27. Apr. 2017
Kommentar

Für jede Kommune einen Scanner, bitte!

Darum geht es: Der Innenausschuss hat gestern Vertreter des Innenministeriums zu den Sozialbetrugsfällen in der Landesaufnahmebehörde Braunschweig befragt. Ein Thema war, wie das Ministerium Sozialbetrug durch Mehrfachidentitäten künftig verhindern will. Ein Kommentar von Isabel Christian. Als Kanzlerin Angela Merkel im September 2015 die Grenzen geöffnet hatte und hunderttausende Flüchtlinge nach Deutschland strömten, hat auch die niedersächsische Landesverwaltung kapituliert. Normalerweise dauert es mehrere Tage bis Wochen, bis ein Asylsuchender vollständig registriert ist. Doch unter der schieren Last der zu bearbeitenden Fälle haben die Behörden die Registrierung auf ein Minimum heruntergefahren. Es war ein guter Ansatz, die Erstaufnahmeeinrichtungen entlasten zu wollen. Doch dann muss man auch dazu stehen, dass die dadurch entstehenden Lücken von unehrlichen Menschen ausgenutzt werden können. Flüchtlinge, die in einer der sechs Erstaufnahmeeinrichtungen unterkommen, werden in den Datenbanken EASY (für Erstverteilung von Asylbegehrenden) und NIAS (für Niedersächsische Ausländersoftware) erfasst. EASY ist die Voraussetzung für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen nach einem vorher festgelegten Schlüssel. Hier wird es noch nicht persönlich, EASY erfasst nur das Geschlecht, die Nationalität und die Familienbande; etwa Mutter und Tochter. Das Programm wirft eine Fallnummer aus, mit der sich die Flüchtlinge danach ins Programm NIAS aufnehmen lassen müssen. Hier wird eine virtuelle Akte über die Identität der Flüchtlinge angelegt, die neben dem Namen unter anderem auch das Geburtsdatum, die Religion und ein Foto umfasst. Im Zweifelsfall werden auch Fingerabdrücke genommen. Nun herrschten in den Monaten nach der Grenzöffnung jedoch chaotische Zustände. Flüchtlinge aus dem völlig überlasteten Bayern wurden ohne Registrierung auf Kommunen im Rest Deutschlands verteilt, bereits registrierte Flüchtlinge verließen von einem auf den anderen Tag die Erstaufnahmeeinrichtungen und zogen weiter, ohne dass jemand wusste, wohin. Für die Behörden war es in dieser Zeit quasi unmöglich, einen Überblick über die schon erfassten und die neu eingereisten Flüchtlinge zu behalten. Um den Kommunen ein wenig zu helfen, ordnete das Land daher an, die kommunalen Asylämter sollten lediglich die Zahl und die Namen der Flüchtlinge aufnehmen, eine Erfassung in den Programmen EASY und NIAS sei nicht zwingend. Sie hätten es trotzdem tun können, wenn sie es mit der Landesaufnahmebehörde vereinbart, ihr Personal in der Benutzung der Programme geschult und die technische Ausstattung eingerichtet hätten, antwortete das Innenministerium im März auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Lorberg. Allerdings habe keine Kommune davon Gebrauch gemacht. Eine Überraschung ist das nicht. Die Kommunen hatten weitaus dringendere Sorgen. Jetzt tut die Landesregierung allerdings so, als sei das Problem erledigt. Es gibt Expertengruppen, die als Ansprechpartner für die Kommunen fungieren. Ihnen können die Verantwortlichen in den Städten Bescheid sagen, wenn sie glauben, jemand wolle sich mehrfach anmelden. Die Polizei nimmt dann die Fingerabdrücke des Flüchtlings. Denn nur sie kann die Daten auch weiterverarbeiten, die kommunalen Behörden können mit ihren aktuellen Systemen die Abdrücke gar nicht speichern. Dennoch bekommt jede Kommune, die einen Scanner will, auch einen. Nur zur Pflicht machen wolle man das nicht, sagt das Land. Aus dem Innenministerium heißt es, die Praxis funktioniert recht gut. Das mag sein, solange es um Einzelfälle geht. Und die Frage ist, wie lange das noch so bleibt.   Der Flüchtlingsstrom in Deutschland ist nur versiegt, weil die südlichen Länder ihre Grenzen geschlossen haben und die Türkei sich an den Deal mit der Europäischen Union hält. Doch es ist ein fragiler Frieden. Schon vor dem umstrittenen Referendum hatten sich die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU stetig verschlechtert, es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann Ministerpräsident Tayyip Recep Erdoğan die Vereinbarung aufkündigt. Wie lange wird es dann dauern, bis Griechenland völlig überlastet ist und die Balkanländer wieder Flüchtlinge nach Mitteleuropa passieren lassen? Dann kann der Ansturm auf Deutschland und seine Behörden von vorn beginnen.   Die Regierung darf dieses Szenario nicht ausblenden. Jetzt ist Luft, um die nötigen Vorkehrungen zu treffen und alle Behörden auszurüsten, die bei einem Massenzuzug von Flüchtlingen zum Einsatz kommen. Sie müssen in der Lage sein, auch 1000 Neuankömmlinge am Tag angemessen zu registrieren. Das neue Datenaustauschgesetz leistet dazu schon einen großen Beitrag, doch was nützt es, wenn Flüchtlinge ohne Pässe ihre Identität wechseln können, wie es ihnen gerade beliebt. Genetische Merkmale wie ein Fingerabdruck lassen sich dagegen nicht verändern. Jede Kommune muss daher einen Scanner bekommen und die dadurch gewonnenen Daten speichern und austauschen können. Denn das kann die Kommunen im Ernstfall entlasten, weil sie als erste Maßnahme nur noch den Namen und den Abdruck nehmen müssten. Ein Sozialbetrug im großen Stil würde so unwahrscheinlicher gemacht werden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #80.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning