5. Mai 2019
Inneres

Feuerwehr erwartet klare Regeln für den Rechtsschutz verklagter Brandschützer

Da es immer öfter vorkommt, dass Feuerwehrleute, Polizisten oder Rettungssanitäter in der Ausübung ihrer Arbeit angegriffen, in Auseinandersetzungen verwickelt und anschließend verklagt werden, will das Land Niedersachsen mit einem „Rechtsschutzfonds“ helfen. Die Idee dazu fand jetzt in einer Anhörung des Landtags-Innenausschusses die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände. Bisher gebe es laut Strafprozessordnung für anwaltlichen Beistand zu hohe Hürden, beklagte Marco Trips vom Städte- und Gemeindebund. Uwe Schünemann (CDU) und Bernd Lynack (SPD) warben dafür, einen Hilfsfonds nicht nur auf ehrenamtliche Kräfte zu beschränken, sondern hauptamtliche Mitarbeiter (etwa Veterinäre) einzubeziehen. Maik Buchheister vom Landesfeuerwehrverband sprach sich für unbürokratische Regeln aus. Es dürfe nicht sein, dass ehrenamtliche Feuerwehrleute viel Aufwand und Ärger mit der Bearbeitung von Formularen bekommen. Ludolf von Klencke, der die juristischen Fragen beim Feuerwehrverband bearbeitet, erwähnte als Beispiel einen unangenehmen Fall. So habe ein Feuerwehrmann anderthalb Jahre lang darauf gewartet, dass seine Gemeinde endlich die Rechtsschutzkosten trägt – zunächst habe der die Beträge vorstrecken müssen. Von Klencke hält ein „Netz von Fachberatern“ in Niedersachsen für sinnvoll. So könne in jeder Region ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Der Fonds sei auch sinnvoll, Anwaltsrechnungen zunächst zu begleichen, bevor später dann der Dienstherr die Kosten übernimmt. Ob die angepeilte Summe von 500.000 Euro jährlich reichen wird, bezweifelt der Landesfeuerwehrverband. „Das Klima wird rauer“, sagte Buchheister, „man wird abwarten müssen.“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #083.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning