Unter Beschuss von Grün und Gelb: Innenminister Boris Pistorius und die gesamte Landesregierung. - Foto (M.): Boris Pistorius[/caption]
Die Grünen legen dem Landtag den Entwurf einer Entschließung vor. Sie möchten erreichen, dass der Landtag ausdrücklich feststellt, die Regierung müsse in sicherheitsrelevanten Fragen von sich aus frühzeitig das Parlament unterrichten. Das ist aus Sicht der Grünen wiederholt nicht geschehen – und ein Fall betreffe das von der FDP problematisierte Verhalten von Pistorius. In einem anderen Antrag gehen die Freien Demokraten dann noch weiter. Sie legen den Entwurf eines Ausführungsgesetzes vor, das die in Artikel 24 und 25 der Landesverfassung festgelegten Auskunftspflichten der Landesregierung gegenüber dem Parlament konkretisieren soll.
FDP: Pistorius hat die Unwahrheit gesagt
Auslöser für die neuen Vorstöße der Opposition sind Aussagen von Pistorius Mitte Juli im Innenausschuss. Damals war bekannt geworden, dass aus dem Privatwagen eines LKA-Mitarbeiters vertrauliche Unterlagen gestohlen worden waren. Auf die Frage von Marco Genthe (FDP), ob es „weitere ähnliche sicherheitsrelevante Vorkommnisse gegeben“ habe, antwortete Pistorius: „Mir sind keine weiteren Vorkommnisse bekannt, die von den Sicherheitsbehörden dem Innenministerium hätten gemeldet werden müssen oder können oder worden sind.“ Die FDP teilt nun mit, dass das Innenministerium schon seit Juni von dem Verschwinden der Maschinenpistole in der Polizeiinspektion Celle gewusst habe. Erst am 8. August aber wurde darüber der Landtagsausschuss unterrichtet. Aus Sicht der Freien Demokraten hat Pistorius also am 12. Juli „die Unwahrheit gesagt“. Pistorius selbst hatte das im August schon zurückgewiesen: Bei der Frage sei es zum einen um Diebstähle aus privaten Autos von Mitarbeitern gegangen, nicht um verloren gegangene Waffen in Polizeiinspektionen. Zum anderen habe man damals noch die Hoffnung gehabt, die Maschinenpistole würde sich wieder anfinden – und bewusst sei entschieden worden, den Fall nicht öffentlich darzustellen, um die internen Ermittlungen nicht zu stören.
Eine bewusste Falschäußerung ist der Landesregierung nicht gestattet.
FDP und Grüne ziehen nun unterschiedliche Schlüsse aus den Abläufen, wenn auch ihre Richtung ähnlich ist. Die Grünen wollen einen Appell des Landtags an die Regierung erreichen – außerdem sehen sie neben Pistorius‘ Aussage zu den Waffen noch andere Versäumnisse. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann habe nicht unverzüglich mündlich über das Leck auf dem Erdgasfeld in Emlichheim (Grafschaft Bentheim) unterrichtet, Wissenschaftsminister Björn Thümler nicht über die Planungen zum Besitzerwechsel der Marienburg, Agrarministerin Barbara Otte-Kinast nicht über PCB-haltige Futtermittel und Umweltminister Olaf Lies nicht über resistente Keime in Badegewässern.
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Die FDP geht einige Schritte weiter. Sie beziehen sich auf den Artikel 24 der Landesverfassung zu den Auskunftspflichten der Regierung gegenüber dem Parlament, der in Absatz vier bestimmt: „Näheres kann ein Gesetz regeln.“ Dazu legt die FDP dem Landtag einen Entwurf vor, der in Details noch über die Verfassungsbestimmung hinausgeht: Nicht nur „unverzüglich“ und „vollständig“ müsse die Regierung auf Anfragen antworten, heißt es dort, sondern auch „wahrheitsgemäß“. In der Verfassung steht stattdessen der Begriff „nach bestem Wissen“, der etwas schwächer klingt als „wahrheitsgemäß“. Außerdem stehen noch folgende Sätze im FDP-Entwurf: „Eine bewusste Falschäußerung ist der Landesregierung nicht gestattet. Ein auch nur teilweises Absehen von einer Antwort auf die Fragen eines Abgeordneten ist in geeigneter Weise zu begründen.“ Damit will die FDP eine Klarstellung erreichen, dass die Auskunftspflicht der Regierung nicht nur für Anfragen gilt, sondern auch für Nachfragen. Außerdem will sie sicherstellen, dass jede Verweigerung einer Antwort vom jeweiligen Minister auch erklärt werden muss.


