29. Nov. 2020
Inneres

GroKo ist gegen Grünen-Pläne für mehr Bürgerbeteiligung

Die Fronten sind verhärtet: Die Grünen im Landtag möchten gern, dass die Formen der direkten Demokratie in der Kommunalverfassung gestärkt werden. Doch von SPD und CDU kommt Widerspruch. Man dürfe doch nicht Verfahren einführen, die geeignet sind, den kommunalen Ratsmitgliedern noch mehr Aufgaben abzunehmen, meint Bernd-Carsten Hiebing (CDU). „Und das in einer Zeit, in der die Parteien es ohnehin schwer haben, genügend gute Kandidaten für die kommunalen Listen zu finden“, ergänzte der SPD-Innenpolitiker Bernd Lynack.
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Noch nicht diskutiert wurde im Landtag über einen Vorentwurf der Landesregierung zur Veränderung der Kommunalverfassung, über den das Politikjournal Rundblick schon am 1. November berichtet hatte. Demnach soll der Neubau von Krankenhäusern oder die Organisation von Rettungswachen ausdrücklich nicht mehr Gegenstand von Bürgerentscheiden sein können. Damit zog das Innenministerium in seinem Entwurf offenbar die Lehren aus langwierigen und aufgebauschten Debatten über Klinikplanungen, die – beispielsweise in Ostfriesland – von Bürgerentscheiden begleitet und damit erheblich verzögert wurden. Derzeit spitzt sich eine solche Debatte auch im Heidekreis zu. Der Entwurf der Grünen, der nun im Unterschied zu den Regierungsplänen auf mehr und nicht auf weniger direkte Bürgerbeteiligung zielt, sieht keine weiteren sachlichen Einschränkungen der Gegenstände solcher Abstimmungen vor.

376 Bürgerbegehren und 144 Bürgerentscheide

Die Grünen-Innenpolitikerin Susanne Menge trug kürzlich im Landtag die Position ihrer Fraktion vor. Sie bezog sich auf ein Papier des Vereins „Mehr Demokratie“, das auch von Wissenschaftlern aus Wuppertal und Marburg begleitet worden sei. Darin werde klar, dass es zwischen 1956 und 2019 in Niedersachsen insgesamt 376 Bürgerbegehren und 144 Bürgerentscheide gegeben habe. Wenn man die Faustformel nehme, wonach die Zahlen in Niedersachsen immer rund zehn Prozent der bundesweiten Zahlen ausmachten, dann zeige sich eine Schieflage – denn bundesweit seien es in diesem Zeitraum 6700 Begehren und 4107 Entscheide gewesen. Menge folgert daraus, die formalen Hürden für die direkte Demokratie in Niedersachsen seien zu hoch gelegt, in anderen Ländern – etwa Bayern – sei das viel einfacher. Auch dass hierzulande 42 Prozent der eingereichten Bürgerbegehren unzulässig seien, rufe nach einer Änderung. Denn es gehe darum, mehr Menschen zur Mitwirkung an politischen Debatten zu motivieren. So wollen die Grünen die Bestimmungen zum Einwohnerantrag (Einwohner können beantragen, dass der Rat sich mit einem Thema befasst) lockern, dort solle kein Kostendeckungsvorschlag mehr abgefordert werden. Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollten auch gedrosselt werden. Nach derzeitigem Recht muss ein Begehren von zehn Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden (bis 100.000 Einwohner), von 7,5 Prozent (100.000 bis 200.000) oder von fünf Prozent (mehr als 200.000). Erfolgreich ist ein Bürgerentscheid, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen vorhanden sind und die Ja-Stimmen mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen. Die Grünen wollen außerdem eine Variante einführen, wonach der Rat selbst festlegen kann, ein Streitthema den Bürgern zur Entscheidung vorzulegen. Diesen Punkt sieht auch die Vorlage des Innenministeriums vor.

kommunalen Mandatsträger „nicht auf die Reservebank"

Der CDU-Abgeordnete Hiebing verteidigte die bisherige Regel, wonach Bauleitplanungen, Planfeststellungsverfahren, Personalfragen der Gemeinde oder Rechtsstreitigkeiten ausdrücklich nicht Gegenstand von Bürgerentscheiden sein dürfen. Er ließ Skepsis gegen noch mehr direkter Demokratie durchblicken, da zum einen das Gemeinwohl gestärkt werden müsse und nicht die Vertretung der Einzelinteressen besonders aktiver Gruppen, zum anderen der Kompromiss und Ausgleich der Interessen in Verhandlungslösungen für ihn einen hohen Wert habe. Bei Ja-Nein-Entscheidungen sei ein solches Einvernehmen schwerer herzustellen. Auch der SPD-Politiker Lynack meinte, man dürfe die kommunalen Mandatsträger „nicht auf die Reservebank schicken“ und über erleichterte Bürgerbegehren entmutigen. Der fraktionslose Abgeordnete Jens Ahrends unterstützte den Grünen-Vorstoß, der FDP-Politiker Marco Genthe erklärte, auch er spreche sich für die Absenkung der Quoren bei der direkten Bürgerbeteiligung aus. Aber er warne davor, dass die Kommunalpolitiker in den Räten sich vor unangenehmen Entscheidungen drücken könnten, wenn das Recht zur Weitergabe einer Streitfrage an eine Bürgerbefragung bestehe. In Bayern, wo es dieses Recht schon gebe, sei diese Tendenz zum Entzug aus der eigenen Verantwortlichkeit bereits festzustellen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #215.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter