24. Aug. 2017
Inneres

In fünf Gemeinden könnten die Bürger sogar dreimal in die Wahllokale gerufen werden

Die Vorbereitungen auf die beiden kommenden großen Wahlen laufen auf Hochtouren, und Landeswahlleiterin Ulrike Sachs ist zufrieden, dass mit der Terminierung der Landtagswahl auf den 15. Oktober nun genügend Zeit für wichtige Fristen geschaffen wurde: Die kleinen Parteien, die Unterstützer-Unterschriften sammeln müssen, haben dazu ausreichend Gelegenheit. Das gilt, obwohl einige kleine Organisationen, etwa DKP und NPD, schon ihren Verzicht auf eine Wahlteilnahme erklärt haben. Alle anderen, die noch nicht im Bundestag oder Landtag vertreten sind, müssen bis zum 11. September jeweils 2000 Unterschriften von Unterstützern vorlegen. Schaffen sie das nicht, so können sie sich nicht zur Wahl stellen. Nach Angaben von Sachs hat der neue Wahltermin noch einen anderen Vorteil: Hätten sich die vor allem bei CDU und FDP stark vertretenen Stimmen durchgesetzt, die Landtagswahl auf den Tag der Bundestagswahl, also den 24. September zu legen, so hätte es womöglich Probleme mit dem Vergaberecht gegeben – die Kreiswahlleiter in den Landkreisen müssen Aufträge an Druckereien zum Druck von Stimmzetteln erteilen, und nach den geltenden Regeln sind dabei mehrere Angebote einzuholen und Vergabefristen zu beachten. Wie Sachs erklärt, ist dafür mit dem 15. Oktober nun genügend Raum gegeben. Die Terminsetzung rund um Bundestags- und Landtagswahl führt nun zu der kuriosen Situation, dass in fünf Gemeinden Niedersachsens die Bürger sogar an drei Sonntagen binnen vier Wochen zu den Wahllokalen gerufen werden könnten. Das hängt damit zusammen, dass zeitgleich mit der Bundestagswahl am 24. September fünf Bürgermeister-Direktwahlen angesetzt sind: In der Stadt Helmstedt, in den Gemeinden Uplengen (Kreis Leer) und Berne (Kreis Wesermarsch), sowie in der Samtgemeinde Aue (Kreis Uelzen) und im Flecken Langwedel (Kreis Verden). Sollte im ersten Wahlgang kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, muss eine Stichwahl der beiden Bestplatzierten die Entscheidung bringen, diese kann zwei oder drei Wochen später folgen. Sinnvoll wären diese Stichwahlen drei Wochen später, nämlich am 15. Oktober – also parallel zur Landtagswahl. Doch zu einer Zeit, als die Landtagswahlen noch für den 14. Januar 2018 angepeilt worden waren, hatten mehrere Kommunen die mögliche Stichwahl schon für den 8. Oktober angesetzt und dies auch offiziell veröffentlicht. Dieser Termin ist heute nun aus zwei Gründen unglücklich: erstens ist das in der Mitte der Herbstferien, zweitens würde das bedeuten, dass sich die Wähler dreimal zu den Wahllokalen aufraffen müssten – am 24. September, zwei Wochen darauf zur Stichwahl und dann noch mal eine Woche später zur Landtagswahl. Wie Landeswahlleiterin Sachs auf Anfrage des Politikjournals Rundblick erklärt, lässt sich das jetzt nicht mehr so einfach korrigieren: Wenn man jetzt den Stichwahltermin noch um eine Woche verschieben wollte, obwohl der 8. Oktober schon offiziell mitgeteilt wurde, könne dies ein Wahlanfechtungsgrund sein. „Deshalb rate ich davon ab“, sagt Sachs. Unterdessen ist der nächste wichtige Termin für die Landtagswahl voraussichtlich der 15. September. Bis zu diesem Tag muss der Landeswahlausschuss über die Zulässigkeit der eingereichten Landeslisten für die Landtagswahl entscheiden. Ähnlicher Ärger wie vor der Entscheidung über die Bundestagswahl-Teilnahme ist nicht zu erwarten – was die AfD angeht, sind dort beide Lager auf der Landesliste in etwa gleich stark vertreten, dies macht interne Anfechtungen unwahrscheinlich.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #146.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning