(rb) Hannover. Bis zum Stichtag 12. Mai 2015 konnten in den vergangenen fünf Jahren 1671 Straftaten nicht aufgeklärt werden, weil die Strafverfolgungsbehörden nicht mehr über das Mittel der Vorratsdatenspeicherung verfügen konnten. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor. In weiteren 471 Fällen sei die Aufklärung unvollständig gewesen, erfolgte zu einem späteren Zeitpunkt oder war wesentlich erschwert. Bei den schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, terroristische Anschläge oder auch Kinderpornografie, für die die Vorratsdatenspeicherung weiterhin gefordert wird – u.a. von den Sicherheitsbehörden, der CDU, aber auch von Teilen der SPD, darunter ausdrücklich Innenminister Boris Pistorius – handelt es sich um 241 Fälle, die nicht aufgeklärt werden konnten, 70 nur unvollständig und 53 erst zu einem späteren Zeitpunkt bzw. wesentlich erschwert. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, handelt es sich bei den unaufgeklärten Delikten um 25 Fälle von Kinderpornografie, 212 mal ging es um Betrug und 40 mal um Internetkriminalität. Bei den Gewaltdelikten gelten sechs Fälle als nicht und zwölf als unvollständig aufgeklärt, bei weiteren sechs Fällen war dies erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich oder war wesentlich erschwert. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz verwies bei der Besprechung der Großen Anfrage darauf, dass die genannten Fallzahlen auf einer fachlichen Einschätzung des Landeskriminalamtes beruhen, „nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen“. Ob die Abfrage ein Ergebnis gehabt hätte, und wenn ja, welches und ob diese Erkenntnisse zur Überführung eines Täters geführt hätten, „das wissen wir nicht“, sagte die Ministerin. Dass in den statistisch erfassten Fällen bei einer Vorratsdatenspeicherung Ermittlungsergebnisse zu erzielen gewesen wären, sei gut möglich. Mit Sicherheit, vor allen Dingen mit valider statistischer Sicherheit hinsichtlich der Quote, könne das aber niemand sagen, gab die Grünen-Politikerin zu bedenken.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #135.