Der Staatsgerichtshof in Niedersachsen, höchstes Gericht des Landes, wird am 8. Februar ein wegweisendes Urteil zur Wolfspolitik in Niedersachsen verkünden. Nach einer zweieinhalbstündigen Verhandlung am gestrigen Mittwoch in Bückeburg verfestigt sich der Eindruck, dass zumindest Staatsgerichtshof-Präsident Thomas Smollich Zweifel hegt an der Praxis von Umweltminister Olaf Lies (SPD), die dieser mit einer Antwort auf eine Grünen-Landtagsanfrage Ende Februar 2021 hatte deutlich werden lassen.

Die Grünen-Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg hatten damals wissen wollen, wann welche Behörde eine Abschussgenehmigung (als besondere Ausnahme) für einen Wolf erteilt hat, für welchen Zeitraum, welches Rudel und welche Region das gelte. Doch Lies erwähnte nur eine alte Ausnahmegenehmigung vom 11. September 2020 und schwieg zu den weiteren Details – mit Hinweis darauf, dass man Behördenmitarbeiter, Jäger und Eigentümer von Schafherden vor Verleumdungen, Einschüchterungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen schützen müsse.
Eine Antwort-Verweigerung sei möglich, so die Haltung von Lies, da in Artikel 24 der Landesverfassung die Auskunftspflicht der Landesregierung eine Grenze findet, sobald „schutzwürdige Interessen Dritter“ verletzt werden könnten. Das sei hier das Recht auf freie Entfaltung und körperliche Unversehrtheit der beschriebenen Gruppe.
Aber überzeugt diese Argumentation überhaupt – oder bleibt die Regierung selbst inkonsequent? Die Grünen-Abgeordneten Meyer und Byl beantragten beim Staatsgerichtshof, man möge der Regierung „den Bruch von Artikel 24 der Verfassung“ bescheinigen. Limburg, der inzwischen in den Bundestag gewechselt ist, trat als Rechtsvertreter seiner beiden Parteifreunde auf. Auf der anderen Seite argumentierten Umwelt-Staatssekretär Frank Doods und der Naturschutz-Referatsleiter Volker Brengelmann.
Doods zitierte hasserfüllte Botschaften, angezündete Hochsitze von Jägern, Verleumdungen von zuständigen Beamten und konkrete Bedrohungen, etwa mit dem Ruf „Es müssen jetzt Köpfe rollen“. Adressaten seien etwa der Minister, aber auch Hans-Jörg Schrader, Referatsleiter für Artenschutz im Ministerium, oder auch der Uelzener Landrat Heiko Blume. Viele andere treffe es auch.
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Wie Doods erläuterte, werden „solche Aktivitäten“ immer dann häufig, wenn irgendwo ein Wolfsabschuss konkret bevorsteht. Dann würden die selbsternannten Wolfsschützer auch zu „Waldspaziergängen“ einladen, die Wölfe mit Störmanövern aufscheuchen und bei diesen Gelegenheiten durchaus aggressiv werden. Das behindere die geplante Jagd dann erheblich.
46 Attacken auf Amtsträger registrierte das Umweltministerium bis Ende Februar 2021. Aus diesem Grund habe man auf die Anfrage der Grünen nicht offen geantwortet, sondern nur in vertraulicher Landtagsausschuss-Sitzung. Man habe die Eskalation verhindern wollen.
Zweifel hegt nun Gerichtspräsident Smollich, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Dass bei Bekanntgabe von Abschussgenehmigungen und -gebieten die dann folgende Jagd von Gegnern behindert werde, reiche zur Begründung nicht. Die Regierung müsse schon darlegen, warum mit der Veröffentlichung dieser Informationen die Gefahr von Angriffen auf Jäger und Behördenmitarbeiter wachse, also deren persönliche Freiheit konkret bedroht sei.
Doods und Brengelmann erwiderten, in solchen Fällen setze sich eine Lawine in Gang, die selbsternannten Wolfsschützer seien gut vernetzt, würden rasch Informationen zusammentragen und so auch die Namen der Jäger und Verantwortlichen im NLWKN und in den Landkreisverwaltungen erfahren. „Das geht wie ein Lauffeuer herum.“
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Smollich blieb skeptisch: Er habe im Internet versucht, in bestimmten Regionen Wolfsgebiete und Jagd-Verantwortliche zu identifizieren, erfolglos. „Die einzige Karte dazu stammt vom Landesamt für Geoinformation. Aber um die einzusehen, müsste ich ein berechtigtes Interesse nachweisen.“
Dass aber die Richter im Staatsgerichtshof diesen Fall durchaus unterschiedlich beurteilen, wurde in der Verhandlung auch deutlich. Einmal hatte der Berichterstatter Wilhelm Mestwerdt, im Hauptamt Präsident des Landesarbeitsgerichts, Smollich unterbrochen und gemeint, ihn korrigieren zu müssen. Es ging um die Frage, ob die Argumentation des Umweltministeriums schlüssig ist.

Smollich vermutete hier Inkonsequenz, da das Ministerium selbst großzügig über Wolfs-Abschüsse berichtet und bei der Gelegenheit auch die Kreisjägerschaften lobend erwähnt hatte. Mestwerdt sah das indes anders. Der Gerichtspräsident legte eine kurze Sitzungspause ein. Hinterher wurde die Frage nicht vertieft.
Limburg und Meyer erklärten, sie bräuchten Informationen über Abschussgenehmigungen (es sollen zehn sein) und die betroffenen Gebiete, um als Opposition in der Wolfspolitik überhaupt qualifiziert mitdiskutieren zu können. Man habe doch gar nicht konkret nach denen gefragt, die zur Wolfsjagd formell berechtigt sein sollen. Die vertrauliche Unterrichtung, die dann geschehen ist, habe nicht weitergeholfen, da alle Teilnehmer zur Geheimhaltung verdonnert worden seien.
In der Mitte der Verhandlung warf Smollich eine Grundsatzfrage auf: „Kann man überhaupt noch auf eine detaillierte Landtagsanfrage antworten, wenn ständig die Gefahr besteht, damit Personen in Gefahr zu bringen?“ Eine Antwort kann es Anfang Februar geben.


