Ein Zusammenschluss der Zahnärzteverbände in Niedersachsen sieht die zahnärztliche Versorgung im Land mittelfristig gefährdet. Es schwinde zunehmend die Bereitschaft junger Ärzte, sich niederzulassen, wenn sie zwar die betriebswirtschaftliche Verantwortung übernehmen müssen, angesichts des Vergütungssystems aber keine eigene Steuerung mehr vornehmen könnten, warnte Carsten Vollmer, stellvertretender Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN).

Insbesondere durch die seit Jahresbeginn wieder geltende Budgetierung der zahnärztlichen Leistungen werde dieses Problem verschärft. Die Folge seien Praxisaufgaben und immer weniger neue Niederlassungen, die schon jetzt im ländlichen Raum zu einer Unterversorgung führten. Beispielsweise in Ostfriesland, Peine und Lüchow-Dannenberg komme man schon heute nur noch auf eine Versorgungsquote von rund 70 Prozent. Für junge Zahnärzte werde es attraktiver, sich als angestellte Zahnärzte in Versorgungszentren zu betätigen, meinte Vollmer.
„Die Einzelpraxen sind das Rückgrat der wohnortnahen Versorgung“, sagte Lutz Riefenstahl, stellvertretender Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN). Kostensteigerungen und leistungsfeindliche Budgets sowie überbordende Bürokratie und der allseits vorhandene Fachkräftemangel gefährdeten diese aber zunehmend. Von 3913 niedersächsischen Zahnarztpraxen im Jahr 2017 gab es im Jahr 2022 nur noch 3542 – ein Rückgang um 9,5 Prozent. Die Zahl der praktizierenden Zahnärzte ging zeitgleich um 9 Prozent von 6005 auf 5464 Köpfe zurück.
Diese Entwicklung könnte perspektivisch das Gesundheitssystem grundlegend wandeln und hinführen zu einer Staatsmedizin, fürchtet KZVN-Vizepräsident Vollmer. Für ihn gehöre es zu einem erfolgreichen Gesundheitssystem dazu, dass Ärzte ein Eigeninteresse daran hätten, ihre Praxis medizinisch, technisch und wirtschaftlich voranzubringen. Dieses Modell scheint auf eine Schieflage zu geraten. Der Renteneintritt der Babyboomer-Generation werde dieses Problem des Rückgangs bei den niedergelassenen Ärzten noch verschärfen.
Bei einem Abgang mit 67 Jahren werden bis 2030 Erhebungen der Zahnärzteverbände zufolge 1579 Fachärzte in den Ruhestand gehen, was einer Quote von 29 Prozent entspricht. Entschieden sich die Zahnärzte für einen Renteneintritt mit 65 Jahren, was ihnen offensteht, würden 2030 Zahnärzte wegfallen, oder 37 Prozent. Wenn die Zahnärzte am kommenden Mittwoch vorm niedersächsischen Landtag demonstrieren, werden sie von den Abgeordneten vor allem fordern, sich bei ihren Parteikollegen auf Bundesebene für eine Anpassung der Gebührenordnung einzusetzen. Insbesondere die Deckelung der zahnärztlichen Vergütung bei den Parodontitis-Behandlungen ziehe den Praxen den Boden unter den Füßen weg, sagte Vollmer.
Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) reagierte auf die Kritik der Zahnärzteverbände mit dem Verweis auf eine Prüfung seitens des Bundesgesundheitsministeriums, die noch bis zum 30. September laufe. „Sofern die Evaluation ergibt, dass notwendige Finanzmittel für die Behandlung der Parodontitis nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und in der Folge negative Auswirkungen für die Patienten drohen, ist aus Sicht des Landes Niedersachsen eine Herausnahme der Parodontitis-Therapie aus der Budgetierung unumgänglich. Eine entsprechende Initiative würden wir dann umgehend auf den Weg bringen.“
Von der Landesregierung erhoffen sich die Zahnärzteverbände derweil klare Zusagen zum Abbau der Bürokratie für zahnärztliche Praxen. Vorschläge dafür lägen längst vor, erklärte Riefenstahl. Der Normenkontrollrat der Bundesregierung habe entsprechende Punkte ausgearbeitet und die Verbände in Niedersachsen haben sogar schon mit Verordnungsentwürfen beim Landessozialministerium lobbyiert. So wird vorgeschlagen, eine sogenannte Negativ-Dokumentation einzuführen. Das bedeutet, dass bei Standardvorgängen von einem bestimmten Ablauf ausgegangen wird, der nicht mehr am Ende des Tages einzeln dokumentiert werden muss, sondern nur noch dann, wenn von diesen Standards abgewichen wird.
Außerdem hoffen die Verbände auf eine Veränderung bei der Zuständigkeit für die Überwachung der Medizinprodukte. Bislang ist dafür das Gesundheitsamt zuständig, künftig könnte diese Aufgabe im Routinefall die Zahnärztekammer übernehmen und nur bei Beanstandungen die Behörde. Beim Sozialministerium blitzten die Zahnärzte mit diesen Vorschlägen nach eigenen Angaben bislang stets ab. Gesundheitsminister Philippi verzögere den Bürokratieabbau, sagte Dirk Timmermann, Vorsitzender des Landesverbands Niedersachsen des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ).


