10. Apr. 2022
Soziales

Flucht aus der Ukraine: Ab Juni wird es für Kommunen finanziell noch schwieriger

Die spannende Frage, ob die Kommunen für die Unterbringung der Vertriebenen und Flüchtlinge aus der Ukraine angemessen von Bund und Land entschädigt werden, dürfte noch einiges Kopfzerbrechen bei den Beteiligten auslösen. Die Wünsche der Kommunalverbände, die Flüchtlingspauschale von knapp 12.000 Euro pro Flüchtling und Jahr im Prinzip beizubehalten und in der Summe zu erhöhen, wurden in einer Bund-Länder-Runde Ende vergangener Woche nicht erhört. Stattdessen gibt es ein gespaltenes System: Bis zum 1. Juni werden die Flüchtlinge nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes betreut – sie erhalten Unterstützung für Unterkunft und andere Ausgaben von den Kommunen, dafür gilt die 12.000-Euro-Pauschale.

Klare Ansage der Landesregierung: Die Landesaufnahmebhörde
(Lab Ni) soll geflüchteten Ukrainer einen Wohnort zuweisen. | Foto: Link

Vom 1. Juni an soll die Regelung dann komplizierter werden, denn die von der Bundesagentur für Arbeit getragenen Jobcenter sind dann in einem großen Umfang bei allen Unterstützungsbedürftigen für Verpflegung, Kleidung, Gesundheitsversorgung und Sprachkurse zuständig. Es bleibt aber der Teil der „Kosten der Unterkunft“, der sich so aufteilt, dass die Kommunen nach niedersächsischem Recht ein Drittel aufbringen müssen – bislang waren das 173 Euro monatlich für jeden Flüchtling. „Es droht aber bei steigenden Mieten und Inflation eine steigende Belastung für die Kommunen“, sagt Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST).

Bund verspricht den Kommunen zwei Milliarden Euro

Nun haben die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung bei ihrem Gipfel ein Finanzpaket geschnürt, damit die Kommunen für die am 1. Juni beginnende Zeit von den Unterbringungskosten für Flüchtlinge entlastet werden. Bundesweit sind das 500 Millionen Euro für die „Kosten der Unterkunft“ und noch einmal 500 Millionen Euro für die bisherigen Aufwendungen der Kommunen, die Flüchtlinge betreffen. Daneben gibt der Bund noch eine weitere Milliarde Euro für Kinderbetreuung, Beschulung und Gesundheitsausgaben. Von diesen zwei Milliarden Euro bleiben für Niedersachsen dann in diesem Jahr 195 Millionen Euro, die das Land an die Kommunen verteilen will. Wie das geschehen soll, muss noch zwischen Kommunalverbänden, Innen- und Finanzministerium geklärt werden.

Städtetag-Chef Arning plädiert für "Kopfpauschale"

NST-Hauptgeschäftsführer Arning sagt, er halte eine „Kopfpauschale“ für angemessen – die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte würden melden, wie viele Schüler und Kindergartenkinder aus der Ukraine bei ihnen leben, zudem wie viele registrierte Flüchtlinge betreut werden müssen. Entsprechend solle das Geld unkompliziert verteilt werden. „Ich denke, darauf werden wir uns verständigen können“, sagt Arning. Zwischen Bund und Ländern geschieht die Verteilung so, dass die Länder einen höheren Anteil der Umsatzsteuer erhalten – weitergegeben werden an die Kommunen solle aber nur der Betrag von 500 Millionen Euro, der für die von den Kommunen zu tragenden „Kosten der Unterkunft“ reserviert ist. Über die Verteilung der restlichen 1,5 Milliarden Euro müsse dann noch gesprochen werden. „Wir werden das vollständig an die Kommunen weitergeben“, kündigt Karsten Pilz an, Sprecher von Finanzminister Reinhold Hilbers.

Ausnahmen für Hannover und andere Kommunen

Strengere Verteilung der Flüchtlinge angekündigt: Regierungssprecherin Anke Pörksen und Abteilungsleiterin Susanne Graf aus dem Innenministerium haben angekündigt, dass die Landesaufnahmebehörde schon jetzt Zuweisungen ausspricht: Jene Flüchtlinge, die nicht auf eigene Faust nach Deutschland kommen, sondern sich bei den Aufnahmestellen melden und um staatliche Unterstützung bitten, haben keine freie Wahl. Ihnen wird eine Gemeinde zugewiesen, in der sie sich eine Wohnung suchen müssen. Die Städte Hannover, Braunschweig, Göttingen und der Landkreis Harburg in der Umgebung von Hamburg werden von diesen Zuweisungen ausgenommen, da dort schon sehr viele Flüchtlinge Zuflucht gefunden haben.


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Die Chance, von einer behördlichen Wohnort-Verfügung abweichen zu können, bestehe nur dann, wenn die Betroffenen in einer anderen Gemeinde einen Arbeitsplatz annehmen und dahin dann umziehen wollen. Graf erläuterte, dass die Behörden aber respektierten, wenn jemand zu Verwandten oder Bekannten ziehen und dort auch bleiben will. Pörksen sagte, dass eine womöglich noch strengere Anwendung der Zuweisung von Wohnorten nicht ausgeschlossen ist – denn man beobachte, dass viele Flüchtlinge in größeren Städten bleiben und nicht in ländliche Gegenden ziehen wollen. Bei einem weiter anhaltenden Flüchtlingsstrom sei das aber „nicht durchzuhalten“. Das Innenministerium vermutet nach den Worten von Graf, dass sich derzeit „mehr als 20.000 Vertriebene und Flüchtlinge aus der Ukraine in Niedersachsen aufhalten“.

Dieser Artikel erschien am 11.4.2022 in Ausgabe #068.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum