binnen 24 Stunden nach dem Tod. Je später die Untersuchung beginne, desto geringer sei die Wahrscheinlichkeit, einen Behandlungsfehler oder eine Vergiftung aufspüren zu können. Laut Genthe plädiert die FDP für eine „Plausibilitätsprüfung“: Die Ärzte sollten geschult und so in die Lage versetzt werden, anhand von wichtigen Parametern zu erkennen, ob eine natürliche Todesursache vorliegt oder ob Zweifel daran bestehen. Dabei reiche ein Lehrgang aus, es werde nicht erwartet, dass jeder Arzt über die Fähigkeiten eines professionellen Gerichtsmediziners verfüge. [caption id="attachment_40162" align="alignnone" width="780"] Aufklärung von Todesursachen müsse "höchste Priorität haben", sagt die FDP - Foto: sweetandsour, Getty Images[/caption] Der Fall des Krankenpflegers Niels Högel, der sich in Oldenburg und Delmenhorst zum Serienmörder entwickelte, ist nach Ansicht von Genthe und FDP-Fraktionschef Stefan Birkner in seinen Einzelheiten immer noch nicht ausreichend aufgearbeitet worden. „Das Engagement der Regierung, gesetzgeberische Konsequenzen aus diesem Fall zu ziehen, scheint etwas erlahmt zu sein“, meint Birkner. Zwar wurde das Bestattungsgesetz geändert, damit sind die Meldepflichten für Ärzte bei einem Verdacht auf unnatürlichen Tod erheblich verschärft worden. Eine andere rechtliche Vorgabe schreibt den Kliniken jetzt vor, eine Stationsapotheke zu unterhalten – damit stets deutlich wird, wenn bestimmte Medikamente von Pflegern oder Ärzten besonders stark nachgefragt werden. Mit ihren Rufen nach einer „qualifizierten Leichenschau“ konnte sich die FDP in den Beratungen über das neue Gesetz im vergangenen Jahr allerdings nicht durchsetzen.

Das Engagement der Regierung, gesetzgeberische Konsequenzen aus diesem Fall zu ziehen, scheint etwas erlahmt zu sein.


Es treten dabei auch Schwierigkeiten auf, wie Genthe offen einräumt. Zunächst sind die Kosten einer „qualifizierten Leichenschau“ einzuschätzen und zuzuordnen. Wenn zwei Ärzte tätig werden sollen, die noch dazu eine spezielle Zusatzausbildung benötigen, so wird die Leichenschau teurer. Sollen die Krankenkassen das übernehmen, die Krankenhäuser, der Staat oder die Angehörigen? Im Entschließungsantrag der FDP heißt es dazu, es müsse „eine entsprechende Abrechnungsmöglichkeit in Krankenhäusern und Altenheimen über die Gesundheitskostenverordnung“ geschaffen werden. Zudem dürfte es oft schwierig sein, in jedem Todesfall binnen 24 Stunden zwei Ärzte unabhängig voneinander in Bewegung zu setzen. Gerade in ländlichen Gegenden mit dem Ärztemangel scheint das eine oftmals zu hohe organisatorische Herausforderung zu sein. Zur Begründung erklärt der FDP-Innenpolitiker Genthe, die Aufklärung von Todesursachen müsse „höchste Priorität haben“. Gegenwärtig gebe es keine Konzentration auf die Leichenschau, jeder Arzt müsse dazu in der Lage sein. In bestimmten Situationen könne es bisher vorkommen, dass ein junger Arzt zu einem Toten in einem Heim gerufen wird und die Zeichen für Fremdeinwirkungen wegen seiner Unerfahrenheit nicht richtig deuten könne. Bisher sei die Zweituntersuchung des Leichnams nur in Fällen vorgesehen, in denen der Tote später im Krematorium verbrannt werden soll. Dies geschehe aber oft erst mehrere Tage nach dem Todeszeitpunkt, sodass die Todesursache dann oft kaum mehr festgestellt werden könne.
Lesen Sie auch: Kosten für ärztliche Leichenschau könnten sich für Erben verdreifachen
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #112.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter