7. Nov. 2023
Finanzen

GdP bietet Heere einen Deal an: Eine Musterklage soll die Klageflut verhindern

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Finanzminister Gerald Heere (Grüne) eine Vereinbarung angeboten: Wenn der Minister sicherstellt, dass Widersprüche gegen die aktuellen Bescheide zur Beamtenbesoldung weiterhin ihre Wirksamkeit behalten, will die GdP in wenigen „Musterverfahren“ eine schnelle rechtliche Klärung einer Grundsatzfrage erreichen – und auf Massen-Widersprüche gegen die Gehalts-Bescheide verzichten.

GdP-Sprecher Felix Keldenich (rechts) hat Finanzminister Gerald Heere einen Deal zum Streit um die Beamtenbesoldung angeboten. | Foto: Sven Brauers, GdP, Canca, Montage: Rundblick/Link

Es geht darum, ob der noch von der Großen Koalition im Herbst 2022 per Landtagsbeschluss eingeführte „Familienergänzungsvorschlag“ verfassungsmäßig ist. Daran, so meint GdP-Sprecher Felix Keldenich im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick, gibt es massive Zweifel: „Die GdP ist der Auffassung, dass der Mindestabstand zwischen den Besoldungsgruppen weiterhin missachtet wird.“ Beim Angebot an Heere spiele nun die Überlegung eine Rolle, den Rechtsstreit auf wenige exemplarische Fälle zu begrenzen und damit die Kräfte der Verwaltungen und Juristen zu schonen.

Das Thema Beamtenbesoldung ist seit vielen Jahren zwischen der jeweiligen Landesregierung und den Gewerkschaften und Berufsverbänden umstritten. Dies hat angefangen mit der Entscheidung der damaligen CDU/FDP-Regierung von 2004, das Weihnachtsgeld für Beamte zu verringern und dann zu streichen. Erst viele Jahre später wurde das teilweise revidiert, gerade mit Bezug auf niedrigere Einkommensgruppen. Seit Jahren aber liegen Widersprüche vieler Beamter gegen die Besoldungsbescheide vor, und allgemein wird mit einem Urteil der Bundesverfassungsrichter gerechnet, dass zuungunsten der Landesregierung ausfällt.

Wann das aber sein wird, lässt sich nicht abschätzen. Noch im Januar hatte man für dieses Jahr mit einem Urteil gerechnet, bisher jedoch liegt noch kein Termin vor. Noch vor der Landtagswahl 2022 hatten SPD und CDU mit ihrer Landtagsmehrheit für ein neues Modell des „Familienergänzungsvorschlags“ gestimmt und dieses in einem Landesgesetz verankert. Der sieht vor, dass Beamte mit niedrigen Einkommen und mindestens zwei Kindern einen Zuschlag erhalten, der umso geringer ist, je höher das Einkommen des Beamten wird. Der Effekt wäre, dass für die kleinen Gehaltsgruppen über den Kinder-Zuschlag eine Anhebung der Einkünfte erreicht wird, damit also der Abstand zum Grundsicherungsniveau vergrößert wird. Die erkennbare Absicht dieser Regel ist also, die Verfassungswidrigkeit der kleinen Einkommen zu beseitigen.

Die unabhängigen Landtagsjuristen hatten in der Beratung im Haushaltsausschuss allerdings erklärt, es gebe bei dieser Regel „verfassungsrechtliche Probleme“. Denn ein Beamter mit A5 und zwei Kindern bekäme dann unter Umständen mehr als ein Beamter mit A7 und zwei Kindern. Auch die GdP sieht dieses Problem, wie ihr Sprecher Keldenich betont. Das Angebot an den Finanzminister begründet die GdP so: „In Niedersachsen gibt es 140.000 Beamte im aktiven Dienst und 120.000 im Ruhestand. Würde nur ein Teil von ihnen auch im Jahr 2023 Widerspruch gegen den Besoldungsbescheid erheben, droht eine Situation, in der das Land massenhaft Bescheide verschickt, in denen ihre Widersprüche abgelehnt werden.“ Eine Klagewelle wäre also die Folge, Gerichte müssten massenhaft Einzelfälle bearbeiten, das Land müsse dazu individuelle Begründungen abgeben.

Die Überlegung der GdP ist nun, die Sache über exemplarische Musterverfahren vor Gericht auszufechten. Heere müsste dann aber alle anderen Widersprüche gegen die Besoldungsbescheide „ruhend stellen“ und auf die Einrede der Verjährung verzichten. Damit könnte gewährleistet werden, dass alle betroffenen Beamten, die Widerspruch eingelegt, aber noch nicht geklagt haben, später im Fall eines Gerichtserfolgs der Kläger Ansprüche stellen können. Außerdem müsste das Land dann nicht massenhaft Bescheide zur Ablehnung der Widersprüche ausstellen. Inwieweit das Finanzministerium sich auf das Angebot der GdP einlässt, ist noch nicht bekannt. Die Bereitschaft zur Vereinbarung hängt wohl auch davon ab, ob man die Regelung des „Familienergänzungszuschlags“ für rechtlich vertretbar hält oder nicht.


Dieser Artikel erschien am 8.11.2023 in Ausgabe #193.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum